Datenschutz in der IT & Software Branche
Warum Datenschutz in der IT- und Softwarebranche so wichtig ist
In der IT- und Softwarebranche werden Unmengen an Daten erfasst und verarbeitet. Besonders hervorzuheben sind hier Onlineshops. Dort werden im Tagesgeschäft eine Vielzahl von personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet. Bei einem fahrlässigen Umgang mit personenbezogenen Daten kann es hier leicht zu einer kommen. Imageschäden sowie behördliche Sanktionen sind oft die Folge.
Datenschutz in der digitalen Welt
Im digitalen Raum werden massenhaft personenbezogene Daten verarbeitet: Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder Kontonummern sind nur einige davon. Deswegen greift hier zum Schutz dieser personenbezogenen Daten die Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Sie gibt vor, wie mit den personenbezogenen Daten, die beispielsweise im E-Mail-Marketing verwendet oder durch Kontaktformulare wie den Warenkorb in Onlineshops verarbeitet werden, umzugehen ist. Denn nur wenn Sie sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten Ihrer Kundschaft geschützt werden, können Sie einen sicheren Internethandel aufbauen.
Der rundum-sorglos Schutz für sensible Daten in der IT- und Softwarebranche
Damit Sie datenschutzrechtlich abgesichert sind, bieten wir Ihnen zahlreiche Leistungen, die sich an den Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Sobald mindestens 20 Ihrer Mitarbeitende mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, sind Sie gemäß DSGVO dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Gerne stellen wir als Spezialisten einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Maßnahmen, die Sie sofort umsetzen können
Erfolgreiche Kundenstimmen aus dieser Branche
Umfassende Beratung mit praxisnaher Umsetzung
Unsere Leistungspakete und unsere Beratung richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens und Ihren individuellen Bedürfnissen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Lösung, um Sie umfassend zu beraten und Sie bei einer praxisnahen Umsetzung der komplexen Themen Datenschutz und Informationssicherheit zu unterstützen.
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Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für einen korrekt angewendeten Datenschutz bei IT-Dienstleistern essenziell. Nach § 38 BDSG sowie gemäß dem Art. 37 DSGVO ist die Benennung eines DSBs verpflichtend, wenn:
- mindestens 20 Ihrer Mitarbeiter regelmäßig automatisierte Daten verarbeiten (§ 38 Abs. 1 BDSG).
- Besondere Daten verarbeitet werden, wie z.B. Daten, die Auskunft über Rasse, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung, politische Meinung, Sexualleben, Gesundheit. Sollte dies der Fall sein, besteht die Pflicht zur Bestellung eines DSBs auch unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter (§ 38 Abs. 1 BDSG, Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Datenverarbeitung als Kerntätigkeit betrieben wird. Ist die systematische Datenverarbeitung / Überwachung die Kerntätigkeit eines Unternehmens, dann werden die Daten geschäftsmäßig verarbeitet. Somit besteht die Pflicht zur Bestellung eines DSBs unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter (§ 38 Abs. 1 BDSG, Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Wenn Sie als IT-Dienstleister den Datenschutz ernst nehmen wollen, aber nicht genau wissen, wie Sie die DSGVO-Vorgaben umsetzen sollen, können Sie natürlich auch jederzeit freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Die DSGVO sieht viele Maßnahmen vor, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten sollen – auch durch eine Verarbeitung durch IT-Dienstleister. Vom AV-Vertrag bis zum Verarbeitungsverzeichnis und der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht gibt es viele Vorgaben, die IT-Dienstleister hierbei beachten müssen.
IT-Dienstleister setzen oftmals im Auftrag anderer Unternehmen deren IT- und Software-Infrastrukturen um und erhalten dabei Zugriff auf viele sensible Daten, wie Kunden- und Mitarbeiterdaten. Für solche externen Dienstleister sieht die DSGVO regelmäßig den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrag) vor, damit sensible Daten geschützt werden.