Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württemberg
Seit dem 1. Januar 2023 nimmt Dr. Jan Wacke als Leitender Beamter der Dienststelle bis zur Ernennung einer oder eines neuen Landesbeauftragten die Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wahr. Die Dienststelle des Landesdatenschutzbeauftragten ist dem Landtag zugeordnet. Dem Landtag gegenüber ist der Landesbeauftragte für Datenschutz zur Auskunft verpflichtet – zum Beispiel im Falle parlamentarischer Anfragen zu seinem Aufsichtsbereich. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte kann höchstens einmal wieder gewählt werden.
Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat fünf wesentliche Aufgaben:
- Kontrolle des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen: Der Landesbeauftragte überwacht die Einhaltung des Landesdatenschutzgesetzes sowie weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei Ämtern, Behörden und Betrieben des Landes und der Kommunen. Diese öffentlichen Stellen sind hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Auskunft verpflichtet und müssen diesem Einsicht zu allen betreffenden Unterlagen gewähren.
- Kontrolle nicht-öffentlicher Stellen: Der Landesdatenschutzbeauftragte überwacht bei Unternehmen oder Vereinen mit Sitz in Baden-Württemberg die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. In dieser Funktion ist er auch Ansprechpartner für betriebliche Datenschutzbeauftragte.
- Beratung öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen in Fragen des Datenschutzes: Bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend, hat der Landesdatenschutzbeauftragte eine beratende Funktion inne.
- Prüfung von Beschwerden über Verstöße gegen den Datenschutz: Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit schriftlich Beschwerden beim LfDI einzureichen, wenn sie annehmen, dass der Schutz personenbezogener Daten nicht gewährleistet ist.
- Beratung zur Informationsfreiheit: Bürgerinnen und Bürger, die ihr Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen möchten, können sich vom LfDI beraten lassen.
Für den unternehmensinternen Datenschutz ist der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg allerdings nicht zuständig. Stattdessen liegt die Verantwortung hier bei der Firma. In aller Regel heißt das, der Betrieb muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Unternehmen in Baden-Württemberg können sich etwa an unsere externen Datenschutzbeauftragten für Stuttgart wenden.