Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach DSGVO mit unserem Muster
Abberufung eines Datenschutzexperten mit unserem kostenlosen Muster
Egal, ob interner oder externer Datenschutzbeauftragter – nach der Benennung (oftmals auch „Bestellung“) eines Datenschutzbeauftragten (auch kurz DSB genannt) ist die Geschäftsführung des betreffenden Unternehmens angehalten, die Kontaktdaten des neuen DSBs an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden (nach Art. 37 DSGVO). Diese zeitnahe Meldung nach der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist wichtig, denn wenn sie nicht rechtzeitig erfolgt, können empfindliche Strafen drohen: Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes (Artikel 83 Absatz 4 DSGVO)! Die Meldung eines DSB wird mit der Bestellurkunde für einen Datenschutzbeauftragten schriftlich und in fachlich korrekter Form dokumentiert. Unser Muster, in dem nur einige Daten ergänzt werden müssen, kann Sie dabei optimal unterstützen.
Sie sind sich trotz unseres Musters nicht sicher, wie Sie einen Datenschutzbeauftragten korrekt bei den Aufsichtsbehörden melden sollen? Wenn Sie sich für einen externen DSB entscheiden, wird dieser Sie eigenständig sowohl bei der Meldung als auch bei den weiteren Prozessen unterstützen.
Gesetzliche Vorschriften nach DSGVO: Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Datenschutzbeauftragter: Bestellung, Meldung, Sorgenfreiheit! Seit dem Inkrafttreten der DSGVO besteht die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ab 20 Mitarbeitern, die permanent mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – dazu gehören auch Freelancer und Praktikanten.
Sollte Ihr Unternehmen jedoch eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten durchführen oder mit der risikoreichen Verarbeitung von Daten (Gesundheitsdaten, Marktforschungsdaten o.ä.) betraut sein, ist die Bestellung eines DSB in jedem Fall verpflichtend. Ein Datenschutzbeauftragter nimmt Ihnen aber so oder so viel Bürokratie ab und verhilft Ihnen zur Sicherheit beim Datenschutz – dabei gehört beispielsweise die Kommunikation mit den Behörden zur Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. Wichtig zu wissen ist dabei, dass für Behörden die Pflicht zur Benennung eines DSB im Regelfall uneingeschränkt gilt – also egal, ob Sie sich für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten entscheiden bzw. ob Sie einen DSB freiwillig bestellen oder ob ein DSB bestellt werden muss. Mit unserem DSGVO-konformen Muster für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Datenschutz Ihres Unternehmens!