Datenschutzbeauftragter nach DSGVO
- Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte kontrollieren und beraten öffentliche Stellen.
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte unterstützen und beraten Unternehmen.
- Datenschutzbeauftragte müssen umfassende Fachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten besitzen.
- Unternehmen müssen unter bestimmten Bedingungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
- Fehlende Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann zu hohen Bußgeldern führen.
- Item A
- Item B
- Item C
1. Arten des Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen (DSB) nimmt im Rahmen der EU-DSGVO eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion ein. An der Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutzbehörden und Betroffenen tätig, verfügt der DSB in den Betrieben über die notwendige datenschutzrechtliche Expertise, um die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu gestalten, zu kontrollieren und zu kommunizieren.
In Unternehmen kann sowohl ein interner als auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden: Während ein interner DSB ein regulärer Angestellter des Unternehmens ist, wird ein externer DSB im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses beauftragt.
2. Welche Aufgaben hat ein DSGVO-Beauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Experte für den Datenschutz. Er hat insbesondere die Aufgaben, in einem Unternehmen die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und der sonstigen datenschutzrechtlichen Regelungen sicherzustellen und Datenschutzverletzungen zu verhindern. Er gilt zudem als Vermittler zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichtsbehörden.
Auch für Betroffene und Unternehmen übernimmt er eine wichtige Funktion: Betroffene Personen können sich sicher sein, dass ihre Daten in einem Unternehmen umfassend geschützt werden. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass keine Datenschutzgesetze verletzt werden und die Gefahr des Datenmissbrauchs stark minimiert wird. Zu den Kerntätigkeiten eines DSBs gehört beispielsweise auch, Unternehmen zu helfen, Datenschutzpannen zu melden. Durch diesen vielfältigen Einsatz ist auch die Gefahr einer Abmahnung für Unternehmen geringer. Erfahren Sie alles über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
3. Welche Qualifikationen benötigt ein Datenschutzbeauftragter?
Eine datenschutzbeauftragte Person, gleich ob intern oder extern, muss eine natürliche Person sein, die einem Unternehmen beratend im Thema Datenschutz zur Seite steht. Dafür muss diese Person einige Voraussetzungen erfüllen:
Expertenstatus
Die Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten kann durch Schulungen und Fortbildungen nachgewiesen werden, die durch offizielle Prüfsiegel bestätigt werden, wie z.B. Siegel von TÜV oder DEKRA.
Fachliche Eignung
Der Datenschutzbeauftragte muss zudem eine umfassende Fachkunde im innerbetrieblichen Datenschutz mitbringen. Zudem sind das Interesse und das 100%ige Verständnis der Datenschutzmaterie unabdingbar.
Kommunikationsfähigkeiten
Datenschutz in Unternehmen besteht zum großen Teil aus Optimierung und der gemeinschaftlichen Umsetzung des Datenschutzmanagements. Damit dies gelingen kann, braucht der DSB ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, um die Lösungs- und Verbesserungsvorschläge im Unternehmen begründen und implementieren zu können.
DSB hat besondere Stellung im Unternehmen
Ein Datenschutzbeauftragter muss unabhängig und weisungsfrei agieren und obliegt (wenn es sich um einen internen DSB handelt) einem besonderen Kündigungsschutz.
4. Ihr Datenschutzbeauftragter im Unternehmen – welche Kosten entstehen?
Die DSGVO sieht für Unternehmen unter gewissen Bedingungen die Bestellung eines DSBs vor. Doch gleich, aus welchen Gründen ein Datenschutzbeauftragter bestellt wird – es entstehen dem Unternehmen Kosten für seine Bestellung.
Diese können stark variieren, insbesondere abhängig davon, ob bei der Benennung des Datenschutzbeauftragten das Unternehmen seine Pflicht mit einem externen oder internen Datenschutzbeauftragten erfüllt.
Externe DSB werden vielfach im Rahmen pauschalisierter monatlicher Beiträge tätig. So erhalten Sie schon ab einem Betrag von 175 Euro im Monat eine umfassende Datenschutzberatung. Dagegen entstehen für interne Datenschutzbeauftragte laufend Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie Fachliteratur, die sich jährlich auf mehrere tausend Euro belaufen können.
5. Was droht, wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde?
Wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, obwohl Sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet wären, kann das schnell teuer werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist dann berechtigt, diesen Verstoß zu ahnden: Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Unternehmens-Jahresumsatzes oder bis zu 10 Millionen Euro (nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO). Schützen Sie Ihr Unternehmen davor:
6. FAQ Datenschutzbeauftragter
Ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Ob Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab.
Erfahren Sie mehr über die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter und was macht er?
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Experte im Datenschutz und unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Nach DSGVO handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?
Datenschutzbeauftragte müssen bestimmte Qualifikationen mitbringen. Zwar ist es nicht zwingend notwendig, doch viele Beauftragte für den Datenschutz sind Volljuristen. Wichtig ist, dass sie eine Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes ausüben.
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