Landesdatenschutzbeauftragter Nordrhein-Westfalen
Aufgaben der Landesdatenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalen
Die Landesbeauftragte überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften – wie die DSGVO, das Bundes- und Landesdatenschutzgesetz. Seit 2001 beaufsichtigt die LDI außerdem die Einhaltung des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes, in dem das Recht auf Akteneinsicht und einige Veröffentlichungspflichten für öffentliche Stellen geregelt sind.
Die Landesdatenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde
Alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen Nordrhein-Westfalens, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterstehen ihrer Aufsicht. Für die öffentlichen Stellen – Behörden, Einrichtungen des Landes, unter Aufsicht des Landes stehende Einrichtungen, Gemeinden oder Gemeindeverbände – gilt das Landesdatenschutzgesetz, das im Mai 2018 novelliert wurde. Für den Landtag, den Landesrechnungshof, die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften ist die Landesdatenschutzbeauftragte nur zuständig, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Öffentliche Unternehmen, die am Wettbewerb teilnehmen, unterstehen ihrer Aufsicht wie die Privatwirtschaft gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz.
Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbeauftragten
Die datenverarbeitenden Stellen sind gegenüber der LDI voll auskunftspflichtig. Nur in wenigen Fällen können öffentliche Stellen – beispielsweise bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht – die Auskunft verweigern.
Bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften kann die Landesdatenschutzbeauftragte Bußgelder verhängen. Öffentliche Stellen sind von dieser Sanktionsmöglichkeit weitestgehend ausgenommen, außer diese sind als Unternehmen tätig. Bei sonstigen öffentlichen Stellen kann die LDI Verstöße nur beanstanden und eine Stellungnahme einfordern.
Die Landesdatenschutzbeauftragte als Beschwerdestelle
Jeder, der annimmt, dass seine persönlichen Daten nicht ordnungsgemäß verwendet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die Landesdatenschutzbeauftragte wenden. Auch wenn die Akteneinsicht verweigert wurde, kann die LDI angerufen werden.
Die Landesdatenschutzbeauftragte als Beratungsstelle
Öffentliche und private Stellen sowie Bürger berät die LDI in Fragen des Datenschutzes. Bürger erhalten bei ihr auch Rat hinsichtlich des Rechtes auf Informationszugang.
Bei Gesetzgebungsverfahren und Verwaltungsentscheidungen berät die LDI und gibt Stellungnahmen an den Landtag oder die Landesregierung ab. Als Landesdatenschutzbeauftragter NRW steht es ihr zu, sich jederzeit an den Landtag zu wenden.Wofür die Landesdatenschutzbeauftragte jedoch nicht zuständig ist, ist der unternehmensinterne Datenschutz. Für diese Belange ist jedes Unternehmen selbst verantwortlich und muss in der Regel dafür einen Datenschutzbeauftragten intern oder extern bestellen. Firmen in NRW wenden sich am besten an unsere externen Datenschutzbeauftragten für Köln oder unsere externen Datenschutzbeauftragten für Düsseldorf.