Datenschutz bei Onlineshops: Vorsicht vor Online-Fakeshops!
- Betrügerische Online-Fake-Shops stehlen Geld und persönliche Daten.
- 50 Millionen Euro Schaden jährlich durch Fake-Shops in Deutschland.
- Prüfen Sie URL, Impressum, Datenschutzerklärung und Sprache der Website.
- Misstrauisch bei unrealistisch niedrigen Preisen und nur Vorabüberweisung.
- Melden Sie verdächtige Shops und informieren Sie Betroffene und Behörden.
- Item A
- Item B
- Item C
Das erhoffte Schnäppchen wurde am Ende richtig teuer – nicht nur das Geld war verloren und die Ware kam nie an, sondern die im Onlineshop beim Bezahlvorgang angegebenen personenbezogenen Daten wurden später von Unbekannten für weitere Betrügereien verwendet. Der Schaden entstand durch einen Online-Fakeshop, der preiswert elektronische Markenware anbot – und kurz darauf verschwunden war. Treffen kann es leider jeden, denn allen Vorsichtsmaßnahmen beim Onlineshopping zum Trotz – Online-Fake-Shops erscheinen immer seriöser. Auch, wenn nach einer Bitkom-Umfrage 75% der männlichen und 69% der weiblichen Onlineshoppenden glauben, Fake-Shops im Internet erkennen zu können, erzählt allein die jährliche von Experten geschätzte Schadenssumme, die durch Online-Fake-Shops allein in Deutschland verloren geht, eine andere Geschichte: 50 Millionen Euro.
Datenschutz bei Onlineshops
Der Datenschutz ist bei Onlineshops enorm wichtig. Durch die DSGVO, sichere Website-Verschlüsselungen, zertifizierte Zahlmethoden und verschiedene Gütesiegel sollen personenbezogene Daten und Zahlungsinformationen von Kunden geschützt werden. Denn genau darauf haben es Betrüger und Betreiber von Internet-Fake-Shops abgesehen. War es früher vor allem das Geld, auf das solche Fake-Shops abzielten, wird mittlerweile vermehrt auf den Diebstahl personenbezogener Daten und Zahlungsinformationen wie Kreditkartennummern gesetzt. Solche Daten können gewinnbringend verkauft oder für weitere Betrügereien verwendet werden.
Online-Fake-Shops erkennen
Was können Sie also als Verbraucher tun? Es gibt zahlreiche Punkte, die Sie bei einem Onlineshop vor dem Kauf überprüfen können, um einen etwaigen Fake-Shop auszumachen. Natürlich reicht nicht immer einer dieser Faktoren aus, um einen Onlineshop als vermeintlichen Fake-Shop zu identifizieren, aber jeder dieser Punkte kann ein Warnhinweis sein. Treten gar mehrere dieser Punkte auf, sollten Sie misstrauisch werden.
- URL: Nehmen Sie als erstes die Domain unter die Lupe. Abgesehen von zwielichtigen URLs, die bereits im Vorfeld die Alarmglocken schrillen lassen sollten (wie etwa adidas-schuhe-rabatt.com), lohnt sich ein Vergleich der URL mit dem angebotenen Wareninhalt. Sind Sie auf einem Online-Shop, der Markenware anbietet, aber die Domain ist die eines gemeinnützigen Vereins? In Fällen wie diesen sollte Vorsicht geboten sein. Oftmals verwenden Betrüger freigewordene Domains, die bereits eine gute Sichtbarkeit bei Suchmaschinen haben, um dann unter dieser einen Fake-Shop zu eröffnen. Die Faustregel hier lautet: Ist die URL zwielichtig oder passt nicht zum eigentlichen Geschäftszweck, sollte Vorsicht angebracht sein.
- Impressum: Ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop kann das Impressum sein. Ein solches ist für jeden Onlineshop Pflicht (§ 5 Telemediengesetz (TMG) bzw. § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)). Hat der Shop kein Impressum oder ein stark unvollständiges, in dem beispielsweise die Kontaktdaten einer Ansprechperson fehlen, sollten Sie hellhörig werden. Sie können aber auch einen Kontaktdatencheck über eine Domain-Abfrage bei Denic starten, eine Genossenschaft mit ca. 300 Mitgliedern, die für die Registration und Verwaltung von allen .de-Domains zuständig ist. Ergibt die dort überprüfte URL beispielsweise, dass die Website auf einen gewissen Hans Wurst, wohnhaft in der Flughafenstraße 2580 in Brunsbüttel, zugelassen ist, dann ist ziemlich sicher von einem Betrug auszugehen.
- Datenschutzerklärung: Auch ein Blick auf die Datenschutzerklärung kann aufschlussreich sein. Sollte eine solche fehlen, beispielsweise auf Englisch verfasst oder stark fehlerdurchsetzt sein, dann sollte auch hier Vorsicht geboten sein.
- Sprache: Die Produktbeschreibungen oder sonstigen Texte auf der Website sind in sehr schlechtem Deutsch, scheinen automatisch mit einem Internet-Übersetzer übersetzt worden zu sein oder passen überhaupt nicht zum Produkt? In diesen Fällen sollten Sie ebenfalls skeptisch werden.
- Preisniveau: Wenn ein Schnäppchen zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist das meist wirklich der Fall. Sie haben es auf ein bestimmtes Smartphone abgesehen und es kostet in dem momentan besuchten Onlineshop 500€ weniger als die unverbindliche Preisempfehlung, sollten Sie misstrauisch werden. Es lohnt sich hier auch, einen Vergleich zu anderen Onlineshops zu ziehen, ob sich das Preisniveau der hier angebotenen Produkte deutlich unterscheidet.
- Zertifizierung: Es gibt mittlerweile viele Zertifizierungen für Onlineshops wie das Trusted-Shop-Logo. Diese Logos werden zwar auch vermehrt von Betrügern gefälscht, aber wenn Sie auf ein solches Logo klicken, muss Sie dies zur Zertifizierungsstelle führen.
- Zahlungsmethoden: Manchmal wird man als Verbraucher auch erst beim Check-Out stutzig: die Einzige verfügbare Zahlungsart ist eine Vorabüberweisung? Das ist meist kritisch zu bewerten. Auch direkte Geldtransfers via Westernunion oder MoneyGram sind keine zertifizierten Zahlungsarten mit Käuferschutz, die von seriösen Onlineshops angeboten werden. Das komplette Fehlen einer Zahlungsmethode und die Aufforderung per E-Mail zur Vorabüberweisung sind zudem ebenfalls sehr kritisch zu bewerten, denn so kann eine Zahlung auf der Plattform nicht nachvollzogen werden.
- Erfahrungsberichte: Sie wollen bei einem Onlineshop einkaufen, sind aber misstrauisch geworden? Suchen Sie nach Erfahrungsberichten! Meist existieren bei einschlägigen Shops bereits online Warnungen, die auf eine Betrugsmasche hindeuten. Sonst empfiehlt es sich auch, nach „Shop XY Problem“ zu suchen.
- Fakeshop-Liste: Zu guter Letzt gibt es sehr umfangreiche Listen mit Fake-Shops, wie z.B. die von dem österreichischen Unternehmen „Watchlist Internet“ geführte. Hier sind mehrere tausend Online-Fake-Shops aufgelistet, von denen Sie als Käufer großen Abstand nehmen sollten.
Erste Hilfe bei Betrug
Trotz aller Vorsicht kann es vorkommen, dass man Opfer eines falschen Onlineshops wurde. Aus Scham schweigen die meisten Geschädigten – doch sind nach einer Veröffentlichung Mitte 2018 des Marktwächters digitale Welt, eine Verbraucherinitiative der deutschen Bundesregierung, bereits mehr als vier Millionen Deutsche Opfer von Fake-Shops geworden. Also was tun, wenn etwas passiert ist? Die Hauptsache ist, dass Sie aktiv handeln und den Vorfall nicht verschweigen. Sie können zum Beispiel:
- Ihre Bank kontaktieren, damit Sie versuchen können, die bereits getätigte Zahlung rückgängig zu machen.
- Anzeige erstatten. Und dies auch, wenn man nicht geschädigt wurde, sondern beispielsweise einen offensichtlichen Fake-Shop entdeckt hat. Betrug ist strafbar, auch wenn es „nur“ versuchter Betrug ist. Online-Fake-Shops fallen unter Cyberkriminalität, welche sehr ernst zu nehmen ist. Die Polizei gibt ausführliche Informationen dazu.
- Ihr E-Mail-Postfach im Blick behalten: Gerade, wenn Sie „nur“ personenbezogene Daten verloren haben, ist es durchaus wahrscheinlich, dass diese weiterverkauft werden. Vor allem E-Mail-Adressen werden in der darauffolgenden Zeit gerne für Phishing-Mails verwendet.
- Fake Shops den Markenwarenherstellern melden, denn diese haben oft ein gesteigertes Interesse, solche Shops abzuschalten. Zudem haben große Marken die finanziellen und juristischen Mittel, den Missbrauch ihres Markennamens zu unterbinden.
- Darüber reden! Aus Scham zu schweigen ist falsch – damit dulden Sie, dass das kriminelle Treiben weitergeht. Reden Sie mit Freunden und Bekannten darüber – so warnen Sie Ihr Umfeld und sensibilisieren es gleichzeitig.
- Den falschen Online-Shop der Fakeshop-Liste melden, damit auch andere Internetnutzer gewarnt werden. Alternativ kann ein falscher Onlineshop auch an die Marktwächter digitale Welt gemeldet werden bzw. an die örtliche Verbraucherzentrale.
Autorin: Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht am: 09. Dezember 2019
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