Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
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Veröffentlichte Beiträge
Verarbeitungsverzeichnis (VVT) nach DSGVO
Erstellen Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis rechtssicher und digital.
Verarbeitungsverzeichnis
DSGVO
Datenschutz im Unternehmen
Technisch organisatorische Maßnahmen
Tätigkeitsbericht Datenschutzbeauftragter
Spätestens mit der verschärften europäischen Datenschutzgrundverordnung kam die Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung mittelbar auf die betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu.
Datenschutzbeauftragter
Datenschutz im Unternehmen
Datenschutzschulung
Risikoanalyse im Datenschutz
Das Wort „Risikomanagement“ ist für viele Unternehmer kein Fremdwort – und doch ist es, in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung, für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das aber muss es nicht sein, denn die Datenschutz-Risikoanalyse gleicht einer herkömmlichen Risikoanalyse.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Datenschutz im Unternehmen
Datensicherheit
Verschwiegenheitserklärung
Betriebsgeheimnisse, firmeneigenes Wissen, geheime und vertrauliche Informationen, Kunden- oder personenbezogene Daten – all diese Daten können mit einer Verschwiegenheitserklärung oder auch Geheimhaltungsvereinbarung geschützt werden. Im englischen bekannt als NDA (Non-Disclosure-Agreement) sind Verschwiegenheitserklärungen für Mitarbeiter häufig Bestandteile von Arbeitsverträgen. Die Vertragsparteien sind dabei der Mitarbeiter selbst und der Arbeitgeber.
Datenschutz im Unternehmen
Technisch organisatorische Maßnahmen
Datenschutzrichtlinien
Personenbezogene Daten
Technisch und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt Unternehmen vor, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen, um personenbezogene Daten sicher zu verarbeiten. TOM umfassen Instrumente, mit denen Unternehmen den Datenschutz gewährleisten müssen. Art. 25 verpflichtet Verantwortlliche außerdem zur Datenschutz-Dokumentation. Erfahren Sie, was im Zusammenhang mit TOM noch zu beachten ist.
Technisch organisatorische Maßnahmen
Datensicherheit
IT-Sicherheit
Datenschutz im Unternehmen