EU-Vertreter nach DSGVO
Warum wir Ihre beste Lösung auf dem Weg zum EU-Vertreter sind.
Was steckt hinter dem EU-Vertreter Modell?
Um einen einheitlichen europäischen Datenschutzstandard zu schaffen, gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht nur für Dienstleister mit Niederlassung in der Europäischen Union. Auch Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne europäische Niederlassung werden mit verschiedenen Pflichten belegt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Vor diesem Hintergrund ist das sogenannte EU-Vertreter-Modell normiert. Unternehmen aus dem EU-Ausland haben die Aufgabe, einen in der EU niedergelassenen Vertreter zu ernennen.
Wer muss einen EU-Vertreter benennen?
Ihre All-in-One Lösung Datenschutz in der EU
Nutzen Sie unser Knowhow
Als Ihr EU-Vertreter bieten wir Ihnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern helfen Ihnen auch dabei, Ressourcen zu sparen. Statt eine interne Person umfangreich zu schulen und mit rechtlichen Verantwortlichkeiten zu belasten, können Sie auf erfahrene Experten vertrauen. Wir kennen die aktuellen DSGVO-Anforderungen und bleiben stets auf dem neuesten Stand.
Bleiben Sie flexibel und effizient
Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während Datenschutzfragen von uns auch proaktiv vorangetrieben werden.
Risiko minimieren und empfindliche Strafen verhindern
Mit uns als Ihrem professionellen EU-Vertreter an Ihrer Seite sichern Sie sich Rechtssicherheit. Sie erfüllen die DSGVO-Anforderungen und vermeiden potenzielle Bußgelder.
Sie sind sich unsicher, ob Sie einen EU-Vertreter stellen müssen?
In einigen Fällen besteht keine Pflicht zur Bestellung eines EU-Vertreters. Das gitl für Behörden/öffentlichen Stellen, falls die Verarbeitung sensitiver Daten nur gelegentlich und in geringem Umfang erfolgt, oder die Datenverarbeitung voraussichtlich zu keinem Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Sie sind sich unsicher? Wir beraten Sie gern!
Einige von über 2.500 Kunden, die uns ihr Vertrauen schenken
Immer die passende Lösung für Ihr Unternehmen
Die Kosten sind vom jeweiligen Beratungsbedarf eines Unternehmens abhängig. Die Branche ist ein guter Indikator für den tatsächlichen Beratungsbedarf und damit für die monatlichen Kosten.
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
- Weiterleitung von Anfragen an das Nicht-EU-Unternehmen.
- Initiale Erstellung und laufende Aktualisierung des VVT.
- Vorhalten des VVT und Weiterleitung an die Aufsichtsbehörde bei Anforderung.
- Datenschutzrechtliche Beratung zur Geschäftstätigkeit in der EU.
- Initiale Expertenbewertung der EU-Website inklusive Empfehlungen.
- Reporting und Alarmierung bei kritischen Änderungen.
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Entscheiden sich Unternehmen dafür, das Thema Datenschutz extern managen zu lassen, fällt es ihnen oft schwer, den passenden Experten für Datenschutz und die DSGVO zu finden. Darauf kommt es an:
- Sie haben die Wahl zwischen Einzelpersonen oder Unternehmen mit vielen fachkundigen Experten, die sich dem Thema Datenschutz verschrieben haben und die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten einnehmen können. Der gewählte DSB sollte zur Unternehmensgröße passen – es macht einen Unterschied, ob ein externer DSB für ein kleines Start-Up oder einen großen Konzern gesucht wird.
- Die Unternehmensbranche ist entscheidend: Für einen Handwerksbetrieb kann ein externer Datenschutzbeauftragter oftmals leichter gefunden werden als beispielsweise für eine Arztpraxis, die hochsensible personenbezogene Daten verarbeitet.
- Wichtig ist es, einen DSB auszuwählen, der zeitgemäß arbeitet. Datenschutz funktioniert heute digital und mithilfe von intelligenter Datenschutz-Software – so werden Aktenstapel, Listen und andere unübersichtliche Verwaltung überflüssig.
Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten sind vom jeweiligen Beratungsbedarf eines Unternehmens abhängig. Die Branche ist ein guter Indikator für den tatsächlichen Datenschutz Beratungsbedarf und damit für die monatlichen Kosten des externen DSB:
Geringerer Datenschutz-Beratungsbedarf
- Werkstätten
- Einzelhandel
- Handwerksbetriebe
- Produzierendes Gewerbe
Mäßiger Datenschutz-Beratungsbedarf
- Werbeagenturen
- Hotels/ Tourismus
- Immobilienbranche
- Steuerberater und Rechtsanwälte
Hoher Datenschutz-Beratungsbedarf
- Headhunter und Personalvermittler
- Finanzdienstleister
- Ärzte
- Software- und Plattformanbieter
Ein externer Datenschutzberater ist häufig die günstigere Alternative, da eine fachliche Weiterbildung, rund um die DSGVO, und Lohnnebenkosten für ihn nicht anfallen. Hinzu kommt, dass er
- sich zu 100 Prozent um den Datenschutz Ihres Unternehmens kümmert,
- über bessere Fachkenntnisse verfügt,
- keinem Interessenkonflikt ausgesetzt ist und
- auf Datenschutzberatung spezialisiert ist.
Ein interner Datenschutzbeauftragter muss sich dagegen nicht nur mit DSGVO-Fragen, sondern mit den ihm eigentlich zugedachten Aufgaben im Betrieb beschäftigen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) ist ein Datenschutzexperte, den ein Unternehmen als verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz benennt. Im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten ist der externe DSB nicht angestellt, sondern arbeitet als externer Dienstleister im Auftrag von Unternehmen.
Für Sie bedeutet das: Sie müssen Ihre Ressourcen nicht in die Suche nach einem passenden Datenschutzbeauftragten investieren, sondern lösen die Herausforderung Datenschutz bequem extern.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bietet der externe Datenschutzbeauftragte viele Vorteile im Vergleich zur Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten:
Erfahrene Juristen:
Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten verfügen aufgrund ihres juristischen Hintergrunds über fachliche Expertise und umfangreiches Datenschutz Wissen.
Transparente Kostenstruktur:
Vertraglich festgelegte Preise und Konditionen geben Ihnen Kostentransparenz.
Rechtliche Absicherung:
Ein externer Datenschutzbeauftragter haftet für die Erfüllung der Aufgaben und der ihm vertraglich auferlegten Pflichten in vollem Umfang.
Die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen und je komplexer die Datenverarbeitung, desto umfangreicher und vielseitiger gestalten sich die typischen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche eines externen Datenschutzbeauftragten.
Definiert werden die Aufgaben eines externern Datenschutzbeauftragten in Art. 38 DSGVO und Art. 39 DSGVO. Sie verteilen sich dabei gleichermaßen auf die Tätigkeit innerhalb des Unternehmens, die Rolle gegenüber den Aufsichtsbehörden sowie die Funktion gegenüber Betroffenen.
Im Hinblick auf die interne Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen lassen sich drei Hauptaufgaben festhalten:
Unterrichtung und Beratung des Unternehmens
Überwachung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben
Beratung und Überwachung im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung
Neben diesen drei Hauptaufgaben ist der externe Datenschutzbeauftragte der erste Ansprechpartner eines Unternehmens, wenn Fragen zum Thema Datenschutz aufkommen. Um Fragen von Kunden, Mitarbeitern, der Geschäftsführung oder von Dritten kompetent beantworten zu können, ist eine umfangreiche Ausbildung des externen Datenschutzbeauftragten unerlässlich.
Wenn Sie datenschutzexperte.de als Ihren externen Datenschutzbeauftragten bestellen, überwachen wir die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Datenschutzmanager (unserem Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen) und sorgen für die datenschutzrechtliche Absicherung Ihres Unternehmens.