Datenschutzbeauftragter nach DSGVO

Letztes Update:
14
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10
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2024
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Was ist ein Datenschutz­beauftragter, und welche Pflichten und Rechte hat er? Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich bei Ihrer Suche nach einem Experten beraten.
Datenschutzbeauftragter nach DSGVO
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte kontrollieren und beraten öffentliche Stellen.
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte unterstützen und beraten Unternehmen.
  • Datenschutzbeauftragte müssen umfassende Fachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten besitzen.
  • Unternehmen müssen unter bestimmten Bedingungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
  • Fehlende Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann zu hohen Bußgeldern führen.

1. Arten des Datenschutz­beauftragten

Ein Datenschutz­beauftragter im Unternehmen (DSB) nimmt im Rahmen der EU-DSGVO eine wichtige und verant­wortungsvolle Funktion ein. An der Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutz­behörden und Betroffenen tätig, verfügt der DSB in den Betrieben über die notwendige datenschutz­rechtliche Expertise, um die Umsetzung datenschutz­rechtlicher Vorgaben zu gestalten, zu kontrollieren und zu kommunizieren.

In Unternehmen kann sowohl ein interner als auch ein externer Datenschutz­beauftragter bestellt werden: Während ein interner DSB ein regulärer Angestellter des Unternehmens ist, wird ein externer DSB im Rahmen eines Dienst­leistungs­verhältnisses beauftragt.

2. Welche Aufgaben hat ein DSGVO-Beauftragter?

Ein Datenschutz­beauftragter ist ein Experte für den Datenschutz. Er hat insbesondere die Aufgaben, in einem Unternehmen die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und der sonstigen datenschutz­rechtlichen Regelungen sicher­zustellen und Datenschutz­verletzungen zu verhindern. Er gilt zudem als Vermittler zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichts­behörden.

Auch für Betroffene und Unternehmen übernimmt er eine wichtige Funktion: Betroffene Personen können sich sicher sein, dass ihre Daten in einem Unternehmen umfassend geschützt werden. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass keine Datenschutz­gesetze verletzt werden und die Gefahr des Daten­missbrauchs stark minimiert wird. Zu den Kerntätig­keiten eines DSBs gehört beispiels­weise auch, Unternehmen zu helfen, Datenschutz­pannen zu melden. Durch diesen vielfältigen Einsatz ist auch die Gefahr einer Abmahnung für Unternehmen geringer. Erfahren Sie alles über die Aufgaben eines Datenschutz­beauftragten.

3. Welche Qualifikationen benötigt ein Datenschutz­beauftragter?

Eine datenschutzbeauftragte Person, gleich ob intern oder extern, muss eine natürliche Person sein, die einem Unternehmen beratend im Thema Datenschutz zur Seite steht. Dafür muss diese Person einige Voraus­setzungen erfüllen:

Expertenstatus

Die Qualifikation zum Datenschutz­beauftragten kann durch Schulungen und Fort­bildungen nachge­wiesen werden, die durch offizielle Prüfsiegel bestätigt werden, wie z.B. Siegel von TÜV oder DEKRA.

Fachliche Eignung

Der Datenschutz­beauftragte muss zudem eine umfassende Fachkunde im innerbe­trieblichen Datenschutz mitbringen. Zudem sind das Interesse und das 100%ige Verständnis der Datenschutz­materie unabdingbar.

Kommunikationsfähigkeiten

Datenschutz in Unternehmen besteht zum großen Teil aus Optimierung und der gemeinschaft­lichen Umsetzung des Datenschutz­managements. Damit dies gelingen kann, braucht der DSB ausgeprägte Kommunikations­fähigkeiten, um die Lösungs- und Verbes­serungs­vorschläge im Unternehmen begründen und implementieren zu können.

DSB hat besondere Stellung im Unternehmen

Ein Datenschutz­beauftragter muss unabhängig und weisungsfrei agieren und obliegt (wenn es sich um einen internen DSB handelt) einem besonderen Kündigungs­schutz.

4. Ihr Datenschutz­beauftragter im Unternehmen – welche Kosten entstehen?

Die DSGVO sieht für Unternehmen unter gewissen Bedingungen die Bestellung eines DSBs vor. Doch gleich, aus welchen Gründen ein Datenschutz­beauftragter bestellt wird – es entstehen dem Unternehmen Kosten für seine Bestellung.

Diese können stark variieren, insbesondere abhängig davon, ob bei der Benennung des Datenschutz­beauftragten das Unternehmen seine Pflicht mit einem externen oder internen Datenschutz­beauftragten erfüllt.

Externe DSB werden vielfach im Rahmen pauscha­lisierter monatlicher Beiträge tätig. So erhalten Sie schon ab einem Betrag von 175 Euro im Monat eine umfassende Datenschutz­beratung. Dagegen entstehen für interne Datenschutz­beauftragte laufend Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie Fach­literatur, die sich jährlich auf mehrere tausend Euro belaufen können.

5. Was droht, wenn kein Datenschutz­beauftragter benannt wurde?

Wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutz­beauftragten bestellt, obwohl Sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet wären, kann das schnell teuer werden. Die zuständige Aufsichts­behörde ist dann berechtigt, diesen Verstoß zu ahnden: Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Unternehmens-Jahresumsatzes oder bis zu 10 Millionen Euro (nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO). Schützen Sie Ihr Unternehmen davor:

6. FAQ Datenschutzbeauftragter

Ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Ob Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab.

Erfahren Sie mehr über die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter und was macht er?

Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Experte im Datenschutz und unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Nach DSGVO handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?

Datenschutzbeauftragte müssen bestimmte Qualifikationen mitbringen. Zwar ist es nicht zwingend notwendig, doch viele Beauftragte für den Datenschutz sind Volljuristen. Wichtig ist, dass sie eine Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes ausüben.

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