Konzerndatenschutzbeauftragter

Letztes Update:
14
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10
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2024
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Je mehr personenbezogene Daten in einem Unternehmen verarbeitet werden, umso höher ist das Risiko für unzureichend organisierte Prozesse. Dies gilt gerade für die Datenverarbeitung in Großkonzernen. Hierfür gibt es eine Lösung: Konzerndatenschutzbeauftragte. Laut DSGVO dürfen einzelne Personen als Datenschutzbeauftragte für ganze Unternehmensgruppen benannt werden und fungieren somit als Konzerndatenschutzbeauftragte. Diese Konzerndatenschutzbeauftragten bieten zahlreiche Vorteile und nehmen großen Unternehmen und Großkonzernen hinsichtlich des Konzerndatenschutzes viel Arbeit ab.
Konzerndatenschutzbeauftragter
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Über 2.200 Kunden in Deutschland und Europa, 80+ Fachexperten, DEKRA- und TÜV-zertifiziert.
  • Konzerndatenschutzbeauftragte kümmern sich holistisch um Datenschutz in Unternehmensgruppen.
  • Externe Datenschutzbeauftragte bieten Vorteile: Expertise, objektiver Blick, rechtliche Absicherung.
  • Drei Leistungspakete: Basis (175€/Monat), Medium (275€/Monat), Premium (475€/Monat).
  • Anforderungen an Konzern-DSBs: Sprachkenntnisse, Führungserfahrung, Erreichbarkeit, internationales Recht.

Was ist ein Konzerndatenschutzbeauftragter?

Ein Konzerndatenschutzbeauftragter, auch kurz Konzern-DSB genannt, kümmert sich in Konzernen und Großunternehmen um den Datenschutz und die Einhaltung der DSGVO. Laut Art. 37 Abs. 2 DSGVO ist es zulässig, dass Unternehmensgruppen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen. Hier ist es gängige Praxis, dass dieser ernannte DSB sich holistisch, also übergreifend, um die Einhaltung des Datenschutzes in Großkonzernen und Schwesterunternehmen, Holdings, Unternehmensgruppen sowie Beteiligungs- und Private-Equity-Unternehmen kümmert. Dabei hat er meist in den einzelnen Unternehmensniederlassungen oder Ländern zentrale Ansprechpartner, die ihn bei seiner Tätigkeit ausführend unterstützen. Um den Konzerndatenschutz können sich entweder betriebliche Datenschutzbeauftragte, also interne DSBs, oder externe Datenschutzbeauftragte kümmern.

Welche Vorteile bietet ein externer Konzerndatenschutzbeauftragter?

Wird ein Konzern-DSB intern gestellt, ist dies meist eine Vollzeitstelle. Daher greifen viele Großunternehmen auf externe Konzerndatenschutzbeauftragte zurück. Ein externer Datenschutzbeauftragter für große Unternehmen hat dabei viele Vorteile:

  • Ein Konzern-DSB besitzt eine umfassende Kenntnis über die DSGVO und alle weiteren relevanten Datenschutzvorschriften, wie das BDSG-neu, das Telemediengesetz u.v.m.
  • Er versteht, wie Konzerne aus datenschutzrechtlicher Sicht funktionieren, wo mögliche Schwachstellen sind und wie diese angegangen werden müssen.
  • Er hat einen objektiven Blick auf den gesamten Konzern.
  • Er fungiert als professioneller Ansprechpartner für Behörden, Aufsichtsbehörden und Betroffene.
  • Er kann teils komplizierte, unternehmensübergreifende Prozesse aus der Erfahrung heraus schnell beurteilen, erfassen und umsetzen.
  • Er hat fundierte juristische Praxis und ist TÜV oder DEKRA zertifizierter Datenschutzbeauftragter.
  • Er bildet sich auf eigene Kosten kontinuierlich weiter.

Weitere Anforderungen an Datenschutzbeauftragte für einen Konzernverbund

Abgesehen von den oben bereits genannten Punkten müssen Konzern-DSBs noch weitere Anforderungen erfüllen, um sich um die korrekte Einhaltung des Datenschutzes im Konzern kümmern zu können. Dazu gehören unter anderem:

  • Sprach- und Verhandlungssicherheit: Die gängigen Konzernsprachen sollten zwingend beherrscht werden, um mit Share- und Stakeholdern sicher verhandeln zu können.
  • Führungserfahrung: Konzerndatenschutzbeauftragte arbeiten, wie eingangs erwähnt, im Team. Daher brauchen sie Führungserfahrung und Leitungsgeschick.
  • Erreichbarkeit: Laut DSGVO müssen Konzern-DSBs von Aufsichtsbehörden, Betroffenen und allen Standorten aus leicht erreichbar sein (Art. 37 Abs. 2 DSGVO).
  • Holistische Betreuung: Dem Konzern-DSB obliegt die Beratung und datenschutzrechtliche Betreuung aller der Unternehmensgruppe zugehörigen Unternehmen.
  • Kenntnisse in internationalem Recht: Die Richtlinien zu Datentransfers in Drittländer, ständig wechselnde Rechtsprechungen bzw. unterschiedliche Datenschutzstandards verschiedener Länder und Neuerungen in der DSGVO und nationalem Datenschutzrecht müssen vom Konzern-DSB ebenso beherrscht werden.

Datenschutz im Konzern: Darauf kommt es beim Konzerndatenschutz an

Die Einhaltung von Datenschutzvorgaben in Konzernen ist um ein vieles unübersichtlicher als in kleinen Unternehmen. Gerade wenn Konzerne aus vielen Tochterunternehmen bestehen, braucht es ein sehr hohes Maß an Koordinations- und Kommunikationsgeschick, um alle einzelnen Unternehmensbereiche datenschutzrechtlich zu vereinen und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Großunternehmen nach den Vorgaben der DSGVO zu gestalten.

Das Thema Datenschutz im Konzern ist dabei ein weites Feld und reicht von der Frage der Datenweitergabe im Konzern bis zur Vereinbarung verschiedener internationaler Datenschutzrichtlinien. Um hier den Überblick zu behalten und Datenschutzverstöße zu vermeiden, bedarf es eines Konzerndatenschutzbeauftragten, der mit Hilfe von Koordinatoren in den einzelnen Standorten den Datenschutz übersichtlich managen kann.

So kann datenschutzexperte.de Sie beim Datenschutz im Großunternehmen unterstützen

Wir kennen die Herausforderungen, denen Konzerne in Puncto Datenschutz gegenüberstehen. Unsere externen Datenschutzbeauftragten beraten Sie daher auch als Großunternehmen umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, damit Sie die Anforderungen der DSGVO und nationalem Datenschutzrecht problemlos meistern können.

Wir kennen die weitreichenden Dokumentationspflichten für Unternehmen, nach denen der Verantwortliche eines Unternehmens jederzeit in der Lage sein muss, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen nachzuweisen („Rechenschaftspflicht“ nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Diese und alle weiteren Vorschriften setzen wir nicht nur selbstständig um, sondern kommen auch allen Nachweispflichten nach.

Darüber hinaus profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen wie:

  • Einfachere Einarbeitung für Kunden durch uns als einheitlichen Ansprechpartner,
  • Effizientere Betreuung durch unsere fundierte Kenntnis unternehmensübergreifender Prozesse sowie
  • Günstigere Preise für Gruppen.

Bei unserer Arbeit unterstützt uns unser digitales Kollaborationstool: die von uns entwickelte Datenschutzsoftware Proliance 360. So können Sie sich nicht nur sicher sein, dass der Datenschutz bei Ihnen im Konzern ganzheitlich gemanagt wird, sondern zudem auch innovativ und digital.

Externer Datenschutzbeauftragter

Wir stellen zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte (TÜV, DEKRA) mit Fachexpertise samt interdisziplinärem Expertenteam: Die fortlaufende Schulung eigener Mitarbeiter entfällt, interne Ressourcen können freigehalten werden.

Datenschutzrechtliche Absicherung

Ihr externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie dabei, Datenschutzvorgaben sicher und pragmatisch umzusetzen und das Risiko von Bußgeldern und Beschwerden zu minimieren.

Optimale Beratung

Optimale Beratung zur aktuellen Gesetzeslage: Unsere Berater sind durch kontinuierliche Weiterbildung zu datenschutzrechtlichen Themen stets auf dem neusten Stand und unterstützen Ihr Unternehmen mit ihrem Fachwissen.

Transparente Kostenstruktur

Mit der Auswahl Ihres individuellen Leistungspakets haben Sie alle Kosten transparent im Überblick. Sie haben keine versteckten Kosten zu befürchten.

Zertifizierte Spezialisten

Unsere Datenschutzexperten und externen Datenschutzbeauftragten sind erfahrene Juristen, IT-Spezialisten und Branchenkenner, die neben Fachwissen langjährige Praxiserfahrung mitbringen.

Übernahme der Auskunftspflichten

Unsere externen Datenschutzbeauftragten übernehmen die Auskunftspflichten, während Sie ungestört Ihrem Tagesgeschäft nachgehen können.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Konzerndatenschutzbeauftragter

Was ist ein Konzerndatenschutzbeauftragter?

Ein Konzerndatenschutzbeauftragter ist ein Datenschutzbeauftragter für Großunternehmen, deren einzelne Unternehmen (Tochterunternehmen) und Konzerne. Er kümmert sich nicht nur um den Datenschutz für große Unternehmen, sondern fungiert auch als Datenschutz-Koordinator zwischen den jeweiligen Ansprechpartnern im Datenschutz-Bereich aller Tochterunternehmen.

Kann für mehrere Unternehmen eines Konzerns ein einziger Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Dies ist nach Art. 37 Abs. 2 DSGVO erlaubt. Darin heißt es, dass Unternehmensgruppen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen dürfen. Dieser sog. Konzerndatenschutzbeauftragte kümmert sich um die Einhaltung des Datenschutzes in Großkonzernen. Dabei hat er meist in den einzelnen Unternehmensniederlassungen Ansprechpartner, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützen.

Für wen passt der Konzerndatenschutzbeauftragte?

Konzerndatenschutzbeauftragte arbeiten nicht nur in großen Unternehmen und Konzernen, sondern auch in Schwesterunternehmen, Holdings, Unternehmensgruppen sowie in Beteiligungs- und Private-Equity-Unternehmen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Konzerndatenschutzbeauftragter für Sie die richtige Lösung ist.

Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bietet der externe Datenschutzbeauftragte viele Vorteile im Vergleich zur Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten:

  • Erfahrene Juristen: Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten verfügen aufgrund ihres juristischen Hintergrunds über fachliche Expertise und umfangreiches Datenschutz Wissen.
  • Transparente Kostenstruktur: Vertraglich festgelegte Preise und Konditionen geben Ihnen Kostentransparenz.
  • Rechtliche Absicherung: Ein externer Datenschutzbeauftragter haftet für die Erfüllung der Aufgaben und der ihm vertraglich auferlegten Pflichten in vollem Umfang.

Welche Voraussetzungen muss ein Konzerndatenschutzbeauftragter mitbringen?

Neben den normalen Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten (fundierte Rechts-, Datenschutz- und IT-Grundlagen; eine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter, Schnittstelle zwischen Unternehmen, Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen) braucht ein Konzerndatenschutzbeauftragter noch mehr Qualifikationen. Dazu zählen das Verständnis von Konzernabläufen und -strukturen, die holistische Betreuung vieler Einzelunternehmen, Führungserfahrung und eine hohe Verhandlungssicherheit.

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