Neue Regeln für Cookie-Banner: Was Sie jetzt wissen müssen
- Die Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung erleichtert die Verwaltung von Cookie-Einwilligungen.
- Sie hilft Unternehmen, die DSGVO leichter einzuhalten und die Nutzererfahrung zu verbessern.
- Unternehmen sollten die Entwicklung dieser Einwilligungsdienste verfolgen, um frühzeitig von Vorteilen zu profitieren.
- Der Datenschutzbeauftragte kann beraten, was die neue Verordnung für das Unternehmen bedeutet.
- datenschutzexperte.de bietet Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Cookie-Verordnung an.
- Item A
- Item B
- Item C
Weniger Cookie-Banner, mehr Kontrolle
Am 4. September 2024 hat die Bundesregierung die Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung verabschiedet. Ziel der Einwilligungsverwaltungsverordnung – oder einfacher: Cookie-Banner-Verordnung – ist es, die Flut der Cookies zu verringern, die Nutzern auf vielen Websites entgegenschlägt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Künftig sollen zentrale Dienste zur Einwilligungsverwaltung verwendet werden.
- Nutzer müssen dann nur noch einmal entscheiden, ob sie das Tracking auf verschiedenen Websites zulassen oder ablehnen.
- Diese Entscheidung wird dann für alle Websites übernommen, die mit diesen Diensten verbunden sind.
Diese Verordnung soll nicht nur die Nutzererfahrung verbessern, sondern auch Unternehmen dabei unterstützen, datenschutzrechtliche Vorgaben effizienter umzusetzen.
Hintergrund: Warum die neue Verordnung?
Cookie-Banner sind eine direkte Folge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Die DGSVO verlangt, dass Nutzer aktiv in das Tracking einwilligen müssen – zum Beispiel über einen Cookie-Banner. Den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien regelt das TDDDG.
Doch in der Praxis wird das Einwilligen in oder das Ablehnen von Cookies oft als lästig empfunden. Drei Viertel der Menschen, die das Internet nutzen, sind laut Bitkom von Cookie-Bannern genervt. Viele Nutzer klicken deshalb reflexartig auf „Akzeptieren“, ohne sich mit den Datenschutzeinstellungen auseinanderzusetzen.
Künftig sollen daher statt der Vielzahl an unterschiedlichen Cookie-Banner speziell zugelassene zentrale Dienste zur Verwaltung der Einwilligungen in Cookies und ähnliche Techniken zum Einsatz kommen. Ziel ist es vor allem, dem Endnutzer eine anwenderfreudliche Möglichkeit zur Abgabe und zum Widerruf seiner Einwilligungen bereitzustellen.
Eine Alternative zum Einsatz von Cookies ist der Zero-Party-Data-Ansatz. Für Unternehmen, die weiterhin auf Cookies setzen möchten, hat die Bundesregierung nun mit der neuen Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung den Grundstein dafür gelegt, Cookies und ähnliche Techniken künftig anwenderfreundlich, effizient und sicher zu nutzen.
Das ist unter der neuen Verordnung geplant
Die neue Verordnung zu Cookies soll die TDDDG-Regelungen erweitern und nutzerfreundlicher gestalten, indem die Anzahl der Cookie-Banner deutlich reduziert werden soll. Dafür sollen sogenannte Einwilligungsverwaltungsdienste entstehen. Damit können Nutzer ihre Einwilligungen für Cookies oder andere Datennutzungen einmalig zentral erteilen oder verweigern.
Die Entscheidung gilt dann auf allen angeschlossenen Websites und kann jederzeit geprüft oder geändert werden. Über die Dienste könnten Internetnutzer perspektivisch auch ihre Datenschutzrechte geltend machen. Diese Dienste sollen durch eine unabhängige Stelle anerkannt werden, um das Vertrauen in die Rechtssicherheit der Einwilligungsprozesse zu stärken.
Die geplante Verordnung konkretisiert unter anderem die inhaltlichen und technischen Anforderungen an solche Banner-Dienste sowie ein Verfahren zu deren Anerkennung. Zudem enthält der aktuelle Verordnungsentwurf Vorgaben für Unternehmen zur Berücksichtigung der in den Diensten getroffenen Nutzerentscheidung.
Volker Wissing, der Bundesminister für Digitales und Verkehr, erklärte, dass die Verordnung die störende „Cookie-Flut reduzieren“ und Nutzern „mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen“ geben soll. Die zentrale Verwaltung der Einwilligungen schafft also eine deutliche Erleichterung für Nutzer und verbessert das Online-Erlebnis.
Was bedeutet die neue Verordnung für Unternehmen?
Die Nutzung der auf Grundlage der Verordnung geschaffenen Dienste kann den Umgang mit Datenschutz effizienter und vertrauenswürdiger machen und die Nerven der Nutzer schonen. Davon profitieren auch Unternehmen: Sie können den Besuchern ihrer Website in Zukunft endlich eine nutzerfreundliche Möglichkeit bieten, in die Nutzung von Cookies für ein besseres Nutzererlebnis einzuwilligen.
Für Unternehmen könnte sich die neue Verordnung im Ergebnis positiv auf ihre internen Prozesse und die Interaktion mit den Nutzern auswirken:
- Einwilligungen einfacher verwalten: Unternehmen müssen künftig nicht mehr auf jeder ihrer Websites separate Cookie-Banner implementieren und pflegen. Stattdessen können sie sich an zentrale Einwilligungsdienste anschließen, die die Entscheidungen der Nutzer verwalten. Dadurch sinkt ihr administrativer Aufwand im Backend erheblich.
- DSGVO-Vorgaben einfacher einhalten: Die Nutzung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung stellt sicher, dass Unternehmen weiterhin den strengen Anforderungen der DSGVO entsprechen. Durch die zentrale Verwaltung wird das Risiko von Verstößen reduziert, da die Einwilligungen korrekt und transparent eingeholt und dokumentiert werden.
- Daten sicherer nutzen: Die neuen Cookie-Banner-Dienste haben das Potenzial, von mehr Menschen akzeptiert zu werden. Da Nutzer ihre Entscheidung nur einmal treffen müssen und nicht ständig erneut mit Cookie-Bannern konfrontiert werden, könnten Unternehmen eine höhere Zustimmung zum Tracking erhalten. Dies könnte vor allem für datengetriebene Unternehmen und solche im Online-Marketing von Vorteil sein.
Erfahren Sie, wie datenschutzexperte.de Sie dabei unterstützen kann:
Cookie-Hinweis sicher gestalten
Sie haben noch Fragen zum Thema? Lassen Sie sich jetzt kostenlos von unseren Expertinnen und Experten beraten.
Zu unseren mehr als 2.500 Kunden zählen Start-ups, mittlere Unternehmen und Unternehmensgruppen aus nahezu allen Branchen.