Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt

Die Wahl einer bzw. eines neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag von Sachsen-​Anhalt ist bisher nicht erfolgt. Der Landesbeauftragte wird durch den Direktor der Geschäftsstelle, Herrn Albert Cohaus, vertreten. Der Landesbeauftragte hat mehrere Aufgaben. So überwacht er als zuständige Aufsichtsbehörde die Einhaltung und Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz, sowohl bei Behörden und weiteren öffentlichen Stellen gemäß § 22 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger, als auch bei Unternehmen und Vereinen.