DSGVO und Fotos

Datenschutz und Fotografie: Was Sie wissen müssen

In der heutigen digitalen Welt sind Fotos ein unverzichtbares Instrument für Marketing, Kommunikation und Unternehmensdarstellung. Sie helfen dabei, Geschichten zu erzählen, Marken zu stärken und eine Verbindung zu Kunden und Mitarbeitern herzustellen. Bei der Nutzung von Fotos müssen Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten – auch bei Bildern der eigenen Mitarbeiter handelt.

2024-07-31

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Wie immer ist die Lage auch beim Thema Fotografie komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint. In diesem Artikel klären wir, wann und unter welchen Umständen Fotos mit und ohne Einwilligung gemacht werden dürfen und welche Rechte und Pflichten dabei zu beachten sind.

Die DSGVO und die Fotografie

Die DSGVO unterscheidet zwischen der bloßen Aufnahme von Fotos und deren Veröffentlichung. Während Fotografie im Bereich Datenschutz in privaten Kontexten oft weniger reguliert ist, können Veröffentlichung und Verbreitung strengen Regelungen unterliegen. Das gilt besonders für die gewerblichen Zwecke eines Unternehmens.

Zum Beispiel dürfen Fotos von Mitarbeiterveranstaltungen oder Firmenevents, die intern genutzt werden, häufig ohne größere Bedenken aufgenommen werden. Sobald diese Bilder jedoch auf der Firmenwebseite, in sozialen Medien oder in Werbematerialien veröffentlicht werden sollen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen haben.

Ein weiteres Beispiel ist die Aufnahme von Kundenfotos in einem Geschäft oder während einer Veranstaltung. Solange diese Bilder nur für interne Zwecke wie die Analyse von Kundenbewegungen oder die Verbesserung der Servicequalität genutzt werden, fällt dies in der Regel unter die zulässige Datenverarbeitung. Werden die Bilder jedoch für Marketingkampagnen oder auf der Website veröffentlicht, muss die Zustimmung der betroffenen Personen eingeholt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass die Betroffenen klar und verständlich über den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden müssen.

Besonders heikel ist der Umgang mit Fotos von Minderjährigen. Hier müssen zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen auch die Rechte der Eltern oder Erziehungsberechtigten berücksichtigt werden. Ein Unternehmen, das beispielsweise Fotos von einer Schulveranstaltung für Werbezwecke verwenden möchte, muss sicherstellen, dass sowohl die Kinder als auch ihre Erziehungsberechtigten der Veröffentlichung zugestimmt haben.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass Unternehmen bei der Veröffentlichung von Fotos sehr sorgfältig vorgehen müssen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Aufnahme vs. Veröffentlichung einer Fotografie

Die DSGVO unterscheidet zwischen der bloßen Aufnahme von Fotos und deren Veröffentlichung. Während Fotografie im Bereich Datenschutz in privaten Kontexten oft weniger reguliert ist, können Veröffentlichung und Verbreitung strengen Regelungen unterliegen.

Ausnahmen von der Einwilligung zur Fotografie

In bestimmten Fällen ist keine ausdrückliche Einwilligung zur Fotografie erforderlich.
Dazu gehören:

  • Vergütung: Wenn die betroffene Person für das Fotoshooting bezahlt wird.

  • Vertragliche Regelungen: Fotos, die im Rahmen eines Vertrages gemacht werden, z.B. Hochzeitsfotografie. Hier ist es jedoch oft Aufgabe der Auftraggeber, die betroffenen Personen zu informieren.

  • Journalistische oder wissenschaftliche Zwecke: Fotos, die im Rahmen von journalistischen oder wissenschaftlichen Projekten erstellt werden.

  • Nicht identifizierbare Personen: Aufnahmen, bei denen die abgebildeten Personen nicht identifiziert werden können.

  • Menschenmengen: Fotos von großen Menschenmengen, bei denen Einzelpersonen nicht erkennbar sind.

  • Kunst: Fotos, die einem höheren Kunstinteresse dienen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Nach Artikel 6 Abs. 1 DSGVO kann die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Fotos, auf verschiedenen Grundlagen erfolgen. Für die Nutzung von Fotos im Unternehmen ist es entscheidend, die richtige Rechtsgrundlage gemäß der DSGVO zu wählen. Die häufigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • Einwilligung: Die betroffene Person hat ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt.

  • Vertragserfüllung: Die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist.

  • Berechtigte Interessen: Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Unternehmens oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.

  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen: Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der das Unternehmen unterliegt.

Mitarbeiterfotos und Datenschutz

Grundsatzfragen

Für Unternehmen, die Mitarbeiterfotos für Werbung oder Social Media nutzen möchten, gelten strenge Datenschutzregelungen. Die Veröffentlichung solcher Fotos bedarf der Einwilligung der Mitarbeiter, es sei denn, es liegt eine andere rechtliche Grundlage vor. Für öffentliche oder werbliche Zwecke ist eine Einwilligung erforderlich. Die Einwilligung muss dokumentiert werden, um jederzeit nachweisen zu können, dass sie eingeholt wurde.

Einwilligungserklärung: Anforderungen

  • Vor der Veröffentlichung: Die Einwilligung muss vor der Veröffentlichung der Fotos eingeholt werden. Die Einwilligung muss explizit erteilt werden. Eine stillschweigende Zustimmung reicht gerade im Unternehmen nicht aus.

  • Freiwilligkeit: Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden. Keine Person darf unter Druck gesetzt oder zur Einwilligung gezwungen werden.

  • Schriftform: Idealerweise sollte die Einwilligung schriftlich oder digital erfolgen. Die Einwilligungserklärung muss klar, verständlich und in einer leicht zugänglichen Form vorliegen.

  • Information über Zweck: Mitarbeiter müssen über den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden. Die Einwilligung sollte den Zweck der Nutzung der Fotos genau beschreiben. Ein genereller Hinweis auf zukünftige Nutzung ist nicht ausreichend.

  • Widerrufbarkeit: Die betroffene Person muss über ihre Rechte informiert werden, insbesondere über das Recht auf Widerruf der Einwilligung. Der Widerruf muss genauso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.

  • Keine negativen Folgen: Die Verweigerung der Einwilligung darf keine negativen Konsequenzen für den Mitarbeiter haben.

Fotos nach Ausscheiden des Mitarbeiters

  • Speicherpflichten beachten: Fotos, die im Rahmen der Mitarbeiterbeziehung aufgenommen wurden, dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck notwendig ist.

  • Widerruf der Einwilligung: Hat der Mitarbeiter die Einwilligung zur Nutzung seiner Fotos gegeben, muss diese nach seinem Ausscheiden widerrufen werden.

  • Löschung nach Ausscheiden: Die Nutzung von Mitarbeiterfotos endet, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, es sei denn, die Einwilligung deckt eine unbegrenzte Nutzungsdauer ab. Fotos sollten gelöscht oder anonymisiert werden, sobald sie für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr benötigt werden.

Fotos ohne Einwilligung

In bestimmten Fällen kann es möglich sein, Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung zu nutzen, insbesondere wenn:

  • Rechtliche Verpflichtungen bestehen: Wenn Fotos zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen notwendig sind.

  • Berechtigte Interessen: Das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Fotos, das schwerer wiegt als das Interesse des Einzelnen am Datenschutz. Dies ist jedoch eine Einzelfallprüfung, die sorgfältig abgewogen werden muss.

Ein praktisches Beispiel für die Nutzung von Fotos ohne Einwilligung im Rahmen rechtlicher Verpflichtungen ist die Überwachung von öffentlichen Plätzen durch Sicherheitskameras. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind oft gesetzlich dazu verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, die auch die Videoüberwachung beinhalten können. Die dabei erfassten Bilder dürfen ohne Einwilligung der gefilmten Personen verwendet werden, um Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Hier steht die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Vordergrund, die ein höheres Interesse darstellt als der Datenschutz der Einzelpersonen.

Ein weiteres Beispiel sind Fotos, die im Rahmen von Arbeitsverhältnissen aufgenommen werden. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Sicherheitsfotos für Mitarbeiterausweise anfertigt, kann dies ohne gesonderte Einwilligung geschehen, da es zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten gehört. Diese Fotos werden in der Regel ausschließlich für interne Zwecke genutzt und unterliegen somit ebenfalls den geringeren Datenschutzanforderungen.

Die Berufung auf berechtigte Interessen erfordert hingegen eine sehr sorgfältige Abwägung. Ein Beispiel hierfür könnte ein Unternehmen sein, das während einer öffentlichen Veranstaltung Fotos macht, um über das Event in den sozialen Medien zu berichten. Angenommen, ein Fitnessstudio veranstaltet einen Marathon und möchte Bilder der Teilnehmer auf seiner Webseite und Social-Media-Kanälen veröffentlichen. In diesem Fall könnte das Fitnessstudio argumentieren, dass es ein berechtigtes Interesse daran hat, die Veranstaltung zu dokumentieren und zu bewerben, um seine Marke zu stärken und künftige Veranstaltungen zu fördern. Dieses Interesse müsste jedoch gegen das Datenschutzinteresse der abgebildeten Personen abgewogen werden. Das Fitnessstudio müsste sicherstellen, dass keine unangemessene Verletzung der Privatsphäre stattfindet, und im Zweifelsfall stets die Einwilligung der Betroffenen einholen.

In allen Fällen muss ein Unternehmen sorgfältig prüfen und dokumentieren, warum es Fotos ohne Einwilligung nutzt, und sicherstellen, dass diese Nutzung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Diese Maßnahmen helfen nicht nur, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sondern tragen auch dazu bei, das Vertrauen der Kunden und Mitarbeiter in den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten zu stärken.

Fotos auf Firmenevents

Bei Firmenevents können die Anforderungen an die Einwilligung herausfordernder sein:

  • Hinweise auf Fotos: Es muss klar und sichtbar darauf hingewiesen werden, dass Fotos gemacht werden.

  • Widerspruchsrecht: Mitarbeiter müssen über ihr Recht informiert werden, der Aufnahme und Verwendung ihrer Bilder zu widersprechen.

  • Verwendungszweck: Der Zweck der Aufnahmen muss angegeben werden, insbesondere wenn die Bilder öffentlich verwendet werden sollen.

  • Keine verdeckten Aufnahmen: Verdeckte, diskriminierende oder private Aufnahmen sind nicht erlaubt.

Fazit

Die DSGVO kann auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber mit gesundem Menschenverstand und klaren Richtlinien lassen sich die meisten datenschutzrechtlichen Fragen zur Fotografie beantworten. Wenn Sie die Rechte der abgebildeten Personen respektieren und die geltenden Datenschutzbestimmungen beachten, können Sie sowohl rechtssicher als auch ethisch korrekt handeln.

Die Nutzung von Fotos im Unternehmen muss sorgfältig unter Beachtung der DSGVO gestaltet werden. Einwilligung ist der sicherste Weg, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Doch auch ohne Einwilligung gibt es Möglichkeiten, Fotos zu nutzen – immer unter der Voraussetzung einer sorgfältigen Abwägung der Interessen. Es ist ratsam, klare Richtlinien zu entwickeln, Mitarbeitende zu schulen und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden und das Vertrauen der Mitarbeiter sowie Kunden zu wahren.

In einer Zeit, in der visuelle Inhalte eine immer größere Rolle spielen, ist es essenziell, den Balanceakt zwischen der kreativen Nutzung von Fotos und der Einhaltung des Datenschutzes zu meistern. Nur so kann Ihr Unternehmen seine Botschaften effektiv kommunizieren und gleichzeitig den Datenschutz gewährleisten.

Für spezifische Fragen oder individuelle Beratung sollten Sie einen Datenschutzbeauftragten oder rechtlichen Experten konsultieren.



Viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Fotografie-Projekte!

Artikel aktualisiert am: 31. Juli 2024

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