Bundesdatenschutz­beauftragter (BfDI)

Letztes Update:
14
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2024
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Wenn es um Datenschutzbeauftragte geht, kennen die meisten Unternehmen nur den eigenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dagegen ist weniger bekannt, dass auch ein Bundesdatenschutzbeauftragter und diverse Landesschutzbeauftragte existieren. Was es mit diesen Institutionen auf sich hat und ob ein Unternehmen mit ihnen zu tun haben könnte, wird im Folgenden geklärt.
Bundesdatenschutz­beauftragter (BfDI)
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Bundesdatenschutzbeauftragter ist eine Bundesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit.
  • Ulrich Kelber ist seit Januar 2019 der aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte.
  • Aufgaben: Kontrolle und Beratung von Bundesbehörden und Telekommunikationsunternehmen.
  • Landesdatenschutzbeauftragte überwachen Privatwirtschaft und Landesbehörden.
  • Bundesdatenschutzbeauftragter beeinflusst Datenschutzpolitik und zeigt aktuelle Brennpunkte auf.

Bundesbeauftragter für Datenschutz - wer oder was ist das?

Die amtliche Bezeichnung ist nicht Bundesdatenschutzbeauftragter, sondern Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Obwohl man von der Bezeichnung her geneigt ist, nur an eine Person zu denken, handelt es sich tatsächlich in erster Linie um eine Bundesbehörde. Genauer gesagt geht es um die oberste Bundesbehörde in Sachen Datenschutz. Dennoch ist der jeweilige Bundesdatenschutzbeauftragte gleichermaßen mit einer natürlichen Person verbunden, die das damit verbundene Amt ausübt, sowie der Behörde vorsteht. Zurzeit hat dieses Amt Ulrich Kelber inne, der es im Januar 2019 von Andrea Voßhoff übernommen hat. Er wurde wie jeder Bundesdatenschutzbeauftragter von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Ein Bundesdatenschutzbeauftragter darf sich insgesamt zweimal für jeweils 5 Jahre in das Amt wählen lassen. Als eine unter wenigen Bundesbehörden haben die Behörde und ihre Führung ihren Sitz nicht in Berlin, sondern in Bonn.

Welche Aufgaben hat er?

Auch wenn formal gesehen ein Bundesdatenschutzbeauftragter die oberste Behörde in Sachen Datenschutz ist, obliegt die Kontrolle des Datenschutzes in der Privatwirtschaft allgemein dem jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Als Bundesdatenschutzbeauftragter ist der jeweilige Amtsinhaber dagegen für die Kontrolle und Beratung von Bundesbehörden, anderen öffentlichen Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen in Sachen Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Ferner führt er Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes durch. Letztere Aufgabe erstreckt sich auch auf private Unternehmen.

Bundesdatenschutzbeauftragter, Landesdatenschutzbeauftragter und betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Die Aufteilung der Zuständigkeiten in Sachen Datenschutz auf Bund und Länder ist Ausfluss des föderalen Prinzips, das in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bestimmte Aufgaben sind dem Bund, andere den Ländern zugewiesen. Das Grundgesetz stellt die Weichen für entsprechende Verteilungen der Kompetenzen. Im Bereich Datenschutz führt das dazu, dass der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte neben der Kontrolle der Privatwirtschaft auch die jeweiligen Landesbehörden datenschutzrechtlich überwacht und berät. Bundesdatenschutzbeauftragter, Landesdatenschutzbeauftragte und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kommen in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder regelmäßig zusammen. Dieses Gremium befasst sich mit aktuellen Entwicklungen im Datenschutz und verfasst Stellungnahmen dazu.

Die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in diesem Geflecht von verschiedenen Datenschutzbeauftragten lässt sich im Übrigen klar umschreiben: Er sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen und ist in dieser Funktion auch Ansprechpartner des überwachenden Landesdatenschutzbeauftragten.

Bundesdatenschutzbeauftragter – politische Dimension

Obwohl privatwirtschaftliche Unternehmen wenig mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zu tun haben, wenn es um Datenschutz im täglichen betrieblichen Alltag geht, sollten dieses Amt und seine Funktion bekannt sein. Das Amt trägt zur Meinungsbildung im Datenschutz bei und wirkt auf politische Kräfte ein. Man kann also anhand der Aktivitäten des Bundesdatenschutzbeauftragten sehr gut erkennen, wo aktuell Brennpunkte im Datenschutz liegen. Die manchmal auch vorausschauende Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz ist für Unternehmen lohnenswerter als man zunächst annehmen würde. Datenschutz und seine proaktive Umsetzung in Unternehmen werden immer mehr zu einem harten Wettbewerbsfaktor.

Sowohl Kunden als auch Geschäftspartner schätzen vorbildliche Datenschutzmaßnahmen in Unternehmen. Die Gründe dafür sind einfach zu benennen. Kunden werden sich der Bedeutung ihrer personenbezogenen Daten immer bewusster, während Unternehmen selbst die Gefährdungen durch Datenklau minimieren möchten. Wer also auch einmal schaut, was ein Bundesdatenschutzbeauftragter in der Öffentlichkeit zu manchen datenschutzrechtlichen Problemen zu sagen hat, wird sich als Unternehmen immer an die Spitze von Lösungsansätzen stellen können und mehr Gespür für den Datenschutz entwickeln.

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Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
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