Datenschutz für Startups: 10 To-Dos für Gründer:innen
Das bietet Ihnen das Whitepaper zu den 10 wichtigsten Datenschutzaufgaben für Neugründungen und Jungunternehmen
Sind Sie gerade in der Gründungsphase oder planen Sie, ein Unternehmen aufzubauen? Dann sollten Sie den Datenschutz frühzeitig mitdenken. So vermeiden Sie später Mehraufwand und Bußgelder und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, wenn Ihr Unternehmen durchstartet.
So schützen Sie Ihr Startup vor Datenschutzpannen
Laden Sie jetzt unser Whitepaper zum Startup-Datenschutz herunter und erfahren Sie,
- wie Sie Ihre Website DSGVO-konform gestalten
- was bei der Nutzung von Mobile Devices zu beachten ist
- wie Sie Tools und externe Dienstleister sicher nutzen
- was bei der Arbeit mit Cloud-Tools zu beachten ist
- wann ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist
- was zu einer behördengerechten Dokumentation gehört
- wie Sie Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
- wie Sie Betroffenenrechte sicherstellen
- warum Ihr Team sich mit Datenschutz beschäftigen sollte
- warum ein Datenschutz-Notfallplan ein Must-have ist
FAQ zum Datenschutz bei Startups
Was muss ein Startup beim Datenschutz beachten?
Wie Startups sicher mit den Daten ihrer Mitarbeitenden, Partner und Kund:innen umgehen, ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Die DSGVO legt fest, wann Startups Daten überhaupt erheben, verarbeiten und speichern dürfen. Sie gibt zum Beispiel vor, dass Startups bestimmte Grundsätze wie Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit verfolgen müssen. Um keine Fehler bei der Umsetzung der DSGVO-Vorgaben zu machen und Strafen zu vermeiden, können Startups eine:n externe:n Datenschutzbeauftragte:n bestellen und diese wichtige Aufgabe auslagern.
Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten im Startup?
Wenn in einem Startup mindestens 20 Mitarbeitende ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, wird ein:e Datenschutzbeauftragte:r Pflicht. Die Bestellung kann intern oder extern erfolgen. Es gibt allerdings weitere Fälle, in denen Ihr Startup eine für den Datenschutz verantwortliche Person stellen muss. Wann das der Fall ist und welche Lösung die beste für Ihr Unternehmen ist, besprechen wir gern in einem unverbindlichen Beratungstermin.