NIS2: Was Unternehmen über die Richtlinie wissen müssen

Letztes Update:
06
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02
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2025
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Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung zur Verbesserung der Cybersicherheit und zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Sie wurde als Erweiterung der vorherigen NIS-Richtlinie eingeführt, um neue Bedrohungslagen und technologische Entwicklungen besser abzudecken. NIS2 verfolgt das Ziel, die Resilienz und Reaktionsfähigkeit von Unternehmen und Institutionen gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen.
NIS2: Was Unternehmen über die Richtlinie wissen müssen
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf mehr Bereiche wie digitale Dienstleistungen und Lebensmittelproduktion.
  • Unternehmen müssen striktere Anforderungen in Risikomanagement, Meldepflichten und Zusammenarbeit erfüllen.
  • Einführung klarerer und strengerer Sanktionen für Nichteinhaltung der Richtlinie.
  • BSI koordiniert Informationsaustausch und bietet Unterstützung bei der Umsetzung in Deutschland.
  • NIS2-Richtlinie ergänzt Datenschutzgesetze wie die DSGVO und fordert umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen.

Was ist NIS2? Definition und Bedeutung

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie wurde 2016 eingeführt und legte den Grundstein für einen gemeinsamen Ansatz zur Cybersicherheit in der EU. Mit der zunehmenden Digitalisierung und den wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe wurde jedoch klar, dass die Richtlinie einer Aktualisierung bedurfte. Dies führte zur Einführung der EU-weiten NIS2-Directive, offiziell bezeichnet als „Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“.

Sie trat im Januar 2023 in Kraft und zielt neben dem KRITIS-Dachgesetz darauf ab, die Resilienz und Reaktionsfähigkeit von Betrieben und Organisationen zu verbessern. Die EU-Staaten haben bis Oktober 2024 Zeit, das NIS2-Gesetz in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgt dies durch die Anpassung bestehender Gesetze und die Einführung neuer regulatorischer Anforderungen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer nationalen Gesetzgebung, das NIS2UmSuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz), um die Vorgaben der EU-Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Damit sind jetzt sind die Unternehmen am Zug, sich mit der Umsetzung der NIS2-Anforderungen auseinanderzusetzen.

Unterschiede zwischen NIS1 und der NIS2-Richtlinie

Während die ursprüngliche NIS nur bestimmte kritische Infrastrukturen und Einrichtungen wie Energie, Verkehr und Gesundheit abdeckte, erweitert NIS2 den Geltungsbereich erheblich. Wer ist also davon beeinträchtigt? Die neue Vorgabe umfasst nun auch eine breitere Palette von Branchen, darunter digitale Dienstleistungen, die Lebensmittelproduktion und chemische Industrie. Darüber hinaus sind die NIS2-Anforderungen an Organisationen verschärft worden, insbesondere in Bezug auf Risikomanagement, Meldepflichten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist die Einführung klarerer und strengerer Sanktionen für Betriebe, die die Vorgaben nicht einhalten. Diese können nun empfindliche Geldbußen und andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, was den Druck auf Betriebe erhöht, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen durch das neue NIS2-Gesetz der EU ernsthaft zu verbessern.

Wichtige Anforderungen für Organisationen

Die NIS2-Richtlinie legt eine Reihe von Anforderungen fest, die Arbeitsstätten erfüllen müssen, um die Cybersicherheit in der gesamten EU zu stärken. Diese lassen sich in mehrere zentrale Kategorien unterteilen:

  • Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen: Einrichtungen sind verpflichtet, ein umfassendes Risikomanagementsystem zu implementieren, das auf die spezifischen Bedrohungen und Schwachstellen ihres Sektors zugeschnitten ist. Dies umfasst unter anderem die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsbewertungen, die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die Sicherstellung der Geschäftskontinuität im Falle eines Sicherheitsvorfalls.
  • Meldepflichten: Das NIS2-Gesetz verschärft die Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle. Firmen müssen nicht nur den Vorfall selbst, sondern auch die ergriffenen Gegenmaßnahmen und deren Wirksamkeit dokumentieren und den zuständigen Behörden melden. Dies soll sicherstellen, dass Sicherheitsvorfälle schnell erkannt und effektiv bekämpft werden können.
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch: Die NIS2-Directive fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie den betroffenen Organisationen und Behörden. Der Austausch von Informationen über Bedrohungen, Schwachstellen und bewährte Verfahren soll die kollektive Resilienz stärken und die Reaktionsfähigkeit auf grenzüberschreitende Cyberangriffe verbessern.
  • Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen: Die IT-Infrastruktur sollte gegen unbefugte Zugriffe geschützt sein. Dazu gehören die Implementierung von mehrstufigen Authentifizierungsverfahren und eine rollenbasierte Zugriffskontrolle, Notfallpläne für Cyberangriffe und kontinuierliche Sicherheitsüberprüfungen. Organisationen identifizieren so frühzeitig potenzielle Bedrohungen und ergreifen geeignete Gegenmaßnahmen.
  • Lieferkettensicherheit: NIS2 verpflichtet nun auch dazu, die Cybersicherheitsrisiken innerhalb der Lieferkette regelmäßig zu analysieren und zu minimieren. Lieferanten und Dienstleister sollen hinsichtlich möglicher Sicherheitslücken bewertet werden. Vertragliche Vereinbarungen sollten klare Sicherheitsanforderungen enthalten, einschließlich Maßnahmen zur Vorfallserkennung und -meldung.

Auswirkungen der NIS2-Richtlinie auf Organisationen

NIS2 hat weitreichende Auswirkungen auf Firmen, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an Cybersicherheitsmaßnahmen und die Notwendigkeit, diese in ihre bestehenden Strukturen zu integrieren.

Bedeutung von NIS2 verschiedene Branchen und Bereiche

Je nach Gewerbe und Geschäftszweig variieren die Anforderungen der NIS2-Richtlinie. Kritische Infrastrukturen, wie Energieversorger und Finanzdienstleister, stehen unter besonderer Beobachtung, da ein Ausfall in diesen Bereichen erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben könnte. Für entsprechende Einrichtungen bedeutet dies, dass sie erhebliche Ressourcen in ihre Cybersicherheitsmaßnahmen investieren müssen.

Auch Organisationen, die bisher nicht unter die NIS-Richtlinie fielen, müssen sich nun auf die Einhaltung der EU-weiten NIS2-Directive vorbereiten. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Lebensmittelproduktion, Chemie und digitale Dienstleistungen, die nach dem NIS2-Leifaden nun erstmals verpflichtet sind, umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Beispielhafte Anpassungen in der Unternehmenspraxis

Viele Firmen haben bereits begonnen, ihre internen Sicherheitsrichtlinien und -prozesse an die Anforderungen der NIS2-Richtlinie anzupassen. Beispiele dafür sind unter anderem:

  • Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS): Einführung eines ISMS nach anerkannten Standards wie ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz zur systematischen Verwaltung von Sicherheitsrisiken und kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen.
  • Penetrationstests: Durchführung regelmäßiger Tests zur Identifizierung und Behebung potenzieller Schwachstellen in der IT-Infrastruktur.
  • Incident-Response-Plan: Implementierung eines klar definierten Notfallplans zur Identifikation, Meldung und Behebung von Sicherheitsvorfällen, ergänzt durch regelmäßige Notfallübungen.
  • Zugangskontrollen: Mehrstufige Authentifizierungsverfahren und rollenbasierte Zugriffskontrolle zur Minimierung des unbefugten Zugriffs auf sensible Daten und Systeme.
  • Datenverschlüsselung: Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz sensibler Unternehmensdaten.
  • Überwachung der IT-Infrastruktur: Einsatz von Intrusion-Detection- und Intrusion-Prevention-Systemen zur frühzeitigen Erkennung von Bedrohungen und Angriffen.
  • Backup- und Wiederherstellungslösungen: Implementierung robuster Sicherungs- und Wiederherstellungssysteme zur Vermeidung von Datenverlusten und schnellen Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  • Cybersicherheits-Teams: Einführung von speziellen Sicherheitsteams, für die Überwachung, Analyse und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. 
  • Externe Cybersicherheitsdienstleister: Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern zur Identifizierung und Schließung von Sicherheitslücken.

Eine weitere Maßnahme ist die Erhöhung der NIS-Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Diese sollen sensibilisiert werden, um potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen kann das Risiko menschlicher Fehler, die oft eine Schwachstelle in der Cybersicherheitskette darstellen, erheblich reduziert werden.

Das NIS2-Gesetz und der Datenschutz

Die NIS2-Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit bestehenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beide Regelwerke verfolgen das Ziel, die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, unterscheiden sich jedoch in ihrem Fokus.

Verbindungen zwischen NIS2 und bestehenden Datenschutzgesetzen

Während die DSGVO primär den Schutz personenbezogener Daten regelt, zielt das NIS2-Gesetz auf die Sicherstellung der allgemeinen Cybersicherheit ab. Dennoch gibt es Überschneidungen, insbesondere wenn es um die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen geht, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Einrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre NIS2-Maßnahmen auch den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Dies bedeutet, dass Sicherheitsvorfälle, die personenbezogene Daten betreffen, nicht nur nach den Vorgaben der NIS2, sondern auch gemäß den Meldepflichten der DSGVO gemeldet werden müssen.

NIS und das BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spielt für die NIS2-Richtlinie in Deutschland eine zentrale Rolle. Es ist nicht nur für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständig, sondern bietet auch Unterstützung und Beratung für Einrichtungen, die ihre Sicherheitsmaßnahmen verbessern möchten.

Das BSI hat zudem die Aufgabe, den Informationsaustausch zwischen den Organisationen und den zuständigen Behörden zu koordinieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Akteure über aktuelle Bedrohungen und Sicherheitsvorfälle informiert sind und entsprechend reagieren können.

Implementierung von NIS2: Maßnahmen und Schritte

Für Betriebe ist es entscheidend, frühzeitig Maßnahmen für NIS2 zu ergreifen, um die Anforderungen zu erfüllen. Die folgenden Schritte können bei der erfolgreichen Umsetzung der NIS2-Richtlinie unterstützen:

  • Durchführung einer Risikobewertung: Der erste Schritt zur Einhaltung der EU-weiten NIS2-Directive besteht darin, eine umfassende Risikobewertung durchzuführen. Einrichtungen müssen ihre Netz- und Informationssysteme auf potenzielle Schwachstellen und Bedrohungen hin analysieren und die entsprechenden Risiken bewerten.
  • Entwicklung und Implementierung eines Sicherheitsplans: Basierend auf den Ergebnissen der Risikobewertung sollte ein Sicherheitsplan entwickelt werden, der spezifische NIS2-Maßnahmen zur Risikominimierung enthält. Dies umfasst sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen, wie die Implementierung von Sicherheitsprotokollen, die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Systeme sowie die Schulung der Mitarbeiter.
  • Etablierung von Meldeverfahren: Organisationen müssen sicherstellen, dass sie über klare und effiziente Meldeverfahren für Sicherheitsvorfälle verfügen. Diese Verfahren sollten es ermöglichen, Vorfälle schnell zu erkennen, zu melden und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  • Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Betrieben: Das NIS2-Gesetz betont die Bedeutung der Zusammenarbeit. Firmen sollten daher enge Beziehungen zu den zuständigen Behörden sowie anderen Einrichtungen in ihrer Branche pflegen. Der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren kann dazu beitragen, die allgemeine Sicherheitslage zu verbessern.
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der NIS2-Maßnahmen: Cybersicherheit ist ein fortlaufender Prozess. Organisationen sollten ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und an neue Bedrohungen und technologische Entwicklungen anpassen. Dies erfordert eine kontinuierliche Überwachung der Systeme sowie die Bereitschaft, flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren.

Rechtliche Implikationen und Ahndungen der NIS2-Richtlinie

NIS2 der EU enthält klare rechtliche Vorgaben, die Betriebe einhalten müssen. Bei Verstößen gegen die Directive drohen empfindliche Strafen, die weit über die Sanktionen der ursprünglichen NIS-Richtlinie hinausgehen.

Überblick über die rechtlichen Anforderungen

Firmen sind verpflichtet, die im NIS2-Gesetz festgelegten Sicherheitsanforderungen vollständig umzusetzen. Dazu gehören nicht nur technische und organisatorische Maßnahmen, sondern auch die Einhaltung der Meldepflichten und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Die Nicht-Einhaltung von Anforderungen NIS2-Richtlinie kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Dies umfasst hohe Geldbußen, die je nach Schwere des Verstoßes und der Unternehmensgröße variieren können. Zudem können Organisationen, die wiederholt gegen die Vorgaben verstoßen, weiteren rechtlichen Maßnahmen ausgesetzt sein, einschließlich der möglichen Suspendierung ihrer Geschäftstätigkeit.

Vorteile bei Einhaltung von NIS2

Trotz der strengen Anforderungen und potenziellen Bestrafungen bietet die Einhaltung der EU-weiten NIS2-Richtlinie erhebliche Vorteile.

Verbesserung der Cybersicherheit und des Risikomanagements

Durch die Implementierung der NIS2-Directive können Einrichtungen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen erheblich verbessern. Dies reduziert das Risiko von Sicherheitsvorfällen und deren potenziellen Auswirkungen auf das Geschäft. Ein robustes Risikomanagement kann zudem dazu beitragen, die Geschäftskontinuität auch in Krisensituationen zu gewährleisten.

Wettbewerbsvorteile und Kundenvertrauen

Organisationen, die NIS2 einhalten, können dies als Wettbewerbsvorteil nutzen. Kunden legen zunehmend Wert auf Sicherheit und Datenschutz. Die Einhaltung der NIS2-Anforderungen kann das Vertrauen in die Marke stärken. Zudem können Unternehmen, die sich aktiv um die Einhaltung bemühen, in der Lage sein, schneller auf neue regulatorische Anforderungen zu reagieren und sich somit einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern zu verschaffen.

Zukunft der NIS2-Richtlinie und Ausblick

Das NIS2-Gesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit in der EU dar, aber die Entwicklung in diesem Bereich ist dynamisch. Es ist zu erwarten, dass die Richtlinie in den kommenden Jahren weiter angepasst und erweitert wird, um neuen Bedrohungen und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Erwartete Entwicklungen

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Cybersicherheitstechnologien sowie die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität werden wahrscheinlich dazu führen, dass die NIS2-Richtlinie in Zukunft weiter verschärft wird. Organisationen und Firmen müssen daher flexibel bleiben und ihre Sicherheitsstrategien kontinuierlich anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Langfristige Auswirkungen auf den europäischen Datenschutz und Cybersicherheit

Langfristig könnte NIS2 einen bedeutenden Einfluss auf die Cybersicherheitslandschaft in Europa haben. Durch die Einführung strengerer Sicherheitsanforderungen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten könnte die EU ihre Position als Vorreiter in der globalen Cybersicherheit weiter ausbauen. Dies würde nicht nur den Schutz kritischer Infrastrukturen und Dienstleistungen verbessern, sondern auch das Vertrauen in digitale Technologien stärken.

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