Datenschutzbeauftragter nach DSGVO

Letztes Update:
07
.
04
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2025
Lesezeit:
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Was ist ein Datenschutz­beauftragter nach DSGVO und welche Anforderungen muss er erfüllen? Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich bei Ihrer Suche nach einem Experten beraten.
Datenschutzbeauftragter nach DSGVO
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte kontrollieren und beraten öffentliche Stellen.
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte unterstützen und beraten Unternehmen.
  • Datenschutzbeauftragte müssen umfassende Fachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten besitzen.
  • Unternehmen müssen unter bestimmten Bedingungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
  • Fehlende Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann zu hohen Bußgeldern führen.

1. Arten des Datenschutz­beauftragten

Im Unternehmen nimmt ein Datenschutz­beauftragter im Rahmen der EU-DSGVO eine wichtige und verant­wortungsvolle Funktion ein. An der Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutz­behörden und Betroffenen tätig, verfügt der DSB in den Betrieben über die notwendige datenschutz­rechtliche Expertise, um die Umsetzung datenschutz­rechtlicher Vorgaben zu gestalten, zu kontrollieren und zu kommunizieren.

Sowohl ein interner als auch ein externer Datenschutz­beauftragter kann in Unternehmen bestellt werden: Während ein interner DSB ein regulärer Angestellter des Unternehmens ist, wird ein externer DSB im Rahmen eines Dienst­leistungs­verhältnisses beauftragt.

Neben der DSGVO gelten in Deutschland zusätzlich die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu). Besonders im Beschäftigtendatenschutz und bei der Benennungspflicht für DSB gibt es nationale Besonderheiten, die bei der Umsetzung im Unternehmen berücksichtigt werden müssen.

2. Welche Aufgaben hat ein DSGVO-Beauftragter?

Als Experte für den Datenschutz hat ein Datenschutzbeauftragter die Aufgaben, die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und der sonstigen datenschutz­rechtlichen Regelungen in einem Unternehmen sicher­zustellen und Datenschutz­verletzungen zu verhindern. Er gilt zudem als Vermittler zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichts­behörden.

3. Welche Qualifikationen benötigt ein Datenschutz­beauftragter?

Eine datenschutzbeauftragte Person, gleich ob intern oder extern, muss eine natürliche Person sein, die einem Unternehmen beratend im Thema Datenschutz zur Seite steht. Dafür muss diese Person einige Voraus­setzungen erfüllen:

Expertenstatus

Die Qualifikation zum Datenschutz­beauftragten kann durch Schulungen und Fort­bildungen nachge­wiesen werden, die durch offizielle Prüfsiegel bestätigt werden, wie z.B. Siegel von TÜV oder DEKRA. Gängige Zertifikate wie „TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter“ oder „DEKRA DSB“ stärken das Vertrauen und zeigen die formale Fachkunde gegenüber Aufsichtsbehörden.

Fachliche Eignung

Der Datenschutz­beauftragte nach DSGVO muss zudem eine umfassende Fachkunde im innerbe­trieblichen Datenschutz mitbringen. Zudem sind das Interesse und das 100%ige Verständnis der Datenschutz­materie unabdingbar.

Kommunikationsfähigkeiten

Datenschutz in Unternehmen besteht zum großen Teil aus Optimierung und der gemeinschaft­lichen Umsetzung des Datenschutz­managements. Damit dies gelingen kann, braucht der DSB ausgeprägte Kommunikations­fähigkeiten, um die Lösungs- und Verbes­serungs­vorschläge im Unternehmen begründen und implementieren zu können.

Der DSB hat besondere Stellung im Unternehmen. Ein DSGVO-Beauftragter muss unabhängig und weisungsfrei agieren und obliegt (wenn es sich um einen internen DSB handelt) einem besonderen Kündigungs­schutz.

4. Ihr DSGVO-Datenschutz­beauftragter im Unternehmen – welche Kosten entstehen?

Die DSGVO sieht für Unternehmen unter gewissen Bedingungen die Bestellung eines DSBs vor. Doch gleich, aus welchen Gründen ein Datenschutz­beauftragter bestellt wird – dem Unternehmen entstehen dabei Kosten.

Diese können stark variieren, insbesondere abhängig davon, ob bei der Benennung des DSGVO-Beauftragten das Unternehmen einen externen oder internen Datenschutz­beauftragten ernennt

Externe DSB werden vielfach im Rahmen pauscha­lisierter monatlicher Beiträge tätig. So erhalten Sie schon ab einem Betrag von 175 Euro im Monat eine umfassende Datenschutz­beratung. Dagegen entstehen für interne Datenschutz­beauftragte laufend Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie Fach­literatur, die sich jährlich auf mehrere tausend Euro belaufen können.

5. Was droht, wenn kein Datenschutz­beauftragter benannt wurde?

Wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutz­beauftragten bestellt, obwohl Sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet wären, kann das schnell teuer werden. Die zuständige Aufsichts­behörde ist dann berechtigt, diesen Verstoß zu ahnden: Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Unternehmens-Jahresumsatzes oder bis zu 10 Millionen Euro (nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO). Schützen Sie Ihr Unternehmen davor.

Erhöhte persönliche Haftungsrisiken: In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Datenschutzbeauftragte auch persönlich in die Verantwortung genommen werden können, etwa bei grober Pflichtverletzung. Deshalb ist eine professionelle, lückenlose Arbeitsweise und eine kontinuierliche Weiterbildung essenziell.

6. FAQ Datenschutzbeauftragter nach DSGVO

Ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Ab wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten nach DSGVO?

Unternehmen, die regelmäßig besonders sensible Daten verarbeiten oder mehr als 20 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten beschäftigen, sind nach DSGVO zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter und was macht er?

Bei einem Datenschutzbeauftragten handelt es sich nach DSGVOr um eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Der DSB ist ein Experte im Datenschutz und unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten.

Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?

Datenschutzbeauftragte müssen bestimmte Qualifikationen mitbringen. Zwar ist es nicht zwingend notwendig, doch viele Beauftragte für den Datenschutz sind Volljuristen. Wichtig ist, dass sie eine Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes ausüben.

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Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
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