Statue mit Icons

Künstliche Intelligenz und Datenschutz: Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Der Hype um Künstliche Intelligenz (KI) reißt nicht ab. Längst beschäftigen sich nicht mehr nur Digital-Giganten wie Google, Microsoft und Apple mit Algorithmen und Machine Learning. Auch für KMU in Deutschland wird das Thema relevanter. Neben den Chancen von KI sollten KMU auch ihre Hürden kennen, zu denen vor allem der Datenschutz gehört.

2024-08-28

Logo

Warum Künstliche Intelligenz den Datenschutz neu definiert

Mit Unterstützung von KI-Systemen können Unternehmen große Mengen an Daten analysieren und daraus wertvolle Erkenntnisse für Business-Entscheidungen ableiten. Der Einsatz von KI bietet dadurch enorme Vorteile für die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Allerdings birgt die Technologie auch erhebliche Risiken, insbesondere wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. 

Der Grund: KI ist in der Lage, sich kontinuierlich und selbstständig weiterzuentwickeln. Sie basiert auf dem Prinzip des Machine Learning – das bedeutet, der Algorithmus ist in der Lage, eigenständig zu lernen. Dafür muss er jedoch eine große Menge an Daten analysieren. Deshalb hat die rasante Entwicklung von KI die Art und Weise grundlegend verändert, wie Daten verarbeitet und genutzt werden. 

Die Frage ist, wie sich diese Entwicklung mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinen lassen – und wie Unternehmen KI in ihre Prozesse integrieren und die Nutzung moderner Technologien gleichzeitig mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO in Einklang bringen können. Keine leichte Aufgabe, denn auch ohne KI ist das Einhalten der DSGVO-Verordnung für viele Unternehmen bereits eine Herausforderung.

Die Rolle von Künstlicher Intelligenz im Datenschutz

Künstliche Intelligenz ist für den Datenschutz nicht nur eine Herausforderung. Sie kann auch dabei helfen, Daten von Verbrauchern zu schützen. So können KI-Tools dafür eingesetzt werden, Compliance-Prozesse zu automatisieren und die Einhaltung der DSGVO zu überwachen. Solche speziell auf den Datenschutz ausgerichteten Tools können Unternehmen dabei unterstützen, ihre Datenflüsse besser zu analysieren und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden. 

Darüber hinaus können KI-Systeme mithelfen, Datenschutzverletzungen frühzeitig zu erkennen und sie möglicherweise sogar zu verhindern. Kommt es zu Datenschutzverletzungen, sind viele Unternehmen nicht wie von der DSGVO vorgesehen in der Lage, ein Datenleck innerhalb von 72 Stunden zu erkennen und zu melden. Hier könnte ein Bot hilfreiche Unterstützung leisten. 

Allerdings bleibt auch in diesen Anwendungsfällen die Frage offen, wie KI möglichst sicher in bestehende Datenschutzstrukturen integriert werden kann. Sicher ist: In Zukunft werden Datenschutzexperten, Entwickler und Unternehmen enger zusammenarbeiten müssen, um neue KI-Systeme datenschutzkonform zu gestalten. Denn um KI datenschutzrechtlich sicher zu gestalten, ist es wichtig, datenschutzrechtliche Herausforderungen und rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit KI zu verstehen.

Datenschutzrechtliche Anforderungen an Künstliche Intelligenz

Die zwei wichtigsten Verordnungen, die sowohl die Nutzer als auch die Entwickler und Anbieter von KI-Systemen kennen müssen, sind die DSGVO und die KI-Verordnung der EU.

DSGVO: Seit 2018 die Bibel des Datenschutzes

Die DSGVO stellt die zentrale Rechtsgrundlage dar, die Unternehmen in der EU beachten müssen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Zu den wichtigsten Grundsätzen der DSGVO gehört die Gewährleistung der Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Unternehmen müssen unter anderem klar darlegen, wie und zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden. 

Die Einhaltung der DSGVO ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen datenschutzkonform agieren und das Vertrauen von Partnern und Kunden stärken können.

KI-Verordnung: Das weltweit erste Regelwerk für KI

Mit dem AI Act ist im August 2024 erstmals eine Verordnung für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Kraft getreten. Die Verordnung der Europäischen Union enthält umfassende Regeln, mit denen die EU die Grundrechte ihrer Bürger schützen und gleichzeitig gewährleisten will, dass EU-Unternehmen innovationsfähig bleiben. 

Bestimmte KI-Praktiken sind künftig verboten. Außerdem unterscheidet die KI-Verordnung zwischen verschiedenen Risikostufen von KI-Systemen und gibt strenge Regeln für den Einsatz von Hochrisiko-KI vor.

Was bedeutet die KI-Verordnung für Ihr KMU? Unser Whitepaper liefert Ihnen die Antworten: 

KI-Factsheet kostenlos downloaden

Der Einsatz von KI-Systemen birgt verschiedene Datenschutzrisiken. Diese umfassen unter anderem:

  • Datenmissbrauch: KI-Systeme können große Mengen personenbezogener Daten analysieren, was das Risiko von Datenmissbrauch erhöht.
  • Mangelnde Transparenz: Die Funktionsweise von KI-Algorithmen ist oft schwer nachzuvollziehen, was zu einem Mangel an Transparenz führt.
  • Algorithmische Voreingenommenheit: Wenn KI-Systeme mit voreingenommenen Daten trainiert werden, können sie diskriminierende Entscheidungen treffen.

Besondere Risiken ergeben sich durch den Einsatz von KI im Hinblick auf unbefugte Datenverarbeitung. Um den Schutz der verarbeiteten Daten zu gewährleisten, können Unternehmen Instrumente zum Anonymisieren oder Pseudonymisieren nutzen. Diese Praxis wird allerdings bisher selten angewendet. 

Unternehmen müssen deshalb andere Möglichkeiten finden, um die Grundsätze von Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung, privacy by default und privacy by design einzuhalten. Datenschützer sind jedoch skeptisch: Aus ihrer Sicht ist unklar, zu welchem Zweck die von einer KI wie der Sprachassistentin Alexa gesammelten Informationen über die Nutzer womöglich weiterverarbeitet werden. 

Auch die von der DSGVO geforderte Datenschutzfolgeabschätzung kann im Bereich der Künstlichen Intelligenz nicht adäquat durchgeführt werden – da es sich bei der KI um ein selbstlernendes System handelt, ist der Algorithmus selbst für seine Entwickler nicht mehr nachzuvollziehen. Dieses Phänomen wird Blackbox-KI genannt. Es besteht also ein starkes Spannungsfeld zwischen Künstlicher Intelligenz und dem Datenschutz.

Datenschutz und KI in der Praxis

2023 beschäftige sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der SCHUFA und musste Fragen klären, die sowohl den Datenschutz als auch den Einsatz von KI betreffen. Der EuGH urteilte, dass die SCHUFA gegen Art. 22 DSGVO verstoßen hat: Der Artikel verbietet, dass wichtige Entscheidungen, die zum Beispiel die Kreditwürdigkeit einer Person betreffen, ausschließlich durch automatisierte Prozesse wie KI-gestützte Scoring-Modelle getroffen werden dürfen. 

Bei solchen Entscheidungen muss stattdessen immer auch eine menschliche Überprüfung erfolgen. Ansonsten verbietet die neue KI-Verordnung solche Scoring-Verfahren, da sie Verbraucher benachteiligen könnten.

Best Practices für den Datenschutz bei KI

Um Datenschutzrisiken beim Einsatz von KI zu minimieren, sollten Unternehmen eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen. 

Zu den Best Practices gehören: 

  • Privacy by Default: Beim Einsatz von KI-Systemen sollte immer die datensparsamste und datenschutzfreundlichste Einstellung gewählt werden.
  • Privacy by Design: Datenschutz sollte von Anfang an in die Entwicklung von KI-Systemen integriert werden. 
  • Regelmäßige Audits: Unternehmen sollten ihre KI-Systeme regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie datenschutzkonform arbeiten. 
  • Schulung der Mitarbeitenden: Organisationen sollten ihre Beschäftigten im Umgang mit KI-Systemen schulen und sensibilisieren.

Damit Datenschutz und KI in Ihrem Unternehmen Hand in Hand gehen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten. Grundsätzlich spielen Datenschutzbeauftragte in unserer zunehmend digitalisierten und datengetriebenen Welt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. 

Sie können auch bei der Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen beratend tätig werden und die größten Risiken von Anfang an ausschließen. 

Zukünftige Entwicklungen: KI und Datenschutz

Die Entwicklung von KI-Technologien schreitet schnell voran, und damit ändern sich auch die Anforderungen an den Datenschutz. Es ist zu erwarten, dass künftige Datenschutzvorgaben noch stärker auf die Besonderheiten von KI eingehen werden. 

Insbesondere die Rolle von Ethik könnte künftig in der Entwicklung und im Einsatz von KI immer relevanter werden. Unternehmen müssen also nicht nur rechtliche Vorgaben einhalten, sondern auch ethische Aspekte berücksichtigen, um das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen und zu erhalten.

Fazit: Datenschutz muss früher ansetzen

Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen enorme Chancen, birgt jedoch auch erhebliche Herausforderungen für den Datenschutz. Der Einsatz von KI-Systemen erfordert eine sorgfältige Abwägung der Risiken und die Umsetzung umfassender datenschutzrechtlicher Maßnahmen. 

Unternehmen, die sich dieser Verantwortung stellen, können nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner stärken. Sie sollten sich frühzeitig mit den datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen auseinandersetzen, um langfristig erfolgreich zu sein. Denn Datenschutz wird im Zusammenhang mit KI auch in Zukunft eine große Rolle spielen.

Artikel veröffentlicht am: 19. September 2019
Artikel überarbeitet am: 28.August 2024

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr