Landesdatenschutzbeauftragter Hessen

Landesdatenschutzbeauftragter von Hessen ist Prof. Dr. Alexander Roßnagel.1970 verabschiedete Hessen das bundes- und weltweit erste Datenschutzgesetz. Damit wurde auch das Amt eines Datenschutzbeauftragten als unabhängige Kontrollbehörde eingeführt. Der Hessische Datenschutzbeauftragte wird vom Landtag für fünf Jahre gewählt. Er kann nur aufgrund eines Urteils des Staatsgerichtshofes seines Amtes enthoben werden.