Datenschutz im Internet
- Datenschutzgesetzgebung erfordert strikte Einhaltung durch Unternehmen zur Vermeidung von Sanktionen.
- Cookie-Hinweise sind aufgrund EU-Richtlinien verpflichtend für Webseitenbetreiber.
- Datenschutz im Internet erfordert Maßnahmen zur Minimierung von Risiken und Schutz personenbezogener Daten.
- DSGVO verlangt explizite Einwilligung für Datenverarbeitung mit klaren Opt-In/Opt-Out-Verfahren.
- Webseiten müssen Impressum und Datenschutzerklärung enthalten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
- Item A
- Item B
- Item C
Rechtsgrundlagen zum Datenschutz im Internet
Als wichtigste gesetzliche Grundlagen regelt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) die Bestimmungen von Datenschutz im Internet. Seit Mai 2018 gilt die verbindliche Verordnung zur Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts – das betrifft auch in manchen Punkten Unternehmenspflichten.
Gestaltung von Webseiten bezüglich des Datenschutzes im Internet
Danach haben Betreiber von Webseiten, sofern sie ihren Internetauftritt geschäftsmäßig betreiben, diesen verpflichtend mit einem Impressum auszustatten, dessen inhaltliche Mindestanforderungen in § 5 TMG geregelt sind. Das Impressum dient Identitätszwecken und kann bei Fehlen oder Unvollständigkeit hohe Geldbußen nach sich ziehen. Umfang und Zweck von Datenerhebung sind den Nutzern im Rahmen einer Datenschutzerklärung auf der Webseite leicht erkennbar zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind fremde Inhalte oder Verlinkungen stetig auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren und zu kennzeichnen, wenn sie zu Webseiten anderer Dienstanbieter gesetzt werden. Ausgangspunkt der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist dabei immer der Schutz personenbezogener Daten. Auch im Internetauftritt eingebettete mediale Inhalte, die bestimmte Personen zeigen, sind ausschließlich mit Einwilligung dieser Personen zu veröffentlichen.
Soziale Netzwerke gewinnen zunehmend an Bedeutung für Unternehmen. Doch über die Vereinbarkeit der genannten rechtlichen Vorgaben mit unternehmerischer Social-Media-Präsenz ist gerichtlich noch nicht abschließend entschieden worden.
Datenschutz im Internet: Verarbeitung von Kundendaten
Kundendaten sind für viele Unternehmen das wichtigste Kapital. Gerade diese Informationen sollten daher keinesfalls ohne Erlaubnis freigegeben werden.
Grundsätzlich gilt im deutschen Datenschutzrecht (und auch weiterhin in der Rechtsanwendung nach Inkrafttreten der verschärften europäischen Datenschutzgrundverordnung) ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Anders gesagt: Personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet werden, sofern die Betroffenen nicht ausdrücklich einwilligen. Eine pauschale Einwilligung in die AGB des Unternehmens, wie es häufig vorkommt, ist dabei aber nicht ausreichend. Vielmehr muss das Einverständnis deutlich erkennbar hervorgehoben sein, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Daten dürfen jedoch dann verarbeitet werden, wenn eine Rechtsvorschrift es ausdrücklich erlaubt. Art. 6 f) DSGVO sieht als zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit Daten eine Abweichung vom Verbot zur Wahrung berechtigter Unternehmensinteressen vor, wenn die schutzwürdigen Interessen des Kunden nicht überwiegen. Es gilt außerdem zwischen Verbrauchern und Geschäftskunden zu differenzieren und die weiteren Einschränkungen des TMG zu beachten.
Abschließend lässt sich festhalten, dass Firmen und ihre Datenschutzbeauftragten gut beraten sind, sorgsam mit personenbezogenen Daten im Internet umzugehen. Denn auch für Unternehmen gilt: Daten sind Kapital, das sich durch falschen Umgang leicht verspielen lässt.
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