NIS2-Anforderungen: Mit diesen Pflichten müssen Unternehmen rechnen

Letztes Update:
18
.
03
.
2025
Lesezeit:
0
Min
Mit der NIS2-Richtlinie der EU kommen auf Unternehmen umfassende Anforderungen an die Cybersicherheit zu. Welche Pflichten betroffene Unternehmen künftig erfüllen müssen und wie Sie die Anforderungen meistern, zeigt der folgende Artikel.
NIS2-Anforderungen: Mit diesen Pflichten müssen Unternehmen rechnen
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Erweiterter Geltungsbereich – NIS2 betrifft nun auch mittlere und große Unternehmen aus kritischen Branchen.
  • Striktere Sicherheitsanforderungen – Risikomanagement, Schutzmaßnahmen und Meldepflichten sind verpflichtend.
  • Lieferkettensicherheit – Unternehmen haften für die IT-Sicherheit ihrer Dienstleister.
  • Mitarbeiterschulungen – Sensibilisierung für Cyberrisiken ist essenziell.
  • Hohe Sanktionen – Das BSI überwacht die Einhaltung, Verstöße kosten teuer.

Die Bedeutung der NIS2-Richtlinie für Ihre Cybersicherheit

In einer immer stärker vernetzten und digitalisierten Welt sehen sich Unternehmen und Einrichtungen einer zunehmenden Zahl an Cyberangriffen ausgesetzt. Die Bedrohungslage ist ernst, und zwar nicht nur hierzulande, sondern weltweit. Die Mitgliedsstaaten der EU stehen deshalb vor der Aufgabe, die Cybersicherheit ihrer Einwohner und Unternehmen zu stärken.  

Die NIS2-Richtlinie, die aktuell in nationales Recht umgesetzt wird, leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Zwar hat die ursprüngliche NIS-Richtlinie bereits erste Standards für die Netz- und Informationssicherheit gesetzt. Doch neue Bedrohungen und Schwachstellen erfordern weitergehende Maßnahmen. Die NIS2-Richtlinie schließt bestehende Lücken und fördert die Cyber-Resilienz europäischer Unternehmen und Einrichtungen.  

Was zeichnet das NIS2-Gesetz aus?

Die neue NIS2-Richtlinie  

  • erweitert den Geltungsbereich der bisher geltenden NIS-Richtlinie und  
  • verschärft die Sicherheitsanforderungen an betroffene Unternehmen, zu denen zum Beispiel Anbieter kritischer Dienstleistungen gehören.  

Während sich die ursprüngliche Richtlinie vor allem auf Betreiber kritischer Infrastrukturen konzentrierte, müssen nun auch mittlere und große Unternehmen in verschiedenen Branchen die neuen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Unternehmen aus  

  • dem Gesundheitswesen,  
  • dem Finanzsektor,  
  • der Energieversorgung,  
  • der digitalen Infrastruktur und  
  • dem Transportwesen.  

Wer unter die NI2-Richtlinie fällt, sollte sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und Sanktionen zu vermeiden.  

Gehört auch Ihr Unternehmen dazu und welche Ausnahmen gibt es? Mehr dazu erfahren Sie im Blogartikel „Wer ist von NIS2 betroffen“?

5 zentrale Anforderungen der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Anforderungen betreffen zum einen den Umgang von Unternehmen mit Cyberrisiken. Außerdem sind betroffene Unternehmen dazu aufgefordert, gezielte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, die nicht nur technischer Natur sind, sondern auch organisatorische Prozesse und rechtliche Aspekte betreffen und in den Unternehmensalltag integriert werden müssen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen zentrale Anforderungsbereiche der NIS2-Richtline vor, mit denen Unternehmen sich künftig verstärkt auseinandersetzen müssen.

1. Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen

Damit Ihr Unternehmen die NIS2-Richtlinie sicher einhalten kann, ist die Einführung eines systematischen Risikomanagements unverzichtbar. Unternehmen sollen künftig regelmäßig Risikoanalysen durchführen und Sicherheitsstrategien entwickeln, um potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen.  

Neben technischen Schutzmaßnahmen, wie Firewalls, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen, spielen auch organisatorische Maßnahmen eine entscheidende Rolle in der Sicherheitsstrategie. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Notfallmanagements: Damit ist sicherstellt, dass Ihr Unternehmen im Falle eines Cyberangriffs schnell reagieren kann und Sie arbeitsfähig bleiben.

2. Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die zuständigen Behörden innerhalb festgelegter Fristen informiert werden. Halten sich Unternehmen nicht an die Meldepflichten, drohen empfindlichen Sanktionen.

Wird Ihr Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs, müssen Sie nicht nur Bericht darüber erstatten, sondern außerdem in der Lage sein, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten und dafür sorgen, dass sich ähnliche Vorfälle in Zukunft nicht wiederholen.  

3. Lieferketten- und Dienstleistermanagement

Lieferketten sind immer häufiger Einfallstore für Cyberkriminelle doch nur wenige Unternehmen haben dieses Risiko im Blick. Die NIS2-Richtlinie lenkt deshalb die Aufmerksamkeit auf die Sicherheit innerhalb der Lieferkette.  

Arbeiten Unternehmen mit externen Dienstleistern und Partnern zusammen, müssen sie sicherstellen, dass alle Akteure entlang der Lieferkette angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Dies kann durch vertragliche Vereinbarungen, regelmäßige Audits und kontinuierliche Risikoanalysen geschehen.  

4. Schulungen und Sensibilisierung

Technische Schutzmaßnahmen sind nur dann wirksam, wenn alle im Unternehmen wissen, was zu tun ist und warum. Deshalb fordert die NIS2-Richtlinie, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter für Cybersicherheitsrisiken sensibilisieren.  

Regelmäßige Schulungen können das Bewusstsein für IT-Sicherheit schärfen und helfen dabei, eine Sicherheitskultur zu etablieren, die IT-Sicherheit als gemeinsame Verantwortung betrachtet. Im Rahmen solcher Schulungen lernen Ihre Angestellten zum Beispiel,  

  • Phishing-Mails besser zu erkennen,
  • Passwörter richtig einzusetzen und  
  • welche Gefahren von Social-Engineering-Angriffe ausgehen.  

5. Authentifizierung und Zugriffskontrolle

Je besser Ihre IT-Systeme und Daten geschützt sind, desto schwerer haben es Hacker, darauf zuzugreifen. Deshalb fordert die NIS2-Richtlinie Unternehmen dazu auf, strengere Authentifizierungsmaßnahmen zu ergreifen.  

Die Multi-Faktor-Authentifizierung kann den unbefugten Zugriff auf Systeme verhindern, und klare Regeln für die Rechteverwaltung stellen sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zu kritischen IT-Systemen haben. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Berechtigungen tragen dazu bei, Schwachstellen zu vermeiden.

Lesetipp: Im Magazin finden Sie 10 einfache Maßnahmen für mehr Informationssicherheit.

Meldepflichten und behördliche Aufsicht: Darauf müssen Sie achten

Sicherheitsvorfälle können nicht nur Ihrem Unternehmen schaden, sondern weitreichende Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, im Falle eines Vorfalls mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und Cybersicherheit als gemeinschaftliche Aufgabe zu betrachten. Zum einen können die Behörden Ihnen helfen, mit einem Angriff umzugehen, zum anderen können sie andere Unternehmen vor ähnlichen Angriffen warnen.  

Gut zu wissen: Für ihre Arbeit benötigen die Behörden nicht nur Meldungen über erfolgreiche Cyberangriffe, sondern auch Hinweise über versuchte Angriffe, damit mögliche Sicherheitslücken frühzeitig aufgedeckt werden können.  

In Deutschland übernimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Kontrolle und Durchsetzung der Richtlinie und fungiert als Anlaufstelle für die Meldungen von Vorfällen. Unternehmen, die die Meldepflichten nicht einhalten, riskieren hohe Bußgelder und andere Sanktionen.

NIS2-Anforderungen im Unternehmen korrekt einführen

Damit Ihr Unternehmen den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht wird, sind die folgenden drei Schritte notwendig.

  • Risikobewertung als Basis für Maßnahmenauswahl: Am Anfang der NI2-Umsetzung steht eine umfassende Bestandsaufnahme. Dazu gehört die Identifikation aller IT-Systeme, Prozesse und potenziellen Schwachstellen. Eine detaillierte Risikoanalyse hilft Ihnen dabei, Handlungsschwerpunkte zu definieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
  • Entwicklung und Implementierung eines Sicherheitskonzepts: Basierend auf der Risikoanalyse sollten Unternehmen ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln. Dazu gehört die Implementierung klarer Sicherheitsrichtlinien, die Integration der Maßnahmen in die bestehenden Geschäftsprozesse sowie die Festlegung von Zuständigkeiten und Ressourcen. Dabei kann eine Anwendbarkeitserklärung (Statement of Applicability, SoA), hilfreich sein. Sie ist Bestandteil eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) und hält unter anderem fest, welche Maßnahmen für Informationssicherheit ein Unternehmen ergreift.
  • Dokumentation und laufende Aktualisierung: Die SoA sollte kontinuierlich dokumentiert und aktualisiert werden, um auf neue Bedrohungen und technologische Entwicklungen reagieren zu können. Führen Sie regelmäßige Überprüfungen durch und stellen Sie sicher, dass alle getroffenen Sicherheitsmaßnahmen in der Dokumentation reflektiert werden.

Fazit: So meistern Sie die NIS2-Anforderungen erfolgreich und effizient

Mit der NIS2-Richtlinie stehen in Sachen Cybersecurity weitreichende Änderungen für Unternehmen an. Wenn Ihre Organisation zum Kreis der betroffenen Unternehmen gehört, sollten Sie sich schon jetzt mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen. So können Sie rechtzeitig notwendige Maßnahmen ergreifen, um Ihre Cybersicherheit zu verbessern und vermeiden regulatorische Strafen. Außerdem profitieren Sie frühzeitig und langfristig von höheren Sicherheitsstandards. Wir unterstützen Sie gern dabei, heute und in Zukunft sicher zu wirtschaften und Ihre Cyberschutzschilde hochzufahren.

Sie haben noch Fragen zum Thema? Lassen Sie sich jetzt kostenlos von unseren Expertinnen und Experten beraten.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Partner sind, der Sie auf dem Weg zu Datenschutz und Informationssicherheit unterstützt, wenden Sie sich gern an unser Team aus erfahrenen Experten.
60+ Expertinnen und Experten
Beratung vereinbaren
Themen
Redaktion
Sabrina Schaub
Freie Redakteurin
Mit ihrer Content-Erfahrung unterstützt Sabrina das Team von datenschutzexperte.de dabei, komplexe Themen verständlich zu kommunizieren. Als freie Autorin kennt sie die Datenschutzbedürfnisse unterschiedlicher Branchen und übersetzt selbst anspruchsvolle Informationen in zielgruppengerechte Inhalte.
Zum Autorenprofil
Zum Expertenprofil
Über Datenschutzexperte
Ein Service der PROLIANCE GmbH.
Proliance steht für Professional Compliance für Unternehmen. Wir sind ein digital getriebenes Legal Tech Unternehmen mit Sitz in München - seit 2017 bestehend aus über 90 Privacy Enthusiasten.
Zu unseren mehr als 2.500 Kunden zählen Start-ups, mittlere Unternehmen und Unternehmensgruppen aus nahezu allen Branchen.
Über uns
Neueste Artikel

Brandheiße Themen, die Sie interessieren könnten

Newsletter

Nichts mehr verpassen – Jetzt Ihren exklusiven Datenschutz-Newsletter abonnieren!