Landesdatenschutzbeauftragter Brandenburg
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA) ist seit 2005 Dagmar Hartge. Die Landesdatenschutzbeauftragte wird vom Landtag für sechs Jahre gewählt. Frau Hartge wurde zuletzt 2017 im Amt bestätigt.
Aufgaben der Landesdatenschutzbeauftragten Brandenburg
Seit 1992 überwacht die Behörde die Verarbeitung personenbezogener Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften bei den öffentlichen Stellen des Landes. Seit 2010 stehen auch private Stellen, wie Unternehmen, mit Sitz in Brandenburg ihrer Aufsicht. Außerdem ist die Landesdatenschutzbeauftragte seit 1998 für die Wahrung des Grundrechts auf Akteneinsicht zuständig. Anfang Mai 2018 wurde das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz – BbgDSG) im Zuge der Anpassung an die DSGVO novelliert und an die neue Rechtslage angepasst.
Befugnisse der Landesdatenschutzbeauftragten
- Hinsichtlich datenschutzrechtlicher Belange sind alle Stellen gegenüber der LDA zur Auskunft und Unterstützung verpflichtet. In Brandenburg gibt es nur sehr wenige Ausnahmen (Sicherheit des Bundes oder eines Landes), die eine öffentliche Stelle davon entbinden. Die Aufsichtsbefugnisse der Datenschutzbeauftragten sind allerdings bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Landtag auf deren Verwaltungsaufgaben beschränkt. Die LDA verfolgt Ordnungswidrigkeiten und kann Verstöße gegen den Datenschutz mit Bußgeldern ahnden.
- Die Landesdatenschutzbeauftragte verfolgt Beschwerden von Bürgern, die annehmen, dass mit ihren personenbezogenen Daten nicht korrekt umgegangen wurde bzw. wird.
- Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte kontrolliert, ob öffentliche Stellen hinsichtlich der Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang korrekt handeln und unterstützt gegebenenfalls Bürger bei der Durchsetzung des Rechts. Das Recht, von öffentlichen Stellen Informationen zu erhalten, ist als Grundrecht in der Landesverfassung verankert. Allerdings sind in Brandenburg die Informationspflichten nach Sachbereichen unterschiedlich geregelt und Umweltinformationen fallen nicht in die Zuständigkeit der LDA. Es gibt auch keine generellen Veröffentlichungspflichten in Form eines Transparenzgesetzes. Diese Umstände wurden wiederholt von Frau Hartge in ihren Tätigkeitsberichten bemängelt.
- Die Landesdatenschutzbeauftragte berät den Landtag und die Landesregierung in Form von Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen bei legislativen oder administrativen Vorhaben, die den Datenschutz oder Informationszugang betreffen. Als Landesdatenschutzbeauftragter Brandenburg steht ihr auch das Recht zu, sich jederzeit selbst an den Landtag zu wenden. Sie berät auch weitere öffentliche und private datenverarbeitende Stellen und bietet bei Bedarf Fortbildungsangebote für Datenschutzbeauftragte, Unternehmen und Behörden an.