Datenschutzerklärung Vorlage & Muster
Warum Sie eine Datenschutzerklärung verwenden sollten
Seit 2018 vereinheitlicht die Datenschutz-Grundverordnung den Datenschutz für alle EU-Mitgliedsstaaten. Gemäß DSGVO ist jeder Webseitenbetreiber, der über seine Website personenbezogene Daten erhebt bzw. anderweitig verarbeitet, nach Art. 12 ff. DSGVO dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen.
Braucht meine Website eine Datenschutzerklärung?
Laut DSGVO müssen alle Websitebetreiber, die personenbezogene Daten erheben, übermitteln, verarbeiten, speichern oder anderweitig nutzen, die Websitebesucher im Rahmen einer Datenschutzerklärung darüber informieren (Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO).
Welchen Zweck erfüllt eine Datenschutzerklärung?
Sinn der Datenschutzerklärung ist es, die Besucher über Art und Umfang der Datenerhebung und -nutzung bei Aufruf einer Website aufzuklären. Die Informationspflicht ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dient dem Schutz des Betroffenen. Nur wenn diesem die Art der Datennutzung überhaupt bekannt ist, kann er entscheiden, ob er seine Daten angeben möchte.
Anforderungen an eine Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung muss in einfacher und verständlicher Sprache verfasst sein, damit sie der Durchschnittsanwender problemlos versteht.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Wer sind die Verantwortlichen der Verarbeitung?
- Wer ist der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens
- Welche Rechte haben betroffene Personen?
- In welchem Umfang und zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten verarbeitet?
- Welche Rechtsgrundlage gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Der restliche Inhalt einer Datenschutzerklärung richtet sich nach dem Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten.
FAQs zur Datenschutzerklärung Vorlage
Welche Gefahren drohen bei einer fehlenden oder unvollständigen Datenschutzerklärung?
Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen
- stellen Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO dar
- können durch die Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern sanktioniert werden
- können zu Abmahnungen führen
Die befürchtete Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben und es ist strittig, wann Wettbewerbsverstöße im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen – Websitebetreiber sollten dennoch immer eine vollständige Datenschutzerklärung bereitstellen, um sich keinem Risiko auszusetzen. Mit unserem Datenschutz Generator sind Sie auf der sicheren Seite.