Datenschutz im Urlaub – Datenweitergabe vom Reisebüro bis zum Hotel
- Verlust des Reisepasses führt zu Datenverlust und erhöhtem Risiko.
- Reisebüros müssen DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen bereitstellen.
- Datenweitergabe an Vertragspartner und Behörden ist teilweise notwendig.
- Newsletter-Anmeldungen ohne Zustimmung sind nicht erlaubt.
- DSGVO schützt Daten auch im Urlaub, Reisebüros sind zur Datensicherheit verpflichtet.
- Item A
- Item B
- Item C
Wirft man einen Blick in die sozialen Netzwerke, dann scheint es manchmal, als seien Blogger und Influencer über die normalen Alltagsdinge erhaben. Schön – sowieso, erfolgreich – obendrein, Luxusreisen – geschenkt. Dass dieses Verhalten aber auch schiefgehen kann, zeigen jüngste Vorfälle: Gleich 20 deutsche Blogger und Influencer wurden von einer Reisefirma zu einer Luxusreise in die Türkei eingeladen, mit Party auf der Luxusyacht und Fotoshooting am weißen Strand. Bei der Ankunft in Antalya gab es dann statt Luxuslust allerdings Reisefrust: Weder der Aufenthalt im versprochenen 5-Sterne-Hotel noch das Rückflugticket waren echt und die gleich zu Beginn der Reise so vertrauenswürdig ausgehändigten Reisepässe an die vermeintlichen Empfangsdamen am Flughafen waren ruckzuck gestohlen.
Dass beim Verlust des Passes viele wertvolle personenbezogene Daten gleich mit verloren gehen, macht diesen Diebstahl umso prekärer. Deswegen buchen nach wie vor viele Reisende gerne über Reisebüros, in der Hoffnung, dass ihre personenbezogenen Daten im Reisebüro gut aufgehoben sind.
Datenschutz im Reisebüro – Dank DSGVO verpflichtend
Nimmt man die Dienste eines Reisebüros in Anspruch, lohnt sich bereits vor dem Gang ins Reisebüro oder dem Griff zum Telefon ein Blick auf die Homepage in die Datenschutzerklärung des jeweiligen Reisebüros. Dort muss aufgeführt sein, wie das jeweilige Reisebüro mit den personenbezogenen Daten der Kunden umgeht – denn jedes Reisebüro unterliegt den Anforderungen der DSGVO.
Vor allem die folgenden Punkte sind dabei für Urlauber, die Wert auf Datensicherheit im Reisebüro legen, relevant:
- Welche personenbezogenen Daten werden erhoben und zu welchem Zweck?
- Wann und wie werden diese erhobenen personenbezogenen Daten mit anderen Organisationen geteilt?
- Wie können Sie Ihre personenbezogenen Daten einsehen, ändern oder löschen lassen?
Sollten diese Dinge nicht explizit in der Datenschutzerklärung des Reisebüros stehen, sollten Sie diese unbedingt noch einmal vor der Buchung ansprechen. Denn das Reisebüro muss die Kundendaten im Sinne der Datensicherheit zwingend schützen.
Die DSGVO im Reisebüro: Welche Daten darf ein Reisebüro weitergeben?
Damit Reisebüros einen reibungslosen Ablauf der Reise ermöglichen können, behalten sie sich meist vor, die erhobenen personenbezogenen Daten für den Urlaub an Vertragspartner bzw. Dritte weiterzugeben. Diese Dritte können beispielsweise
- Reiseveranstalter
- Hotels oder
- Fluglinien sein.
Allerdings können diese Dritte in Ausnahmefällen auch staatliche Einrichtungen und Behörden sein, beispielsweise dann, wenn es sich um eine Einreise in die USA handelt. Hier sind die Reisebüros bzw. Fluggesellschaften wegen eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung gezwungen, Flug- und Reservierungsangaben eines jedes Reisenden bzw, Passagiers vor der Einreise den US-Einreisebehörden mitzuteilen.
Sie machen Urlaub – der Datenschutz nicht
Einfach für einen Newsletter anmelden, nur weil Sie dort eine Reise gebucht haben, darf das Reisebüro Ihres Vertrauens Sie übrigens ohne Ihre Zustimmung nicht – der DSGVO sei Dank. Die DSGVO greift im Reisebüro ebenso ausnahmslos wie in anderen Branchen und das ist gut so. Denn wenn ihre Daten in sicheren Händen sind, können Sie entspannt Urlaub machen. Außer, sie verschenken gleich zu Reisebeginn ausversehen Ihren Pass. Dann dürfte die Erholung dahin sein.
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