Verschwiegenheitserklärung

Letztes Update:
14
.
10
.
2024
Lesezeit:
0
Min
Betriebsgeheimnisse, firmeneigenes Wissen, geheime und vertrauliche Informationen, Kunden- oder personenbezogene Daten – all diese Daten können mit einer Verschwiegenheitserklärung oder auch Geheimhaltungsvereinbarung geschützt werden. Im englischen bekannt als NDA (Non-Disclosure-Agreement) sind Verschwiegenheitserklärungen für Mitarbeiter häufig Bestandteile von Arbeitsverträgen. Die Vertragsparteien sind dabei der Mitarbeiter selbst und der Arbeitgeber.
Verschwiegenheitserklärung
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Verschwiegenheitserklärungen schützen Betriebsgeheimnisse und sensible Daten vor unbefugtem Zugriff.
  • Verschwiegenheitspflichten ergänzen DSGVO-Regelungen, um Vertraulichkeit und Datenschutz zu gewährleisten.
  • Geheimhaltungsvereinbarungen sollten individuell an die jeweilige Branche angepasst werden.
  • Verschwiegenheitserklärungen können Bestandteil von Arbeitsverträgen oder separate Dokumente sein.
  • Inhalte umfassen Arbeits- und Geschäftsgeheimnisse, Arbeitsabläufe, Erfindungen und Vergütung.

Was ist eine Verschwiegenheitserklärung?

Eine Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter regelt, welcher Teil ihrer Beschäftigung als Geschäftsgeheimnis gesehen wird, wo die Verschwiegenheitspflicht greift und worüber sie Stillschweigen wahren müssen. Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse werden in der Regel Kernideen von Unternehmen, Arbeitsabläufe oder Erfindungen gesehen. Eine Verschwiegenheits-Pflicht kann sich auch auf personenbezogene Daten nach der DSGVO erstrecken, wenn diese z.B. Teil von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sind. Eine DSGVO Verschwiegenheits-Pflicht gibt es hingegen nicht. Aus der DSGVO, genauer aus Art. 29 DSGVO und Art. 32 DSGVO, ergibt sich jedoch, dass Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet werden müssen. Eine solche Vertraulichkeitsverpflichtung mit datenschutzrechtlichem Bezug sollten Unternehmen neben einer Verschwiegenheitsverpflichtung stets von jedem Mitarbeiter unterzeichnen lassen.

Wann ist eine Verschwiegenheitserklärung sinnvoll?

Vorweg: Eine Verschwiegenheitserklärung ist nur sinnvoll, wenn sie individuell der entsprechenden Branche angepasst wurde. Ratsam ist eine solche Geheimhaltungsvereinbarung insbesondere für bestimmte Branchen, die mit sensiblen Daten arbeiten. Eine Verschwiegenheitserklärung für Steuerberater, den Kindergarten oder IT-Dienstleister ist daher eigentlich schon fast obligatorisch. Etwaige Standard-Muster für eine solche Verschwiegenheitserklärung müssen aber, wie eingangs erwähnt, individuell an die jeweilige Branche angepasst werden und sind im Falle von Datendiebstahl durch Mitarbeiter oftmals Gold wert.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Verschwiegenheitserklärung

Sind Verschwiegenheitserklärungen immer Bestandteile von Arbeitsverträgen?

Nein, nicht immer sind Verschwiegenheitserklärungen Bestandteil eines Arbeitsvertrags. Bei manchen Arbeitsverträgen gibt es auch eine separate Verschwiegenheitserklärung.

Was zählt zu den Inhalten einer Verschwiegenheitserklärung?

Der Inhalt einer Verschwiegenheitserklärung umfasst meist Arbeits- und Geschäftsgeheimnisse. Dazu können Arbeitsabläufe oder Erfindungen gehören, aber auch sensible Daten bzw. Dinge wie die Vergütung.

Gibt es eine Verschwiegenheitserklärung für alle Branchen?

Nein, eine Verschwiegenheitserklärung sollte für jede Branche separat angepasst werden, um eine größtmögliche Absicherung zu gewährleisten Absicherung ggü. dem Arbeitnehmer zu erreichen.

Ist eine Geheimhaltungsvereinbarung in einem Vertrag die Regel?

Das kommt auf den Arbeitgeber an. Teilweise wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung als separates Dokument einem Arbeitsvertrag hinzugefügt, teilweise ist sie bereits Bestandteil eines Arbeitsvertrags.

Sie haben noch Fragen zum Thema? Lassen Sie sich jetzt kostenlos von unseren Expertinnen und Experten beraten.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Partner sind, der Sie auf dem Weg zu Datenschutz und Informationssicherheit unterstützt, wenden Sie sich gern an unser Team aus erfahrenen Experten.
60+ Expertinnen und Experten
Beratung vereinbaren
Themen
Redaktion
Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
Zum Autorenprofil
Zum Expertenprofil
Über Datenschutzexperte
Ein Service der PROLIANCE GmbH.
Proliance steht für Professional Compliance für Unternehmen. Wir sind ein digital getriebenes Legal Tech Unternehmen mit Sitz in München - seit 2017 bestehend aus über 90 Privacy Enthusiasten.
Zu unseren mehr als 2.500 Kunden zählen Start-ups, mittlere Unternehmen und Unternehmensgruppen aus nahezu allen Branchen.
Über uns
Neueste Artikel

Brandheiße Themen, die Sie interessieren könnten

datenschutz-Muster

Kostenlose Materialien zum Thema

Newsletter

Nichts mehr verpassen – Jetzt Ihren exklusiven Datenschutz-Newsletter abonnieren!