Datenschutz im Internet

Letztes Update:
14
.
10
.
2024
Lesezeit:
0
Min
Die rasante technologische Entwicklung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass immer größere und kaum noch greifbare Datenmengen verarbeitet werden. Die Erhebung, Verarbeitung und der Austausch personenbezogener Daten haben in den letzten Jahren immens zugenommen, was den Datenschutz vor immer größer werdende Herausforderungen stellt. Unternehmen müssen deshalb bei der Handhabung mit Daten streng im Rahmen bestimmter gesetzlicher Vorgaben handeln. Denn bei Verstößen drohen nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch ein erheblicher und nachhaltig schädigender Vertrauensverlust gegenüber Kunden und Mitarbeitern. Gerade aber bei der Nutzung des Internets gestalten sich die datenschutzrechtlichen Firmenpflichten oft sehr komplex.
Datenschutz im Internet
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Datenschutzgesetzgebung erfordert strikte Einhaltung durch Unternehmen zur Vermeidung von Sanktionen.
  • Cookie-Hinweise sind aufgrund EU-Richtlinien verpflichtend für Webseitenbetreiber.
  • Datenschutz im Internet erfordert Maßnahmen zur Minimierung von Risiken und Schutz personenbezogener Daten.
  • DSGVO verlangt explizite Einwilligung für Datenverarbeitung mit klaren Opt-In/Opt-Out-Verfahren.
  • Webseiten müssen Impressum und Datenschutzerklärung enthalten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Rechtsgrundlagen zum Datenschutz im Internet

Als wichtigste gesetzliche Grundlagen regelt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) die Bestimmungen von Datenschutz im Internet. Seit Mai 2018 gilt die verbindliche Verordnung zur Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts – das betrifft auch in manchen Punkten Unternehmenspflichten.

Gestaltung von Webseiten bezüglich des Datenschutzes im Internet

Danach haben Betreiber von Webseiten, sofern sie ihren Internetauftritt geschäftsmäßig betreiben, diesen verpflichtend mit einem Impressum auszustatten, dessen inhaltliche Mindestanforderungen in § 5 TMG geregelt sind. Das Impressum dient Identitätszwecken und kann bei Fehlen oder Unvollständigkeit hohe Geldbußen nach sich ziehen. Umfang und Zweck von Datenerhebung sind den Nutzern im Rahmen einer Datenschutzerklärung auf der Webseite leicht erkennbar zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind fremde Inhalte oder Verlinkungen stetig auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren und zu kennzeichnen, wenn sie zu Webseiten anderer Dienstanbieter gesetzt werden. Ausgangspunkt der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist dabei immer der Schutz personenbezogener Daten. Auch im Internetauftritt eingebettete mediale Inhalte, die bestimmte Personen zeigen, sind ausschließlich mit Einwilligung dieser Personen zu veröffentlichen.

Soziale Netzwerke gewinnen zunehmend an Bedeutung für Unternehmen. Doch über die Vereinbarkeit der genannten rechtlichen Vorgaben mit unternehmerischer Social-Media-Präsenz ist gerichtlich noch nicht abschließend entschieden worden.

Datenschutz im Internet: Verarbeitung von Kundendaten

Kundendaten sind für viele Unternehmen das wichtigste Kapital. Gerade diese Informationen sollten daher keinesfalls ohne Erlaubnis freigegeben werden.

Grundsätzlich gilt im deutschen Datenschutzrecht (und auch weiterhin in der Rechtsanwendung nach Inkrafttreten der verschärften europäischen Datenschutzgrundverordnung) ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Anders gesagt: Personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet werden, sofern die Betroffenen nicht ausdrücklich einwilligen. Eine pauschale Einwilligung in die AGB des Unternehmens, wie es häufig vorkommt, ist dabei aber nicht ausreichend. Vielmehr muss das Einverständnis deutlich erkennbar hervorgehoben sein, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Daten dürfen jedoch dann verarbeitet werden, wenn eine Rechtsvorschrift es ausdrücklich erlaubt. Art. 6 f) DSGVO sieht als zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit Daten eine Abweichung vom Verbot zur Wahrung berechtigter Unternehmensinteressen vor, wenn die schutzwürdigen Interessen des Kunden nicht überwiegen. Es gilt außerdem zwischen Verbrauchern und Geschäftskunden zu differenzieren und die weiteren Einschränkungen des TMG zu beachten.

Abschließend lässt sich festhalten, dass Firmen und ihre Datenschutzbeauftragten gut beraten sind, sorgsam mit personenbezogenen Daten im Internet umzugehen. Denn auch für Unternehmen gilt: Daten sind Kapital, das sich durch falschen Umgang leicht verspielen lässt.

Sie haben noch Fragen zum Thema? Lassen Sie sich jetzt kostenlos von unseren Expertinnen und Experten beraten.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Partner sind, der Sie auf dem Weg zu Datenschutz und Informationssicherheit unterstützt, wenden Sie sich gern an unser Team aus erfahrenen Experten.
60+ Expertinnen und Experten
Beratung vereinbaren
Themen
Redaktion
Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
Zum Autorenprofil
Zum Expertenprofil
Über Datenschutzexperte
Ein Service der PROLIANCE GmbH.
Proliance steht für Professional Compliance für Unternehmen. Wir sind ein digital getriebenes Legal Tech Unternehmen mit Sitz in München - seit 2017 bestehend aus über 90 Privacy Enthusiasten.
Zu unseren mehr als 2.500 Kunden zählen Start-ups, mittlere Unternehmen und Unternehmensgruppen aus nahezu allen Branchen.
Über uns
Neueste Artikel

Brandheiße Themen, die Sie interessieren könnten

Newsletter

Nichts mehr verpassen – Jetzt Ihren exklusiven Datenschutz-Newsletter abonnieren!