Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen
Aufgaben der Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsen
In Niedersachsen ist im Mai 2018 ein neues Landesdatenschutzgesetz verabschiedet worden. Das Gesetz wurde von der LfD und den Oppositionsparteien scharf kritisiert, da es hinter den bisherigen Datenschutzstandards zurückbleibe.
Nach dem Gesetz zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechtes überwacht die Landesdatenschutzbeauftragte die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach der DSGVO, dem Bundes- und Landesdatenschutzgesetz.In ihren Aufsichtsbereich fallen:
- alle Unternehmen und anderen nicht öffentlichen Stellen mit Sitz in Niedersachsen,
- alle öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen,
- alle Stellen, die unter der Aufsicht des Landes stehen oder denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen wurden.
Die Aufsichtsrechte der LfD sind bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und dem Landtag auf deren Verwaltungshandeln beschränkt. Öffentliche Unternehmen unterliegen in Niedersachsen nicht den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, sondern den Vorschriften, die auch für private Stellen gelten.
Die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen als Beschwerdestelle
Auch in Niedersachsen besteht für jeden das Recht die Landesdatenschutzbeauftragte anzurufen, wenn der Verdacht besteht, dass persönliche Daten ordnungswidrig gespeichert oder verwendet wurden. Das Recht auf Akteneinsicht gegenüber Landesbehörden gilt nur für die persönlichen Daten des Betroffenen. Ein weitergehendes Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz gibt es jedoch nicht.