Hinweisgebersystem: Proliance Whistle
Profitieren Sie durch effizientes Hinweisgeberschutz System
Ist ein Hinweisgebersystem Pflicht für mein Unternehmen?
Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen künftig eine vertrauliche, interne Meldestelle einrichten. Das kann durch das Einrichten eines Hinweisgebersystems erfolgen. Ziel ist es, jederzeit einen Verstoß melden zu können – unter Schutz der Identität des Hinweisgebers. Sofern das Unternehmen seine Meldekanäle entsprechend ausgestaltet, können Hinweisgeber auch anonyme Meldungen abgeben. Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Wir kümmern uns um:
- Einrichtung und Betrieb von Meldestellen und Schulungen.
- Case Management, Beratung, Reporting.
- Einfache und rechtskonforme Umsetzung.
Was müssen Unternehmen konkret tun?
Für den Schutz der Hinweisgeber sind sichere Meldesysteme notwendig, die auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen müssen. Ein externes Hinweisgebersystem, das ein Whistleblower-Dienstleister bereitstellt, erhöht das Vertrauen der Mitarbeiter und führt zu einer effizienteren Nutzung.
Digitaler Hinweisgeberprozess vom Whistleblowing-Dienstleister
Einrichtung von Meldestellen & Schulungen
Wir übernehmen für Sie das komplette Setup der Meldekanäle, die Schulungen verantwortlicher Mitarbeiter sowie die Bereitstellung von Vorlagen und Checklisten.
Entgegennahme von Meldungen
Die Abgabe von Hinweisen erfolgt (auf Wunsch völlig anonym) über die hochsichere Whistleblower-Meldesoftware oder andere Kanäle.
Case Management, Beratung & Reporting
Wir übernehmen die Vorqualifizierung von Hinweisen sowie das Fristenmanagement und die gesamte Hinweisgeber-Kommunikation mit anschließenden Handlungsempfehlungen und Reporting.
Einfache und rechtskonforme Umsetzung
Die ausführliche Expertenberatung und die folgenden Handlungsempfehlungen sind eine ideale Vorbereitung auf Ihre Entscheidung für Handlungsmaßnahmen.
Das 360° Hinweisgebersystem
Die passende Lösung für Ihr Unternehmen
Mit uns setzen Sie Whistleblowing in einem geschützten Rahmen, schnellstmöglich um und bleiben nachhaltig rechtskonform.
- Online-Meldeplattform
- Anonyme Hinweisabgabe (optional)
- Einfache Implementierung
- Corporate Design anwenden (Logo)
- Plattformbasiertes Case Management
- Reporting & Jahresbericht
- Onboarding & Mitarbeiterschulungen
- Vorlagen & Checklisten
- Überwachung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Newsletter
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Ein Hinweisgebersystem eröffnet sichere Meldekanäle zur vertraulichen oder anonymen Abgabe von Hinweisen auf Rechtsverstöße. Interne Meldungen sind an die zur Entgegennahme von Meldungen bestimmte Person oder Abteilung innerhalb der juristischen Person, also dem Beschäftigungsgebenden gerichtet. Zur Entlastung des Unternehmens kann auch ein spezialisierter Dienstleister mit dem Betrieb der Meldekanäle beauftragt werden.
Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Angestellten müssen Kanäle für interne Meldungen und Prozesse für das Ergreifen von Folgemaßnahmen einrichten. Hinweisgeber haben daneben die Möglichkeit, sich an eine staatliche Stelle außerhalb des Unternehmens zu wenden. Diese Behörden müssen unabhängige, externe Meldekanäle bereitstellen.
Egal ob internes Whistleblower-System oder externe Meldestelle – für beide Meldekanäle gilt:
Der Eingang einer Mitteilung muss grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden.
Die inhaltliche Rückmeldung an den Hinweisgeber muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
Ein Hinweisgebersystem schützt Hinweisgeber zuverlässig und erhöht das Vertrauen in ein solches System. Unternehmen können somit Verstöße frühzeitig erkennen und beispielsweise Image-Schäden abwenden.
Vorteile einer digitalen Hinweisgeberlösung
Hinweise können sicher und systematisch entgegengenommen und bearbeitet werden und die Hinweisgeber können jederzeit auf einen verlässlichen Meldekanal zugreifen. Ein Hinweisgebersystem bietet für die Hinweisgeber und das Unternehmen einen sicheren Weg, um Hinweise zu melden bzw. weiterführend zu bearbeiten. Hinweise können vertraulich und auf Wunsch des Unternehmens auch völlig anonym abgegeben und weiterverfolgt werden.
Interne Meldungen sind solche, die an die zur Entgegennahme von Meldungen bestimmte Person oder Abteilung innerhalb der juristischen Person, also des Unternehmens beziehungsweise der Behörde, gerichtet sind. Dies kann auch an einen externen Dienstleister ausgelagert werden.
Auch externe Meldungen sind im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes möglich. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung externer Meldekanäle. Hinweisgeber sollen neben einer internen Meldung auch die Möglichkeit haben, sich an eine staatliche Stelle außerhalb der betroffenen juristischen Person zu wenden. Diese Behörden müssen unabhängige, externe Meldekanäle bereitstellen. Die zuständigen Behörden sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, alle für Hinweisgeber relevanten Informationen online zur Verfügung zu stellen. So soll der gesamte Meldeprozess zugänglicher gemacht werden.
Unabhängig davon, ob es sich um eine externe oder eine interne Meldestelle handelt, muss jede Meldung von der Meldestelle dokumentiert und bearbeitet werden. Der Eingang einer Mitteilung muss grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden.
Das Unternehmen muss infolge einer Meldung geeignete Folgemaßnahmen ergreifen, also den möglichen Compliance-Verstoß prüfen und ggf. dagegen vorgehen. Die Meldestelle ist verpflichtet, dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten mitzuteilen, welche Maßnahmen das Unternehmen nach der Meldung ergriffen hat und wie dem Verstoß abgeholfen wurde.