Datenschutz in der IT & Software Branche

Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO und der Datenschutz allgemein sind in der IT- und Softwarebranche extrem wichtig. Managen Sie Datenschutz und Informationssicherheit zentral und minimieren Sie Unternehmensrisiken mit der Hilfe von zertifizierten Experten.
Datenschutz in der IT & Software Branche
Sicherer Schutz für sensible Daten
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DEKRA- und TÜV-zertifiziertes Expertenteam
Unsere Kunden
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Warum ist es wichtig?

Warum Datenschutz in der IT- und Softwarebranche so wichtig ist

In der IT- und Softwarebranche werden Unmengen an Daten erfasst und verarbeitet. Besonders hervorzuheben sind hier Onlineshops. Dort werden im Tagesgeschäft eine Vielzahl von personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet. Bei einem fahrlässigen Umgang mit personenbezogenen Daten kann es hier leicht zu einer kommen. Imageschäden sowie behördliche Sanktionen sind oft die Folge.

Gefahren & Risiken

Datenschutz in der digitalen Welt

Im digitalen Raum werden massenhaft personenbezogene Daten verarbeitet: Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder Kontonummern sind nur einige davon. Deswegen greift hier zum Schutz dieser personenbezogenen Daten die Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Sie gibt vor, wie mit den personenbezogenen Daten, die beispielsweise im E-Mail-Marketing verwendet oder durch Kontaktformulare wie den Warenkorb in Onlineshops verarbeitet werden, umzugehen ist. Denn nur wenn Sie sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten Ihrer Kundschaft geschützt werden, können Sie einen sicheren Internethandel aufbauen.

Achtung
Reduzieren Sie den Aufwand für Datenschutz und Informationssicherheit durch automatisierte Gap-Analysen, Workflows, System Management und zentrale Dokumentation, unterstützt von unserer Technologie-Plattform und persönlicher Beratung.
Unsere Lösung

Der rundum-sorglos Schutz für sensible Daten in der IT- und Softwarebranche

Damit Sie datenschutzrechtlich abgesichert sind, bieten wir Ihnen zahlreiche Leistungen, die sich an den Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Sobald mindestens 20 Ihrer Mitarbeitende mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, sind Sie gemäß DSGVO dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Gerne stellen wir als Spezialisten einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Sofortmaßnahmen

Maßnahmen, die Sie sofort umsetzen können

Verzeichns aller Verarbeitungstätigkeiten erstellen
Art. 30 DSGVO besagt, dass Sie verpflichtet sind, ein Verzeichnis von allen Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu erstellen, in welchem alle Verarbeitungsinformationen zu personenbezogenen Daten umfassend dokumentiert sind.
Transparenz und Informationspflicht
Sie müssen jederzeit unverzüglich gegenüber Betroffenen oder Aufsichtsbehörden offenlegen können, welche personenbezogenen Daten Sie in welchem Umfang erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Regelmäßige Updates, Virenscans und Backups
Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass es zu keiner Datenschutzverletzung kommt. Dazu gehören regelmäßige Updates, ein aktiver Virenscanner und regelmäßige Backups.
Auftragsverarbeitungs-vertrag abschließen
Sie benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, falls Ihre Einrichtung einen IT-Dienstleister hat.
Beratung vereinbaren

Sie haben noch weitere Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir unterstützen Sie gern.

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Kundenerfahrungen

Einige von über 2.500 Kunden, die uns ihr Vertrauen schenken

Wir waren auf der Suche nach einem professionellen Datenschutz-Komplett-Paket. Mit Proliance sind wir in guten Händen und vollumfänglich beraten!
Die Kundenerfahrungen sind nach dem Publishen sichtbar. Sie können in der Collection „Client-Reviews (Slider)“ gepflegt werden.
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Für einen internationalen Konzern mit komplexen Strukturen ist Datenschutz eine große Herausforderung. Proliance 360 hilft uns, Datenschutz digital umzusetzen und Mitarbeiter regelmäßig darin zu schulen.
Mithilfe der Daten und der Software von Proliance haben wir es geschafft, schnell unseren Datenschutz im Gesundheitsbereich zu organisieren und DSGVO-konform zu dokumentieren. Für uns hat der Datenschutz Top-Priorität - und ein verlässlicher Partner ist für uns essenziell.
Unsere Lösungen

Umfassende Beratung mit praxisnaher Umsetzung

Unsere Leistungspakete und unsere Beratung richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens und Ihren individuellen Bedürfnissen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Lösung, um Sie umfassend zu beraten und Sie bei einer praxisnahen Umsetzung der komplexen Themen Datenschutz und Informationssicherheit zu unterstützen.

Magazin

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Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Benötigen IT-Dienstleister einen Datenschutzbeauftragten?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für einen korrekt angewendeten Datenschutz bei IT-Dienstleistern essenziell. Nach § 38 BDSG sowie gemäß dem Art. 37 DSGVO ist die Benennung eines DSBs verpflichtend, wenn:

- mindestens 20 Ihrer Mitarbeiter regelmäßig automatisierte Daten verarbeiten (§ 38  Abs. 1 BDSG).

- Besondere Daten verarbeitet werden, wie z.B. Daten, die Auskunft über Rasse, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung, politische Meinung, Sexualleben, Gesundheit. Sollte dies der Fall sein, besteht die Pflicht zur Bestellung eines DSBs auch unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter (§ 38 Abs. 1 BDSG, Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO).

- Datenverarbeitung als Kerntätigkeit betrieben wird. Ist die systematische Datenverarbeitung / Überwachung die Kerntätigkeit eines Unternehmens, dann werden die Daten geschäftsmäßig verarbeitet. Somit besteht die Pflicht zur Bestellung eines DSBs unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter (§ 38 Abs. 1 BDSG, Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Wenn Sie als IT-Dienstleister den Datenschutz ernst nehmen wollen, aber nicht genau wissen, wie Sie die DSGVO-Vorgaben umsetzen sollen, können Sie natürlich auch jederzeit freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

DSGVO für IT-Dienstleister: Gibt es spezielle Regelungen?

Die DSGVO sieht viele Maßnahmen vor, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten sollen – auch durch eine Verarbeitung durch IT-Dienstleister. Vom AV-Vertrag bis zum Verarbeitungsverzeichnis und der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht gibt es viele Vorgaben, die IT-Dienstleister hierbei beachten müssen.

Brauchen IT-Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

IT-Dienstleister setzen oftmals im Auftrag anderer Unternehmen deren IT- und Software-Infrastrukturen um und erhalten dabei Zugriff auf viele sensible Daten, wie Kunden- und Mitarbeiterdaten. Für solche externen Dienstleister sieht die DSGVO regelmäßig den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrag) vor, damit sensible Daten geschützt werden.

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