Datenschutz in der Gesundheits­branche

Jetzt die DSGVO umsetzen. Ob in der Pflege, in der Praxis oder im Krankenhaus – wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der DSGVO in der Gesundheits- und Pflegebranche.
Datenschutz in der Gesundheits­branche
Sicherer Schutz für sensible Gesundheitsdaten
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Warum ist es wichtig?

Warum Datenschutz in der Gesundheitsbranche so wichtig ist

Datenschutz im Gesundheitswesen und der Pflege ist ein überaus relevantes Thema. Damit Ärzte oder Pfleger ihre Patienten richtig behandeln und versorgen können, benötigen sie eine Vielzahl an Informationen zu deren gesundheitlichem Zustand. Alle Informationen, die die Gesundheit eines Patienten betreffen, gehören nach Art. 9 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind daher besonders schützenswert.

Gefahren & Risiken

Datenschutz in der Pflege: Beispiele für Daten, die erhoben werden

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Patienten und von Angehörigen
  • Sozialversicherungsnummer
  • Krankenkasse
  • Pflegestufe
  • Angaben über Krankheiten
Achtung
Ein Verstoß ist nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch strafrechtlich relevant. Nach § 203 Strafgesetzbuch drohen mitunter Freiheitsstrafen, wenn die Schweigepflicht nicht eingehalten wird. Pflegende sind nur dann von der Schweigepflicht entbunden, wenn der Betroffene eine entsprechende Einwilligungserklärung unterschrieben hat.
Unsere Lösung

Der Rundum-sorglos Schutz für sensible Daten in der Pflege

Eine Datenschutzverletzung in der Praxis, dem Krankenhaus oder im Pflegeheim kann erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Datenschutz ist aber nicht nur deshalb essenziell: Das Vertrauen, das der Patient mitbringt, ist zu bewahren und im Zuge einer Behandlung unabdingbar. Patientendaten und Patientenakten müssen demnach mit höchster Sensibilität behandelt und geschützt werden.

Unser erfahrenes Team bietet Ihnen dafür praxisnahe Lösungen und eine Beratung, die auf tiefem Branchen Knowhow basiert. Wir helfen Ihnen gern und sorgen dafür, dass Sie sich um Ihre Patienten kümmern können.

Sofortmaßnahmen

Maßnahmen, die Sie sofort umsetzen können

Verzeichns aller Verarbeitungstätigkeiten erstellen
Art. 30 DSGVO besagt, dass Sie verpflichtet sind, ein Verzeichnis von allen Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu erstellen, in welchem alle Verarbeitungsinformationen zu personenbezogenen Daten umfassend dokumentiert sind.
Transparenz und Informationspflicht
Sie müssen jederzeit unverzüglich gegenüber Betroffenen oder Aufsichtsbehörden offenlegen können, welche personenbezogenen Daten Sie in welchem Umfang erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Regelmäßige Updates, Virenscans und Backups
Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass es zu keiner Datenschutzverletzung kommt. Dazu gehören regelmäßige Updates, ein aktiver Virenscanner und regelmäßige Backups.
Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen
Sie benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, falls Ihre Einrichtung einen IT-Dienstleister hat.
Beratung vereinbaren

Sie haben noch weitere Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir unterstützen Sie gern.

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Kundenerfahrungen

Einige von über 2.500 Kunden, die uns ihr Vertrauen schenken

Wir waren auf der Suche nach einem professionellen Datenschutz-Komplett-Paket. Mit Proliance sind wir in guten Händen und vollumfänglich beraten!
Die Kundenerfahrungen sind nach dem Publishen sichtbar. Sie können in der Collection „Client-Reviews (Slider)“ gepflegt werden.
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Für einen internationalen Konzern mit komplexen Strukturen ist Datenschutz eine große Herausforderung. Proliance 360 hilft uns, Datenschutz digital umzusetzen und Mitarbeiter regelmäßig darin zu schulen.
Mithilfe der Daten und der Software von Proliance haben wir es geschafft, schnell unseren Datenschutz im Gesundheitsbereich zu organisieren und DSGVO-konform zu dokumentieren. Für uns hat der Datenschutz Top-Priorität - und ein verlässlicher Partner ist für uns essenziell.
Unsere Lösungen

Umfassende Beratung mit praxisnaher Umsetzung

Unsere Leistungspakete und unsere Beratung richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens und Ihren individuellen Bedürfnissen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Lösung, um Sie umfassend zu beraten und Sie bei einer praxisnahen Umsetzung der komplexen Themen Datenschutz und Informationssicherheit zu unterstützen.

Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Welche personenbezogenen Daten dürfen im Gesundheits- und Pflegebereich erhoben werden?

Es dürfen nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Behandlung oder Therapie von Bedeutung sind. Dazu gehören die Kontaktdaten des Patienten ebenso wie sensible Gesundheitsdaten wie Allergene, Vorerkrankungen, Krankheiten und Krankheiten, die vererbt wurden.

Ist es erlaubt, Informationen über den Zustand eines Patienten an Angehörige weiterzugeben?

Nein. Um Krankendaten an Angehörige weitergeben zu dürfen, ist eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Patienten notwendig. Anders ist es im Verhältnis von Kindern und den Eltern; hier kommt es vor allem auf das Alter des Kindes und den Krankheitsfall an.

Ab wie vielen Mitarbeitern muss ich in der Pflege einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Generell besteht die Pflicht zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten bei einer ständigen automatisierten Datenverarbeitung ab 20 Mitarbeitern. Zu den Personen zählen dabei auch Aushilfen oder Praktikanten. Jedoch verarbeiten Pflegedienste Gesundheitsdaten, die von der DSGVO als besondere Kategorie personenbezogener Daten eingestuft werden. In diesem Fall ist gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO unabhängig von der Mitarbeiterzahl ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, da es sich um besonders sensible Daten handelt!

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