Landesdatenschutzbeauftragter Bayern
Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten Bayern
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert die Einhaltung des bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften zum Datenschutz bei öffentlichen Stellen. Verstöße gegen diese Vorschriften kann der Landesdatenschutzbeauftragte beanstanden und eine Behebung innerhalb einer gesetzten Frist verlangen.
- Kontrollfunktion: Der BayLfD kontrolliert öffentliche Stellen und auf seine Aufforderung sind ihm alle Unterlagen über die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen zur Einsicht vorzulegen. Eingeschränkt sind seine Kontrollmöglichkeiten bei laufenden strafrechtlichen Verfahren. Er kann auf eine Beschwerde oder auf eigene Initiative hin tätig werden.
- Beratende Funktion: Als Landesdatenschutzbeauftragter von Bayern berät er den Gesetzgeber und die Verwaltung des Landes bei der Entwicklung von legislativen und administrativen Vorhaben hinsichtlich datenschutzrelevanter und -konformer Lösungen.
- Ansprechpartner: Der Landesdatenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die annehmen, dass eine Behörde Ihre Datenschutzrechte verletzt hat oder verletzen könnte. In solchen Fällen können Eingaben – am besten schriftlich – beim BayLfD eingereicht werden. Daraufhin prüft der Landesdatenschutzbeauftragte den Sachverhalt und teilt dem Antragsteller, sofern dieser selbst betroffen ist, des Ergebnis der Prüfung mit. Auch bei der Durchsetzung des Informationsrechts von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber behördlichen Stellen ist der BayLfD behilflich.
Im Unterschied zu anderen Bundesländern ist der Landesdatenschutzbeauftragte Bayern nur für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen (Behörden, Ämtern) zuständig. Die Aufsicht über den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich obliegt dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA).Nicht zuständig ist der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz innerhalb eines Unternehmens. Hier ist der Betrieb selbst in der Verantwortlichkeit und muss in der Regel einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen, um den Anforderungen der DSGVO nachzukommen. Unternehmen in Bayern können sich dazu beispielsweise an unsere externen Datenschutzbeauftragten in München wenden, die vollumfängliche und individuelle Datenschutz Beratung bieten.