Landesdatenschutzbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern
Seit 8. Dezember 2016 ist Heinz Müller der offizielle Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kurz LDSB, im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Sein Amt ist bei der Landtagspräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Der Landesbeauftragte wird vom Landtag für sechs Jahre gewählt und darf nur einmal wiedergewählt werden.Damit ist seine maximale Amtszeit auf 12 Jahre begrenzt. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern übt sein Amt unabhängig aus und ist nur dem Gesetz verpflichtet. Bei nicht schwierig lösbaren Fragen oder aufkommenden Problemen kann er sich direkt an den Landtag wenden. Darüber hinaus ist er mit umfassenden Auskunfts- und Einsichtsrechten ausgestattet, um seine Arbeit in vollem Umfang erledigen zu können.
Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern
Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern:
- Beratungs- und Kontrollfunktion:
Hauptaufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, sind Beratung und Kontrolle. Dies zum einen für den öffentlichen Bereich, zu dem Behörden und öffentliche Stellen gehören, zum anderen auch für den nicht-öffentlichen bzw. privaten Bereich. Hierzu zählen Unternehmen und Vereine. Mit der Kontrollfunktion des LDSB soll er sicherstellen, dass mit personenbezogenen Daten vertrauensvoll und sicher umgegangen wird. Hierdurch ermöglicht der Landesbeauftragte für Datenschutz in den Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns das Recht auf Selbstbestimmung über Ihre Informationen. Aufklärung leistet er durch seine Beratungsfunktion und vermittelt Personen Antworten auf Fragen, die mit der Speicherung und dem Umgang ihrer Daten bei öffentlichen Verwaltungen zusammenhängen. Auch die Beratung von Bürgern zu allgemeinen Fragen zum Datenschutz und der Freiheit von Informationen gehört zu seinem Aufgabenbereich. Zusätzlich kann er Verbesserungsvorschläge einbringen. - Stellungnahmen:
Im Falle von Veröffentlichungen neuer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, kann er hierzu Stellung beziehen. Bei Unstimmigkeiten oder Anfragen erstellt er Gutachten und kann Untersuchungen durchführen. - Vernetzung:
Staatliche Stellen sind auch im Datenschutz vernetzt und arbeiten eng zusammen. Bund und Länder arbeiten Hand in Hand, so auch die LDSB der Bundesländer. - Analyse und Evaluation:
Des Weiteren beobachtet er die Entwicklung der Kommunikations- und Informationstechnik, analysiert die Auswirkungen und fertigt alle zwei Jahre einen Bericht über seine Arbeit an.