Datenschutz in der Arztpraxis: Checkliste zum Download
Gerade im Gesundheitsbereich sind die Themen Datenschutz und die korrekte Umsetzung der EU-DSGVO besonders wichtig und betreffen die Patienten meist direkt. Denn hier wird eine besonders schützenswerte Art personenbezogener Daten erhoben: Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und unterliegen daher neben der ärztlichen Schweigepflicht einem erhöhten Schutz.
Zu in Arztpraxen standardmäßig erhobenen Informationen von Patienten bzw. Patientendaten gehören:
- Name, Anschrift, Kontaktdaten des Patienten und von Angehörigen
- Sozialversicherungsnummer
- Daten zur Krankheit
- evtl. Pflegestufe
Diese werden meist vom medizinischen Fachpersonal, den Ärzten, Krankenkassen usw. eingesehen und weitergegeben. Gerade aber bei dieser besonders schützenswerten Art personenbezogener Daten muss erhöhte Vorsicht gelten. Denn sie unterliegen zwar der Schweigepflicht – sollte es aber zu einem Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften kommen, kann dieser schnell strafrechtlich relevant werden. Wird beispielsweise die Schweigepflicht gebrochen, zieht dies nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Checkliste: Datenschutz in der Arztpraxis
Vor allem in Praxen herrscht ein hoher Publikumsverkehr und der Schutz von Patientendaten braucht hier erhöhte Aufmerksamkeit, da eine analoge Patientenakte, eine schweigepflichtige Information oder eine digitale Notiz von anderen Patienten oder unbefugten Dritten schnell im Vorbeigehen eingesehen sind. Die folgende Checkliste für korrekten Datenschutz in der Praxis soll daher ein Anhaltspunkt für potenzielle Sicherheitslücken sein.
Die im Dokument aufgeführten Aspekte sollen auch dazu dienen, auf Datenschutz-Probleme in der Praxis hinzuweisen, die weiterführende Lösungsansätze benötigen.
Hinweis: Diese Checkliste für den Datenschutz in Arztpraxen dient lediglich als Leitfaden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Rechtsverbindlichkeit. Haben Sie konkrete Fragen oder datenschutzrechtliche Bedenken, ziehen Sie einen Datenschutzbeauftragten hinzu.