Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein
Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein
Die Aufgaben der Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein sind vielseitig. Zu den federführenden Aufgaben gehören:
- Kontrolle der Datenverarbeitung öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen
- Beanstandung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht
- Verhängen von Bußgeldern an nichtöffentliche Stellen
- Beratung bei Fragen, die den Datenschutz betreffen
- Nachgehen von Hinweisen auf Datenschutzverstöße
- Wahrung der Informationsfreiheit
So kontrolliert Marit Hansen, zusammen mit ihren Mitarbeitern die Datenverarbeitung in Behörden und Unternehmen des Bundeslandes. Werden Verstöße gegen das Datenschutzrecht festgestellt, werden diese von Marit Hansen beanstandet, woraufhin eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung folgt. Auch ist es der schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten erlaubt, Bußgelder, im Fall von Verstößen, zu verhängen. Allerdings nur, wenn es um den nichtöffentlichen Bereich geht.Die Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein geht ebenfalls jedem Hinweis nach, der auf Datenschutzverstöße aufmerksam macht. Die Betroffenen erhalten später von der LDSB eine schriftliche Abschlussbewertung. Ein weiteres Aufgabenfeld von Marit Hansen ist die Beratung von Wirtschaftsunternehmen, Behörden und Privatpersonen, im Bezug auf den Datenschutz. Zu einem großen Teil geht es dabei vor allem um Auslegungsfragen in der Gesetzgebung oder zum Datenschutzrecht.Doch nicht nur der Datenschutz selbst, sondern auch die Informationsfreiheit fällt in den Tätigkeitsbereich von Marit Hansen, der LDSB in Schleswig-Holstein.