DSGVO - Abzocke mit betrügerischem Fax

Letztes Update:
09
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04
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2021
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Seitdem die DSGVO in Kraft ist, herrschen in vielen Fällen Unsicherheiten im Bereich Datenschutz. Das nutzen manchen Menschen aus - und betreiben auf Basis der DSGVO Abzocke und Betrug. Doch mit ein bisschen Hintergrundwissen, ist es nicht schwer, betrügerische Machenschaften im Datenschutz zu erkennen.
DSGVO - Abzocke mit betrügerischem Fax
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Seit DSGVO vermehrt betrügerische Faxe von "Datenschutzauskunft-Zentrale".
  • Faxe fordern zur Datenergänzung und kostenpflichtiger Bestellung auf.
  • Betrüger nutzen DSGVO-Unsicherheiten und Sorge vor Bußgeldern aus.
  • Unseriöse Abmahnungen und falsche Datenschutzberater verbreitet.
  • Bei Abmahnungen Rechtsanwalt oder zertifizierten Datenschutzberater konsultieren.

Seitdem die DSGVO in Kraft ist, herrschen in vielen Fällen Unsicherheiten im Bereich Datenschutz. Das nutzen manchen Menschen aus - und betreiben auf Basis der DSGVO Abzocke und Betrug. Doch mit ein bisschen Hintergrundwissen, ist es nicht schwer, betrügerische Machenschaften im Datenschutz zu erkennen. Egal, ob Fax, E-Mail oder "falscher" Datenschutzbeuaftragter - wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Warnung vor der Datenschutzauskunft-Zentrale

Seit Anfang Oktober ist ein Telefax von einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ im Umlauf. Der Absender möchte Sie dazu bewegen, Ihrer „datenschutzrechtlichen Pflicht zur Einhaltung der von den Datenschutzgesetzen aufgestellten Anforderungen“ nachzukommen. Dazu werden Sie aufgefordert, Ihre Daten zu ergänzen und das Schreiben an die angegebene Faxnummer abzuschicken.

Das Fax sieht folgendermaßen aus:

Betrügerisches Fax der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Dieses Fax sollten sie keinesfalls beantworten. Hier handelt es sich nicht um ein behördliches Schreiben, sondern um eine Abofalle und damit einen Abzockversuch mit der DSGVO. Mit der Unterschrift dieses Schreibens bestätigen Sie die kostenpflichtige Bestellung des „Leistungspakets Basisdatenschutz“. Aus der sogenannten „Leistungsübersicht“ wird im unübersichtlichen Kleingedruckten deutlich, was es damit auf sich hat: Die Absender verlangen eine jährliche Zahlung in Höhe von 498,- Euro zzgl. Umsatzsteuer bei einer Mindestlaufzeit von drei Jahren. In Wahrheit erhalten Sie jedoch keine datenschutzrelevante Leistung. Dieses Fax ist eine reine DSGVO-Abzocke.

DSGVO – Abzocke und Betrug auf Basis der neuen, komplexen Rechtslage

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 kursieren aufgrund der abstrakten Regelungen häufiger Falschinformationen bezüglich der neuen Gesetzeslage. Abgesehen von der DSGVO-Abzocke in Form des oben beschriebenen Faxes wurde auch eine sogenannte „Abmahnwelle“ befürchtet, die viele Unternehmen treffen würde. Viele Betrüger nutzen nun genau diese Unsicherheiten und vor allem die Sorge vor Bußgeldern aus. So ist es häufiger zu Betrugsfällen gekommen, um persönliche Daten wie Kontoinformationen zu erlangen.

Problematisch ist auch, dass der Position des Datenschutzbeauftragten bislang leider nicht zu der Gruppe der geschützten Berufsbezeichnungen gehört. So kann sich theoretisch jeder als Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzexperte ausgeben, was den Weg für einen DSGVO Betrug ebnet. Darüber hinaus haben einzelne Firmen kurz nach Inkrafttreten der DSGVO vereinzelt Abmahnungen von unseriösen Kanzleien erhalten. In diesen wurden sie zur Zahlung einer Geldsumme aufgefordert, da das Unternehmen angeblich bestimmte Datenschutzgesetze verletzt habe.

Die befürchtete „Abmahnwelle“ ist zwar ausgeblieben, doch es gibt immer neue Tricks für einen DSGVO-Betrug. Es empfiehlt sich daher immer, Abmahnungen nicht blind zu unterschreiben und personenbezogene Daten nicht sofort weiterzugeben. Stattdessen sollte genau hinterfragt werden, ob es sich um eine DSGVO-Abzocke oder um eine seriöse Abfrage handelt. Zudem sollte Ratschlägen aus dem Internet nicht blind vertraut werden.

Unseriöse Abmahnungen – fallen Sie nicht auf eine DSGVO Abzocke herein

Eine unseriöse Datenschutz-Abmahnung erscheint in der Regel unerwartet und fordert oftmals zu einer Zahlung wegen des „Verstoßes gegen die DSGVO“ auf. Der angebliche Rechtsverstoß wird damit begründet, dass man „zu keiner Zeit der Verwendung personenbezogener Daten“ zugestimmt habe. Darüber hinaus sind darin auch die Kontodaten angegeben, an welche eine Entschädigung überwiesen werden soll. Mit dieser DSGVO Abzocke versuchen die Betrüger, schnell an Ihr Geld zu kommen.

Im Vergleich zu großen Firmen wurden bisher vor allem kleine und mittelständische Betriebe häufig von unseriösen Kanzleien oder angeblichen Behörden abgemahnt. Aufgrund vereinzelter unseriöser Abmahnversuche wird im Justizministerium derzeit ein Gesetzesentwurf gegen den Abmahnmissbrauch erstellt. Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diesen DSGVO-Betrug einzudämmen.

Unseriöse Datenschutzberater und DSGVO Betrug abwenden

Ein zertifizierter und damit seriöser Datenschutzexperte arbeitet eng mit den Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen und kann dies auch belegen. Zudem verfügt er über eine Zertifizierung darüber – beispielsweise vom TÜV oder von der DEKRA – dass es sich um einen zertifizierten und voll ausgebildeten Datenschutzbeauftragten handelt.

Beim Verdacht auf einen unseriösen Datenschutzanbieter lohnt es sich, sich nach einem entsprechenden Nachweis der Qualifizierung zu erkundigen. Auch sollten Sie nachfragen, wo die bestimmte Rechtsgrundlage in der DSGVO verankert ist, auf deren Grundlage der Betrug durchgeführt wird. Darüber hinaus sollte bei Ratschlägen, die zu umständlich formuliert sind,  die Seriosität des Datenschutzbeauftragten hinterfragt werden.

Empfehlenswert ist es immer, bei Unsicherheiten oder bei Verdacht auf einen DSGVO-Betrug die Meinung eines nachweislich zertifizierten Datenschutzberaters einzuholen.

Was tun, falls man eine Abmahnung oder eine Zahlungsaufforderung erhalten hat?

Bei jeder Abmahnung ist es empfehlenswert, sich den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, der sich auf Datenschutz spezialisiert hat. Alternativ können Sie sich natürlich jederzeit an Ihren internen oder externen Datenschutzbeauftragten wenden, sofern vorhanden. Falls Sie das oben beschriebene DSGVO Abzocke Fax oder eine Abmahnung bereits unterschrieben zurückgesandt haben, empfiehlt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit von Thüringen (TLfDI) die abgegebene Erklärung umgehend zu widerrufen und den Betrag keinesfalls zu bezahlen. Zusätzlich sollten Sie sich an einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten oder an die Polizei wenden.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema DSGVO Abzocke haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

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Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
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