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ePrivacy Verordnung

Hier erhalten Sie einen Überblick über die ePrivacy Regelungen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in Online-Medien normieren.

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ePrivacy Verordnung: Zweck und Inhalt

Die ePrivacy Verordnung (kurz ePVO) schafft auf EU-Ebene verbindliche Regelungen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in Online-Medien normieren. Diese Vorschriften sollen das Vertrauen der Bürger in elektronische Kommunikationswege erhöhen und die Rahmenbedingungen für digitale Unternehmen in den EU-Ländern vereinheitlichen. Der Hintergrund der ePrivacy Verordnung liegt in einer Gesetzesinitiative der Europäischen Union, die den Digitalsektor betrifft und auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beinhaltet.

Beide Verordnungen folgen dem Bestreben der Europäischen Union, die Regelungen für den Datenschutz in den Mitgliedstaaten einheitlich festzulegen und die Privatsphäre von Verbrauchenden stärker zu schützen. Während die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 gilt, ist noch unklar, wann die ePrivacy Verordnung in Kraft treten wird.

Das Verhältnis zwischen ePrivacy Verordnung und DSGVO

In welchem Verhältnis die ePrivacy Verordnung und die DSGVO stehen, lässt sich so erklären: Die ePrivacy Regulation ist speziell auf die elektronische Kommunikation zugeschnitten und bietet in diesem Bereich einen besonderen Schutz für Verbrauchende Demgegenüber regelt die DSGVO den Datenschutz im Allgemeinen, ohne sich auf digitale Medien zu beschränken:

 DSGVOePrivacy Verordnung
1allgemeine Regelungen zum Datenschutzspezifische Regelungen für elektronische Kommunikation
2nicht ausschließlich auf das Internet beschränktspeziell für die Online-Branche geschaffen
3genereller Rahmenergänzt die DSGVO
4gilt bereits seit 25. Mai 2018bisher noch nicht in Kraft getreten

 

Aktueller Stand ePrivacy Verordnung

Die ePVO normiert Handlungsvorgaben sowohl für Unternehmen in der Online-Branche als auch für Anbieter elektronischer Kommunikation, die kostenlose Inhalte anbieten, und verlangt Einwilligungen von Endnutzern. Sie regelt nach Stand heute

  • den Umgang mit Cookies

  • die Datensicherheit bei elektronischen Kommunikationsdiensten

  • Formen der ungebetenen Kommunikation (Telefonmarketing)

Die ePV hat die Aufgabe, die veralteten Bestimmungen der ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 und jene der Cookie-Richtlinie von 2009 zu ersetzen. Bislang liegt für die ePrivacy Verordnung ein Entwurf vor, der erst beschlossen werden muss. Ein geplantes Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 2020 wurde nicht realisiert, da von etlichen Unternehmen in der Online-Branche viel Gegenwind für diese geplante Verordnung kommt.


ePrivacy Verordnung: Entwurf ist umstritten

Für Unternehmen in den Bereichen Online Marketing und Online Advertising bringt diese EU-Vorschrift Herausforderungen in puncto Finanzierung. Obwohl das Inkrafttreten der ePrivacy Verordnung laut aktuellem Stand frühestens für das Jahr 2020 zu erwarten ist, gibt es bereits viele Gegner. Kritik kommt insbesondere von elektronischen Kommunikationsanbietern und der Online-Marketing-Branche.

ePrivacy Richtlinien für Unternehmen

Diese Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation soll die bisherige ePVO Richtlinie für Unternehmen ersetzen. Sie bringt einige Änderungen und Herausforderungen für Online-Firmen mit sich.

Handlungsvorgabe

Mit der ePrivacy Regulation normiert die Europäische Union verbindliche Handlungsempfehlungen für Unternehmen in der Online-Branche. Diese beziehen sich auf den elektronischen Kommunikationsweg, auf strengere Cookie-Bestimmungen sowie auf datenschutzfreundliche Voreinstellungen im Webbrowser. Privatpersonen genießen einen Entscheidungsspielraum, was den Umgang mit personenbezogenen Daten betrifft. Zudem wird durch die ePVO der Datenschutz gegenüber Internetnutzern gestärkt.

Kritik

Wann die ePrivacy Regelungen in Kraft treten, ist noch offen. Der Entwurf sorgte jedoch im Vorfeld für Kritik in der Online-Branche. Vor allem Unternehmen, die sich durch Online-Werbung finanzieren, sehen diese Einnahmequelle in Gefahr. Sollte Onlinewerbung tatsächlich nur nach Zustimmung der Internet-Nutzer erlaubt sein, könnte diese Einnahmequelle nach Inkrafttreten der ePVO drastisch sinken, so die Befürchtungen. Zudem steht die Sorge im Raum, dass kostenfreie Online-Angebote, die sich durch Werbung finanzieren, kostenpflichtig werden könnten.

Hintergrund

Die ePrivacy Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der DSGVO. Den Hintergrund bildet eine Initiative der Europäischen Union, um die Datenschutzvorschriften für die Online-Branche auf EU-Ebene einheitlich festzulegen. Noch ist die ePVO nicht in Kraft, aber sollte sie in Kraft treten, wird sie neben der DSGVO in allen EU-Staaten gelten. In einem solchen Fall hätte die speziellere ePVO (lex specialis) gegenüber der DSGVO (lex generalis) grundsätzlich Vorrang, sollten sich Regelungsbereiche der beiden Verordnungen überschneiden. Die ePVO würde damit die Datenschutzbestimmungen der DSGVO konkretisieren bzw. ergänzen.

Online-Marketing und Online-Advertising Markt

Das Online-Marketing und der Online-Advertising-Markt müssen sich auf Verluste durch entgangene Werbeeinnahmen einstellen und stehen damit vor finanziellen Herausforderungen. Bei Verstößen gegen die ePrivacy Vorschriften drohen empfindliche Bußgelder.

ePrivacy und Cookies

Für die Nutzung von Cookies verlangt der EU-Gesetzgeber künftig eine Zustimmung der Websitebesucher. Damit schafft die ePV einen strengeren Rahmen für Websitebetreiber, die Cookies einsetzen. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass Werbeeinnahmen wegbrechen können. Im schlimmsten Fall könnte dies das Aus z.B. für kostenfreie Online-Angebote sein, die sich über Werbeeinnahmen finanzieren.

Wer profitiert?

Von der ePVO könnten globale Konzerne wie Facebook und Google profitieren, da die Verordnung die Setzung von Cookies zur Website-Messung durch einen Drittanbieter derzeit vom Einwilligungserfordernis ausnimmt.

Außerdem stärken diese Regelungen den Datenschutz für Verbraucher. Der Nutzung von Daten als Ware wird dadurch ein höherer Stellenwert beigemessen. Im Ergebnis würde der Schutz von oftmals ohne Zustimmung erhobenen personenbezogene Daten mit der ePVO über den finanziellen Profit gestellt werden.

Portrait von Herrn Dominik Fünkner
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Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.

Dominik Fünkner

(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)

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