Betriebsvereinbarung & DSGVO

Letztes Update:
14
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10
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2024
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Wissenswertes zu Betriebsvereinbarungen mit Datenschutz-Bezug inkl. Tipps für die Erstellung einer Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung & DSGVO
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Betriebsvereinbarungen schützen Arbeitnehmerdaten, insbesondere bei EDV-Nutzung.
  • Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen regeln Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisse.
  • DSGVO stellt höhere Anforderungen an Betriebsvereinbarungen zum Schutz personenbezogener Daten.
  • Zweck und Umfang der Datennutzung müssen in Betriebsvereinbarungen klar definiert sein.
  • Individuelle Betriebsvereinbarungen sind Standardvorlagen vorzuziehen.

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist ein Zusatzvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Stellvertretung der Arbeitnehmer geschlossen wird. Hierin können insbesondere die Installation und Nutzung von EDV oder dem Internet behandelt werden. Unterschieden wird zwischen zwei Formen von Betriebsvereinbarungen:

Erzwingbare Betriebsvereinbarungen: Bei Angelegenheiten, die eine Mitbestimmung des Betriebsrats erfordern, kann eine erzwingbare Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Wann dies der Fall ist, wird in § 87 BetrVG geregelt. Abgedeckt ist beispielsweise die geplante Einführung von Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

Freiwillige Betriebsvereinbarungen: In § 88 BetrVG sind die Fälle geregelt, bei denen keine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats besteht. Hier handelt es sich beispielsweise um die Einführung von Sozialeinrichtungen.

Betriebsvereinbarungen kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn Systeme installiert werden, die theoretisch auch das Leistungs- und Arbeitsverhalten von Arbeitnehmer überwachen könnten – dies ist nämlich unzulässig.

Bei einer Telefonanlage lässt die Dauer und Nutzung beispielsweise Rückschlüsse auf das Arbeitsverhalten von Arbeitnehmern zu. Um die Überwachung zu verhindern und lediglich die technische korrekte Anwendung zu gewährleisten, kann eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Darin wird auch der Rahmen für eventuell notwenige Kontrollen der einzurichtenden Systeme abgesteckt. Die Arbeitgeber können durch die Betriebsvereinbarung zudem transparent erkennen, was mit den von ihnen erhobenen Daten geschieht.

In Unternehmen, die keinen Betriebsrat besitzen, entfällt die Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung. Hier können lediglich Zusatzverträge mit den einzelnen Arbeitnehmern geschlossen werden.

Betriebsvereinbarung nach DSGVO – Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zu Betriebsvereinbarungen?

In einer Betriebsvereinbarung stehen die Kontrollinteressen von Arbeitgebern und die Datenschutzinteressen von Arbeitnehmern gegenüber. Beiden Ansprüchen muss genüge getan werden – dadurch entsteht Rechtssicherheit am Arbeitsplatz.

Die DSGVO stellt höhere Anforderungen an die Betriebsvereinbarungen aus Datenschutzsicht. Viele alte Betriebsvereinbarungen sind seit In-Krafttreten der DSGVO nicht mehr gültig, denn die DSGVO verschärfte den Umgang mit personenbezogenen Daten – also auch Beschäftigtendaten – erheblich. Wichtig ist Art. 88 DSGVO, der die Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext regelt.

Betriebsvereinbarungen sind laut DSGVO dann zulässig, wenn es aus Sicht der Arbeitnehmer zu keiner Absenkung des Datenschutzniveaus kommt. Viele alte Betriebsvereinbarungen kollidieren hiermit, denn sie senken die Schutzstufe im Umgang mit personenbezogenen Daten und sind damit hinfällig.

Ein weiterer Punkt, den die DSGVO vorschreibt, ist, dass die Art der Nutzung der personenbezogenen Daten ebenso klar geregelt sein muss wie der Umfang der Datennutzung. Vor allem ist aber der Zweck der Datenerfassung, der nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO definiert wird, elementar.

Heißt: Eine Betriebsvereinbarung, die eine Verarbeitung von Beschäftigtendaten z.B. durch Überwachungssysteme am Arbeitsplatz beinhaltet, kann nicht einfach nur aus einem Kontrollinteresse des Arbeitgebers heraus geschlossen werden, sondern es bedarf eines konkreten Zwecks für eine Betriebsvereinbarung. Wird z.B. in einem Lager viel gestohlen, kann es zu einer temporären Videoüberwachung kommen, die durch eine Betriebsvereinbarung geregelt wird. Wurde der Dieb überführt, hat die Videoüberwachung ihren Zweck erfüllt – er ist damit entfallen und die Betriebsvereinbarung hierzu wird hinfällig.

Was kann alles in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?

Betriebsvereinbarungen sind spezifische Vorschriften und schützen durch ihre klar definierten Zwecke Arbeitnehmer. Wird in einer Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung beispielsweise festgehalten, dass Arbeitnehmer das Firmen-Internet auch für private Belange nutzen dürfen, sind diese beim Surfen auf der sicheren Seite.

Beispiel für Betriebsvereinbarungen und der potentielle Zweck dafür sind:

Internetnutzung (Beschäftigtenschutz)

Nutzung der Telefonanlage des Unternehmens (Beschäftigtenschutz)

E-Mail-Nutzung (Beschäftigtenschutz)

(Digitale) Zeiterfassung (Arbeitsschutz)

Betriebsvereinbarung Datenschutz Muster: Wie sieht eine Betriebsvereinbarung betreffend den Datenschutz aus?

Betriebsvereinbarungen werden immer individuell, je nach Zweck und Anforderung, mit dem Betriebsrat eines Unternehmens geschlossen. Es gibt zwar Standard-Vorlagen im Internet zum Download, von denen aber abzuraten ist: Vorlagen müssen zu einem hohen Maß an die jeweiligen innerbetrieblichen Umstände angepasst werden. Hier ist es oftmals schneller, eigene Betriebsvereinbarungen zu erstellen als Standard-Vorlagen anzupassen.

Außerdem muss in Betriebsvereinbarungen neben dem Datenschutz immer noch der Aspekt des Arbeitsschutzes beachtet werden, der ebenfalls von Standardvorlagen nicht passgenau abgedeckt werden kann. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob bei Ihnen eine Betriebsvereinbarung für einen bestimmten Fall abgeschlossen werden sollte, sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat und Ihrem Datenschutzbeauftragten.

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Dominik Fünkner

(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)

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Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
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