Landesdatenschutzbeauftragter Berlin
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist seit Oktober 2022 Meike Kamp. Sie wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin für fünf Jahre in das Amt gewählt und steht damit der obersten Landesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin vor. Die Landesdatenschutzbeauftragte Berlin ist in der Amtsausübung unabhängig und nur geltendem Recht verpflichtet. Sie untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Abgeordnetenhauses. Sie ist berechtigt vor dem Parlament oder einem Ausschuss zu reden und ist gegenüber dem Abgeordnetenhaus zur Auskunft über Ihren Aufgabenbereich verpflichtet.
Aufgaben der Landesdatenschutzbeauftragten Berlin
Zu den wichtigsten Aufgaben der Berliner Datenschutzbeauftragten gehören:
- Die Kontrolle und Beratung öffentlicher Stellen: Die Landesdatenschutzbeauftragte überwacht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes Berlin gemäß dem Landesdatenschutzgesetz und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Öffentliche Stellen sind ihr gegenüber zur Auskunft verpflichtet und müssen sie über geplante Änderungen bei der automatischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorab informieren. Sie berät den Berliner Senat und andere öffentliche Stellen in datenschutzrechtlichen Belangen. Bei administrativen oder gesetzgeberischen Vorhaben, die den Datenschutz betreffen, ist sie anzuhören.
- Die Kontrolle und Beratung nicht-öffentlicher Stellen: Die Landesdatenschutzbeauftragte von Berlin kontrolliert, ob Unternehmen das Bundesdatenschutzgesetz und weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen einhalten. Sie informiert und berät Unternehmen und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Für neu gegründete Unternehmen (Start-Ups) bietet Sie zweimal im Monat eine kostenlose Sprechstunde an.
- Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung: Für Bürgerinnen und Bürger gibt es ein umfangreiches Informationsangebot zu Ihren Rechten. Die Landesdatenschutzbeauftragte unterstützt und berät darüber hinaus bei der Durchsetzung dieser Rechte. Liegt der Verdacht vor, dass personenbezogene Daten missbräuchlich verwendet wurden oder unzulässigerweise weitergegeben wurden, können Bürgerinnen und Bürger bei der Landesdatenschutzbeauftragten eine Beschwerde einreichen. Formulare für eine Beschwerde oder für die Meldung eines Datenlecks sind auf der Internetseite erhältlich.
In der Berliner Landesverfassung wurde ausdrücklich ein Grundrecht auf den Schutz der persönlichen Daten und informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben (Artikel 33 DSGVO). Deshalb gibt es deutlich weniger Einschränkungen hinsichtlich des Rechtes auf Einsichtnahme, als in vielen anderen Bundesländern.Es besteht allerdings keine Zuständigkeit der Berliner Datenschutzbeauftragten für den Datenschutz innerhalb einer Firma. Hier muss das Unternehmen selbst tätig werden, in aller Regel, indem es einen Datenschutzbeauftragten bestellt, sei es intern oder extern. Unternehmen in Berlin wenden sich dazu zum Beispiel an unsere externen Datenschutzbeauftragten für Berlin.