Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen
Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten in Sachsen
Gemäß des Artikel 33 der sächsischen Verfassung hat jeder Mensch das Recht, selbst zu bestimmen, wie seine personenbezogenen Daten erhoben, verwendet und weitergegeben werden. Ohne eine ausdrückliche und vor allem freiwillige Zustimmung der betroffenen Person darf weder eine Datenspeicherung, noch eine Verwendung oder Weitergabe der Daten erfolgen. Damit die Bürger Sachsens dieses Recht auch wahrnehmen können, gibt es das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten. In Sachsen ist das Dr. Juliane Hundert, die mit etwa 20 Mitarbeitern, wie Informatikern, Verwaltungsfachleuten und Juristen dafür sorgt, dass die Datenschutzgesetze Deutschlands und Sachsens eingehalten werden. So überprüft und kontrolliert sie stetig, ob öffentliche und nicht öffentliche Stellen in Sachsen den Gesetzen der DSGVO und der SächsDSG Folge leisten.Als sächsische Landesdatenschutzbeauftragte ist Dr. Juliane Hundert darüber hinaus verpflichtet, den Landtag alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit zu berichten. Weiterhin informiert sie im Falle gravierender Missstände bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Öffentlichkeit.