Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Letztes Update:
14
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10
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2024
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Die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) wird vielen Unternehmen von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) verpflichtend vorgegeben. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO hat sich der Kreis der betroffenen Unternehmen erweitert. Da die DSGVO auch die Aufgaben des betrieblichen DSB spezifiziert und vergrößert, kommt dieser Position im Unternehmen eine immer größere Bedeutung zu.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Die DSGVO verpflichtet viele Unternehmen zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
  • Betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann intern oder extern bestellt werden.
  • Hauptaufgaben: Überwachung datenschutzrechtlicher Vorschriften, Beratung und Schulung.
  • Kein einheitliches Berufsbild; häufig Volljuristen oder IT-Experten.
  • Datenschutz wird zunehmend als Wettbewerbsvorteil und nicht nur als Pflicht gesehen.

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - was heißt das?

Ist von einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Rede, kann es sich sowohl um einen internen als auch einen externen DSB handeln. Die Unternehmen haben in dieser Frage die Wahl, ob sie auf einen Mitarbeiter zurückgreifen wollen – ihren betrieblichen DSB also intern bestellen – oder auf Basis eines Dienstleistungsvertrages einen externen Berater mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben beauftragen wollen. Beide Fallkonstellationen haben Vor- und Nachteile, vieles spricht aber für die Benennung eines externen DSB.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist im Unternehmen für die Einhaltung der DSGVO hinsichtlich stattfindender Datenverarbeitungen verantwortlich. Anders als der behördliche oder kirchliche DSB ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen bzw. Betrieb tätig. Wichtig ist, dass er seine Pflichten in vollständiger Unabhängigkeit ausübt. Seine Aufgaben als betrieblicher Datenschutzbeauftragter dürfen also nicht durch andere Pflichten beeinflusst werden und sollten nicht in einem Interessenskonflikt mit dem Betrieb stehen (es wäre beispielsweise schädlich, wenn ein betrieblicher DSB seine Pflichten aufgrund geschäftlicher Interessen nicht angemessen ausführen kann).

Typische Aufgaben

Allgemein besteht die Hauptaufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten darin, das Unternehmen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Genauer betrachtet kommen auf ihn jedoch noch weitere wichtige Aufgaben in einem Unternehmen zu:

  • Überwachung datenschutzschutzrechtlicher Vorschriften im Unternehmen
  • Verantwortung über die Einhaltung der Datenschutz-Strategien im Unternehmen (unter anderem etwa die Vorschriften für Home-Office)
  • Analyse und Instandhaltung des Datenschutzniveaus im Unternehmen und, falls notwendig, Beratung zu Verbesserungsvorschlägen
  • Allgemeine fachliche Hilfestellung und Beratung für das Unternehmen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis
  • Kontrolle über die planmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter bezüglich datenschutzrelevanter Themen
  • Kontroll- und Beratungsfunktion bezüglich der Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Führen eines Verfahrensverzeichnisses
  • Direkter Ansprechpartner der Aufsichtsbehörden und der von der Verarbeitung betroffenen Personen

Der Weg zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten - seine Ausbildung

Es existiert kein einheitliches Berufsbild zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dementsprechend gibt es auch keine einheitliche Ausbildungsordnung. Explizit führt zurzeit kein bekannter Studiengang zu einer Tätigkeit als DSB hin. Folgende Schritte hingegen führen zur erfolgreichen Ausbildung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten:

  1. Ein entsprechender Kernberuf, der eine Person für eine Weiterbildung im Bereich Datenschutz qualifiziert
  2. Eine Vorausbildung oder ein hohes Maß an technischem Verständnis für datenschutzrelevante Themen

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – von der Pflichtposition zum Wettbewerbsvorteil

Allgemein entwickelt sich das Thema Datenschutz immer mehr weg von einer lästigen Pflicht zu einem harten Wettbewerbsfaktor in der Konkurrenz mit anderen Unternehmen. Sowohl Endkunden als auch Geschäftspartner legen zunehmend Wert auf Datenschutzkonformität. In diesem Kontext spielt auch der betriebliche DSB eine Schlüsselrolle, vor allem, wenn sich das Unternehmen entsprechend datenschutzkonform nach außen präsentiert. Wenn ein betrieblicher DSB seine Aufgaben engagiert und fachlich angemessen erfüllt, kommt das der Reputation des Unternehmens in jedem Fall zugute. Dies kann der Betrieb auch zu seinem Vorteil nutzen und nach außen kommunizieren. Ein kompetenter betrieblicher DSB steht insgesamt für eine hohe Datenschutzkompetenz des Unternehmens.

Lassen Sie sich von uns zu den Möglichkeiten eines externen DSB beraten. Wir können Ihnen sowohl Volljuristen als auch zertifizierte Datenschutzbeauftragte anbieten. Auf diese Weise können Sie in jedem Fall den für die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens passenden DSB benennen.

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