Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt
Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt
Der Landesdatenschutzbeauftragte in Sachsen-Anhalt hat verschiedene, wesentliche Aufgaben:
- Kontrolle der Einhaltung der Regeln zum Datenschutz, auch ohne konkreten Anlass
- Beratung der Regierung und des Parlaments des Landes bei neuen Rechtsetzungsvorhaben, insofern hierbei Fragen des Datenschutzes aufkommen oder personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden sollen
- Allgemeine Beratung verantwortlicher Stellen zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit
- Information der Öffentlichkeit zu Themen aus dem Bereich Datenschutz in Form des Tätigkeitsberichtes des LDSB in Sachsen-Anhalt oder auf weiteren Wegen
- Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge zu Neuerungen im Datenschutz
- Enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Bundesländer und dem Bundesdatenschutzbeauftragten
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachsen-Anhalt ist nicht für in dem Bundesland ansässige Bundesbehörden zuständig. Dies entspricht in diesem Fall dem Umweltbundesamt, für welches der Bundesdatenschutzbeauftragte verantwortlich ist. Im Falle von Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt darf der LDSB nur deren Verwaltungstätigkeiten kontrollieren.Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat ein Recht darauf, die bei Behörden, Gemeinden oder anderen öffentlichen Stellen des Landes oder Bundes gespeicherten Informationen einzusehen. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt vertritt besonders Bürgerinnen und Bürger, die bei der Erwirkung Ihres Rechts auf Einsicht in die gespeicherten personenbezogenen Daten mit den verantwortlichen Stellen in Streit geraten. Wer sich in seinem Recht auf Information verletzt sieht, kann sich an den LDSB Sachsen-Anhalt wenden. Dieser hat das Recht Informationen einzusehen, kann Behörden zu Stellungnahmen auffordern, vermitteln oder ein Verfahren einleiten.