Datenschutzprüfung

Letztes Update:
14
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10
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2024
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Eine Datenprüfung beziehungsweise Datenschutzprüfung kann in unterschiedlicher Form und von verschiedenen Seiten aus vorgenommen werden. Besonders eine Datenschutzprüfung von öffentlich-rechtlicher Seite, die Überwachungsbehörden vornehmen, kann im Falle eines negativen Ausganges sehr ernste Konsequenzen für das Unternehmen haben. Insgesamt ist das Thema auch für die Reputation eines Unternehmens im datenschutzrechtlichen Bereich zunehmend auch für den Wettbewerb mit anderen Unternehmen relevant. Eng verknüpft ist das Thema Datenschutzprüfung auch mit dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens.
Datenschutzprüfung
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Datenschutzprüfung kann von Behörden erfolgen, was Bußgelder und Reputationsschäden bei Verstößen mit sich bringt.
  • Unternehmen müssen Datenschutzkonformität sicherstellen, um Wettbewerbsfähigkeit und Kundenvertrauen zu erhalten.
  • Datenschutzbeauftragte sollten regelmäßige interne Datenschutzprüfungen durchführen, um Datenschutzlücken zu identifizieren.
  • Im B2B-Bereich sind Datenschutzprüfungen vor Geschäftsbeziehungen üblich und entscheidend für seriöse Partnerschaften.
  • Datenschutzprüfungen können intern oder extern durchgeführt werden, ohne den Betriebsablauf zu stören, und sorgen für rechtliche Sicherheit.

Datenschutzprüfung – wenn Aufsichtsbehörden prüfen

Bereits nach bisherigem Recht waren unangemeldete Datenschutzprüfungen von Behörden jederzeit möglich. Entsprechende Verstöße waren auch dementsprechend mit Bußgeldern bedroht. Die Datenschutzgrundverordnung erhöht die entsprechenden Bußgelder drastisch und regelt auch die Dokumentations- und Nachweispflichten der Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass in der Praxis weiterhin entsprechende Datenschutzprüfungen vorgenommen werden. Fällt das Unternehmen bei einer solchen Datenschutzprüfung durch, drohen Bußgelder und Schäden an der Reputation des Unternehmens. Der benannte Datenschutzbeauftragte sollte deshalb entsprechende Vorkehrungen treffen und beispielsweise Datenschutzprüfungen proaktiv als Test durchführen. Hiermit kann er sicherstellen, dass das Unternehmen datenschutzkonform organisiert sowie strukturiert ist.

Datenschutzprüfung – auch der Nutzer will es wissen

Im Bereich des B2C-Bereichs spielt die Einhaltung des Datenschutzes eine immer größere Rolle. Endkunden können jederzeit Auskunft darüber verlangen, wie mit ihren personenbezogenen Daten umgegangen wird. Betreiber von Internetseiten sind gesetzlich verpflichtet, bereits auf der Seite selbst entsprechend Auskunft zu Datenverarbeitungsprozessen zu geben. Verstöße in diesem Bereich wirken sich in jedem Fall schädigend auf den Ruf des Unternehmens aus und können auch zu wirtschaftlichen Einbußen führen. Das liegt daran, dass die Datenschutzkonformität einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsfaktor darstellt. Außerdem kann sich der Nutzer bei Verstößen auch an die Ausfichtsbehörde wenden.

Hat beispielsweise der Kunde die Wahl zwischen einem Unternehmen, das sich bereits auf seiner Internetseite als datenschutzkonform repräsentiert und einem anderem, dessen Umgang mit personenbezogenen Daten weitestgehend im Dunkeln bleibt, wird er sich vermutlich für das erste Unternehmen entscheiden.

Darum ist die Prüfung auch zwischen Unternehmen relevant

Auch im Verhältnis zu anderen Unternehmen ist das Thema Datenschutz ausgesprochen wichtig. Im B2B-Bereich bestehen Unternehmen vielfach vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen auf eine Datenschutzprüfung. Die Risiken, die mit dem Verlust von Daten durch Datenklau sowie kriminellen Cyberattacken verbunden sind, bewegt immer mehr Unternehmen dazu, dem Datenschutz eine hohe Priorität einzuräumen. Wer die Datenschutzprüfung eines potentiellen Geschäftspartners nicht besteht, hat weniger Chancen, seriöse Geschäftsbeziehungen und Aufträge in diesem Markt einzugehen. Auch Wettbewerber werden immer aktiver, wenn es um Datenschutzprüfungen bei anderen Unternehmen geht. Schließlich können entsprechende Verstöße wettbewerbsrechtlich relevant werden und zu entsprechenden Abmahnungen führen. Dies führt oftmals zu irreparablen wirtschaftlichen Schäden.

Was muss der Datenschutzbeauftragte bei einer Datenschutzprüfung tun?

Prinzipiell muss der Datenschutzbeauftragte dafür sorgen, dass entsprechende Datenschutzprüfungen als Test im eigenen Unternehmen laufend vorgenommen werden. Da er auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen hinzuwirken hat, muss er ständig den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand vergleichen. In der Praxis wird man die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben mit einem entsprechenden Datenschutzkonzept verwirklichen, dem ein entsprechendes Datenschutzaudit vorausgeht. Ein solches Audit – heute häufig in der zeitsparenden sowie effektiven digitalen Form – zeigt konsequent entsprechende Datenschutzlücken im Unternehmen auf, ermöglicht eine Bewertung der gesamten datenschutzrechtlichen Situation und führt zu vorzunehmenden Verbesserungen Auf diese Weise kann der Datenschutzbeauftragte das Unternehmen nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch im Wettbewerb gegen

Datenschutzprüfung – das können wir für Sie tun

Wir prüfen gern mit Ihnen zusammen die entsprechende Datenschutzsituation in Ihrem Unternehmen. Eine solche Datenschutzprüfung wird den normalen Betriebsablauf nicht unnötig beeinträchtigen und lässt sich auch in kurzer Zeit durchführen. Mit einem daraus folgenden Datenschutzkonzept sind Sie mit Ihrem Unternehmen bei behördlichen Datenschutzprüfungen sowie solchen von Kunden und Wettbewerbern auf der datenschutzrechtlich sicheren Seite. Auch im Falle behördlicher Datenschutzprüfungen mit nicht zu erwartendem unsicheren oder negativen Ausgang stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie beim Finden von Lösungen und bei der Kommunikation mit der Behörde.

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