Datenschutzerklärung Vorlage & Muster
DSGVO-konforme Datenschutzerklärung kostenlos herunterladen und individuell bearbeiten.
Die passgenaue Datenschutzerklärung für Ihre Website
Mit der Datenschutzerklärungsvorlage können Sie eine passgenaue Datenschutzerklärung für Ihre Website erstellen. Damit erfüllen Sie die Pflicht, Websitebesucher über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Seite zu informieren.
Warum Sie die Datenschutzerklärung nutzen sollten
Welche Vorteile bietet die DSGVO Vorlage?
DSGVO Vorlage für individuell nutzbare Muster
Die Datenschutzerklärung stellt Ihnen eine Vorlage nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Muster zur Verfügung. Dieses können Sie für Ihre Website verwenden. Da die Vorlage auf verschiedene Branchen und Unternehmensformen zugeschnitten ist, können Sie das Muster der Datenschutzerklärung auch für Ihre Kunden verwenden.
Weitere Muster & Vorlagen
Datenschutzvereinbarung, AVV und mehr – kostenlos herunterladen. datenschutzexperte.de unterstützt Ihr Unternehmen bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Dafür bieten wir Ihnen unter anderem Datenschutz Muster zum Download an, die von qualifizierten Datenschutzexperten entwickelt wurden. Mithilfe dieser kostenlosen Vorlagen kommen Sie Ihren Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einfach und mit minimalem Aufwand nach.
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen
- stellen Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO dar
- können durch die Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern sanktioniert werden
- können zu Abmahnungen führen
Die befürchtete Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben und es ist strittig, wann Wettbewerbsverstöße im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen – Websitebetreiber sollten dennoch immer eine vollständige Datenschutzerklärung bereitstellen, um sich keinem Risiko auszusetzen. Mit unserem Datenschutz Generator sind Sie auf der sicheren Seite.
Wenn Sie eine Datenschutzerklärung erstellen möchten, haben Sie die Möglichkeit, standardisierte Muster zu verwenden oder einen Generator. Standardisierte Muster sind in der Regel nicht an Ihr Unternehmen bzw. Ihre Verarbeitungsform personenbezogener Daten angepasst. Eine per Generator erstellte Datenschutzerklärung berücksichtigt dagegen die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und ist deshalb dem Standard-Muster einer Datenschutzerklärung vorzuziehen.
Laut DSGVO müssen alle Websitebetreiber, die personenbezogene Daten erheben, übermitteln, verarbeiten, speichern oder anderweitig nutzen, die Websitebesucher im Rahmen einer Datenschutzerklärung darüber informieren (Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO).
Wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf Ihr Business zutrifft, müssen Sie für Ihre User eine Datenschutzerklärung generieren:
- Ich betreibe eine Website.
- Ich verkaufe gewerblich Produkte oder Services
- Ich nutze Webanalyse-Tools wie Google Analytics.
- Ich arbeite im Online-Marketing mit Tools von Anbietern wie Meta oder Google.
- Mein Unternehmen ist in sozialen Netzwerken wie LinkedIn oder Instagram vertreten.
Gewerblichen Websitebetreibern ist die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung am dringendsten anzuraten, um ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen und drohende Bußgelder zu vermeiden.
Über die gesetzlichen Pflichten hinaus hat die Datenschutzerklärung einen weiteren positiven Effekt für E-Commerce-Unternehmen: Sie stärkt das Vertrauen der Kunden in den sensiblen und diskreten Umgang mit ihren Daten.
Sinn der Datenschutzerklärung ist es, die Besucher über Art und Umfang der Datenerhebung und -nutzung bei Aufruf einer Website aufzuklären. Die Informationspflicht ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dient dem Schutz des Betroffenen. Nur wenn diesem die Art der Datennutzung überhaupt bekannt ist, kann er entscheiden, ob er seine Daten angeben möchte.
- Jeder Websitebetreiber in Deutschland muss nach Art. 13 DSGVO eine Datenschutzerklärung bereitstellen.
- Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Website gewerblichen oder privaten Zwecken dient. Auch private Websites verarbeiten personenbezogene Daten der Websitebesucher.
- Es gilt das Gebot der frühzeitigen Unterrichtung: Zu Beginn der Nutzung muss über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung aufgeklärt werden.
- Die Datenschutzerklärung muss zwar der Website nicht vorgeschaltet, jedoch bereits ab dem ersten Seitenaufruf und dauerhaft abrufbar sein.
- Achtung bei Einbindung der Erklärung über ein Pop-up-Fenster: Pop-Ups werden häufig durch die Browser-Einstellungen des Nutzers blockiert. Wesentlich besser, weil gesetzeskonformer, ist die Einbindung in den Nutzungsvorgang selbst oder das Setzen eines deutlich sichtbaren Hyperlinks auf der Startseite.