Informationelle Selbstbestimmung

Letztes Update:
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2024
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Informationelle Selbstbestimmung ist ein Thema, das im Zeitalter der Digitalisierung und der Informationstechnik immer mehr an Bedeutung gewinnt und das es schon lange vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gab. Wir geben unsere Daten täglich im Internet, bei der Arbeit, auf Ämtern und bei Bestellungen preis. Wer bei Amazon regelmäßig bestellt, kann ein Lied davon singen, wie viele Daten das Unternehmen von ihm gespeichert hat und fragt sich, wer diese Daten im Hintergrund eigentlich noch nutzt.
Informationelle Selbstbestimmung
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Informationelle Selbstbestimmung schützt das Recht, persönliche Daten preiszugeben oder nicht.
  • Informationelle Selbstbestimmung ist kein explizites Grundrecht, aber ein Datenschutz-Grundrecht.
  • Das Volkszählungsurteil von 1983 legte den Grundstein für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Unternehmen müssen gemäß DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten strenge Regeln beachten.
  • Betroffene können jederzeit die Änderung oder Löschung ihrer Daten verlangen.

Informationelle Selbstbestimmung beinhaltet zwei Punkte: Jeder Betroffener hat das Recht, Informationen über sich preis zu geben – oder auch das Recht, sich frei zu entscheiden, keine Informationen preis zu geben. Zudem haben Betroffene das Recht zu entscheiden, was mit ihren Daten geschieht und wofür sie nicht verwendet werden dürfen.

Zwar ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht noch nicht explizit im deutschen Grundgesetz verankert und auch kein ausdrückliches Menschenrecht, aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es ein Datenschutz-Grundrecht und eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Lesen Sie, wie es dazu kam.

Die informationelle Selbstbestimmung in analogen Zeiten

Ganz neu ist das Thema informationelle Selbstbestimmung bzw. des informationellen Selbstbestimmungsrechts nicht. Schon bevor wir überhaupt mit Computern und der Digitalisierung zu tun hatten, wurden personenbezogene Daten erhoben. So auch im Jahr 1983, als die Bundesregierung zur Volkszählung aufrief und Beamte oder Beauftragte der öffentlichen Verwaltung an Haustüren klingelten, um die Menschen nach den privatesten Daten zu fragen und diese (damals noch ganz analog mit Zettel und Stift) aufzunehmen.

Doch bei vielen Bürgern regte sich Widerstand gegen diese allzu private Datensammlung und das dazugehörige Bundesgesetz des Gesetzgebers, zumal die weiterführende Verwendung dieser erhobenen Daten nicht ganz klar war. Mehrere Verfassungsbeschwerden von Bürgerinitiativen und einzelnen Personen hatten zum Erfolg, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz befasste und es im Dezember in 1983 in einem wegweisenden Urteil als verfassungswidrig ansah.

Das sogenannte „Volkszählungsurteil“ sagte aus, dass hier erheblich und ohne Rechtfertigung in die Grundrechte Einzelner eingegriffen wurde. Das Gesetz wurde für verfassungswidrig erklärt, da es die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Abgeleitet wurde dieses Recht aus den Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 2 Abs. 1 GG.

Dieses Urteil legte den Grundstein für eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 1990.

Die informationelle Selbstbestimmung heute

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist zwar nicht ausdrücklich im Grundgesetz festgesetzt, gilt jedoch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Datenschutz-Grundrecht. In Zeiten der Datenverarbeitung im Internet durch Unternehmen, als auch durch öffentliche Stellen ist die informationelle Selbstbestimmung ein wichtiges Gut, das jeden Einzelnen vor dem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten schützen soll. Der Schutz dieser Daten findet seine gesetzliche Grundlage seit Mai 2018 in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Welche Bedeutung hat die informationelle Selbstbestimmung für Unternehmen?

Auf der Grundlage der DSGVO müssen Unternehmen beispielsweise sehr genau darauf achten, die richtigen Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern und Kunden bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu schließen. Eine Missachtung des Datenschutzes in einer Firma kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Konkret bedeutet das, dass jeder Betroffene gleich zu Beginn über die Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert werden muss. Auch, wenn der Betroffene seine Daten freiwillig preisgibt, wie z.B. im Zuge einer Bewerbung.

Wichtig ist zudem, dass alle Personen, von denen Daten verarbeitet werden, grundsätzlich das Recht haben, diese jederzeit zu ändern oder löschen zu lassen. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen hierbei unsicher sein, hilft Ihnen Ihr Datenschutzbeauftragter bei dem korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten.

Fazit

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst und sollte heutzutage von Unternehmen genau beachtet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist in jedem Fall eine gute Investition, um alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

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Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
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